Antrag der Verwaltung
Anmerkung:
Dem nachfolgenden Antrag hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 03.12.2010 einstimmig zugestimmt.
Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 wird zugestimmt.
3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
4. Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS), die der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossen hat, bleiben unverändert.
5. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
6. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der Grontmij AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2011 wird auf Basis der Verzinsung von 4 % auf 853.177 € festgelegt.
7. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 888.000 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
8. Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 zu einem Teil von 2.361.939,66 € im Jahr 2011 abgedeckt.
Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 zu einem Teil von 11.910,22 € im Jahr 2011 abgedeckt. Der restliche Überschuss aus dem Jahr 2007 in Höhe von 12.122,77 € wird im Jahr 2011 abgewickelt.