Bürgerinformationssystem

Vorlage - 120/2011  

 
 
Betreff: Festlegung des Termins für die Landratswahl
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Vorberatung
04.10.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
25.10.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

Die wegen Ablauf der Amtszeit von Herrn Landrat Klaus Pavel erforderliche Wahl des

Landrats findet am 19. Juni 2012 statt.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Amtszeit von Herrn Landrat Klaus Pavel läuft am 11. September 2012 ab. Nach den gesetzlichen Vorgaben der Landkreisordnung Baden-Württemberg (LKrO) ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 39 Absatz I LKrO). Somit muss die Wahl im Zeitraum zwischen dem 12. Juni 2012 und 11. August 2012 stattfinden.

 

Der Ältestenrat des Kreistags des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 26. September 2011 die Empfehlung ausgesprochen, die Landratswahl am

19. Juni 2012 durchzuführen.

 

Bei der Festlegung des Termins für die Wahl des Landrats handelt es sich um eine grundsätzliche Angelegenheit, die vom Kreistag zu beschließen ist.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

---

 

 

Anlagen

Anlagen

 

---

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsstelle Kreistag

__________________________________________

 

Brunnhuber

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel