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Vorlage - 132-1/2011  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Technologiezentrum Aalen GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
Kreistag Entscheidung
25.10.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag TZ Aalen
Lagebericht TZ Aalen
Wirtschaftsplan 2012 TZ Aalen

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

Der Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschaftersammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH wird ermächtigt der Änderung des Gesellschaftsvertrags der Technologiezentrum Aalen GmbH zuzustimmen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Ostalbkreis ist seit der Gründung im Jahr 1986 an der Technologiezentrum Aalen GmbH beteiligt. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 26.010 €. Nach Erhöhung der Stammeinlage im Jahr 2002 beläuft sich der Anteil des Ostalbkreises auf 7.680 €. Der Ostalbkreis ist somit nach der Stadt Aalen (31,10 %) größter Gesellschafter mit einem Beteiligungsverhältnis von 29,53 %.

 

In der Gesellschafterversammlung am 27. Oktober 2010 wurde beschlossen, den Gesellschaftsvertrag zu überarbeiten. Nachdem die Anteile der Stadt und des Landkreises mittlerweile zusammen mehr als 50 % ausmachen, wird der Gesellschaftsvertrag der Technologiezentrum Aalen GmbH an die aktuellen Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts angepasst sowie das Stammkapital auf Euro umgestellt.

 

In Zusammenarbeit mit der Stadt Aalen und der Technologiezentrum Aalen GmbH wurde der Gesellschaftsvertrag entsprechend den Anforderungen des Ostalbkreises an das Gemeindewirtschaftsrecht angepasst.

 

Die Gesellschafterversammlung der Technologiezentrum Aalen GmbH wird die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Sitzung am 07. November 2011 beschließen.

 

Wesentliche Änderungen des Gesellschaftsvertrags:

 

§ 7 Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft

Die Regelungen zur Geschäftsführung wurden um die Absätze 5 bis 7 erweitert.

Damit wird u.a. sichergestellt, dass die Geschäftsführer der Gesellschafterversammlung regelmäßig über die Angelegenheiten der Gesellschaft berichten.

 

§ 8 Ausübung der Gesellschafterrechte

Die Regelungen über die Ausübung der Gesellschafterrechte wurden neu aufgenommen.

 

§ 10 Einziehung der Gesellschaftsanteile

Die Regelungen über die Einziehung von Geschäftsanteilen wurden um die Absätze 4 bis 6 erweitert. Darin ist u.a. geregelt, dass die Einziehung von Geschäftsanteilen von der Gesellschafterversammlung nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden kann. Außerdem wurde die Pfändung eines Geschäftsanteils und die Insolvenz kraft Gesetzes berücksichtigt.

 

§ 11 Austritt und Kündigung

Nach § 11 Abs. 2 wird der ausscheidende Gesellschafter verpflichtet, seinen Gesellschaftsanteil ganz oder zum Teil an die Gesellschaft selbst, an einen oder mehrere Gesellschafter oder an von der Gesellschaft zu benennende Dritte abzutreten. Bis zum Ausscheiden kann er seine Gesellschafterrechte ausüben.

 

§ 12 Abfindung

Die Regelungen über die Höhe und Auszahlung der Abfindung wurden in den Absätzen 2 bis 4 neu geregelt.

 

§ 14 Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Die Vorschriften zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung waren im bisherigen Gesellschaftsvertrag nicht enthalten und wurden neu aufgenommen.

 

§ 17 Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung

Die Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung wurden insgesamt überarbeitet und entsprechend des Gemeindewirtschaftsrechts erweitert.

 

§ 19 Wirtschaftsplan/§ 20 Jahresabschluss und Lagebericht

Die Regelungen zum Wirtschaftsplan und Jahresabschluss wurden entsprechend der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften neu aufgenommen. Bei Vergaben sind künftig die Bestimmungen des § 106 b GemO zu beachten. Ebenso wurde der Prüfungsauftrag des Abschlussprüfers in auf die Gegenstände des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und  2 Haushaltsgrundsätzegesetz erstreckt. Die Regelungen zur Festestellung des Jahresabschlusses wurden in § 20 Abs. 2 bis 4 neu gefasst.

 

§ 21 Öffentliche Prüfung

Die rechtliche Grundlage für die Betätigungsprüfung der Stadt Aalen und des Ostalbkreises wurde neu aufgenommen. Ebenso wurde der Gemeindeprüfungsanstalt das Recht zu überörtlichen Prüfung der Hauhalts- und Wirtschaftsprüfung der Gesellschaft eingeräumt.

 

§ 22 Gewinnrücklagen, § 23 Bilanzgewinn, Bilanzverlust

Die Regelungen in §§ 22 und 23 des Gesellschaftsvertrags wurden entsprechend des Gemeindewirtschaftsrechts neu aufgenommen.

 

 

Der Sitzungsvorlage wurde, wie in der Sitzung am 04. Oktober 2011 aus der Mitte des Gremiums gewünscht, der Lagebericht und der Wirtschaftsplan beigefügt.


Finanzierung und Folgekosten

 

keine

 

 


Anlagen

 

Gesellschaftsvertrag (Anlage 1)

Lagebericht (Anlage 2)

Wirtschaftsplan (Anlage 3)

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich

__________________________________________

 

Hauber

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesellschaftsvertrag TZ Aalen (3114 KB)    
Anlage 2 2 Lagebericht TZ Aalen (666 KB)    
Anlage 3 3 Wirtschaftsplan 2012 TZ Aalen (675 KB)