Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt:
Die wegen Ablauf der Amtszeit von Herrn Landrat Klaus Pavel erforderliche Wahl des Landrats findet am 19. Juni 2012 statt.
Sachverhalt/Begründung
Die Amtszeit von Herrn Landrat Klaus Pavel läuft am 11. September 2012 ab. Nach den gesetzlichen Vorgaben der Landkreisordnung Baden-Württemberg (LKrO) ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (§ 39 Absatz I LKrO). Somit muss die Wahl im Zeitraum zwischen dem 12. Juni 2012 und 11. August 2012 stattfinden.
Der Ältestenrat des Kreistags des Ostalbkreises hat in seiner Sitzung am 26. September 2011 die Empfehlung ausgesprochen, die Landratswahl am 19. Juni 2012 durchzuführen.
Bei der Festlegung des Termins für die Wahl des Landrats handelt es sich um eine grundsätzliche Angelegenheit, die vom Kreistag zu beschließen ist.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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