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Vorlage - 164-1/2010  

 
 
Betreff: Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2011
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
164/2010
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei Beteiligt:GOA
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Kenntnisnahme
Kreistag Kenntnisnahme
21.12.2010 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2011

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Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Anmerkung:

Dem nachfolgenden Antrag hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 03.12.2010 einstimmig zugestimmt.

 

Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.              Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
 

2.              Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 wird zugestimmt.

 

3.       Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
 

4.       Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS), die der Kreistag in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossen hat, bleiben unverändert.

 

5.       Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
 

6.       Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der Grontmij AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2011 wird auf Basis der Verzinsung von 4 % auf 853.177 € festgelegt.
 

7.       Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden 888.000 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
 

8.       Im Hausmüllbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 zu einem Teil von 2.361.939,66 € im Jahr 2011 abgedeckt.

Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Fehlbetrag aus dem Jahr 2009 zu einem Teil von 11.910,22 € im Jahr 2011 abgedeckt. Der restliche Überschuss aus dem Jahr 2007 in Höhe von 12.122,77 € wird im Jahr 2011 abgewickelt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach der vorliegenden Gebührenkalkulation bleiben die Abfallgebühren im Jahr 2011 unverändert, so dass für die Gebührenzahler nun bereits 3 Jahre in Folge Gebührenstetigkeit gegeben ist. Nach der Senkung der Abfallgebühren im Jahr 2009 können die Abfallgebühren nun erfreulicherweise ein weiteres Jahr auf diesem Niveau beibehalten werden.

 

Da Fehlbeträge gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraumes ausgeglichen werden müssen, war in der Gebührenkalkulation 2011 der restliche Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 zwingend anzusetzen. In die Gebührenkalkulation 2011 wurde deshalb ein Fehlbetragsanteil in Höhe von rd. 2,36 Mio. € einbezogen. Die Abdeckung der restlichen Fehlbeträge von rd. 1,03 Mio. € ist dann in den Folgejahren vorzunehmen.

 

Die Übertragung der Zuständigkeit für den Bereich der Selbstanlieferungen gemäß

§ 16 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes auf die GOA zum 01.01.2008 hat sich als richtig erwiesen. Nachdem im Jahr 2008 im Hausmüllbereich ein Gebührenüberschuss erwirtschaftet werden konnte und das Jahr 2009 mit einem moderaten Fehlbetrag (rd. 272 T€) abgeschlossen hat,  zeichnet sich auch für das Jahr 2010 nach bisherigen Hochrechnungen ein neutrales Ergebnis ab.

 

Bei der Kalkulation der Kleinanlieferungen (ausgenommen Erdaushub und Bauschutt) wurden - um eine Gebührensteigerung zu vermeiden - die nicht vollständig über Gebühreneinnahmen gedeckten Kosten (rd. 389 T€) über den Hausmüllbereich finanziert. Eine solche Maßnahme ist aus Gründen einer abfallpolitischen Lenkung gebührenrechtlich zulässig. Denn bei übermäßig hohen Gebühren für Kleinanlieferungen wäre eine deutliche Zunahme von wilden Müllablagerungen zu befürchten, die aus abfallpolitischen Gründen nicht gewollt ist.

 

Die Gebührenkalkulation 2011 ist als Anlage beigefügt.

 

Neben den bereits genannten Faktoren wurden folgende wesentliche Punkte in die Kalkulation der Abfallgebühren 2011 einbezogen:

 

a)              Die kalkulatorische Abschreibung der Deponie Reutehau erfolgt wie bisher mengenmäßig. Die kalkulatorische Verzinsung erfolgt ebenfalls wie in den Vorjahren nach der Durchschnittswertmethode mit einem Mischzinssatz von 4 %. Diesen Kosten steht die von der GOA zu entrichtende Pacht für die Nutzung der Deponie (nach Übertragung der Entsorgungspflicht für die im Rahmen der Selbstanlieferung überlassenen Abfälle) als Einnahme gegenüber.

 

b)              Für die Nachsorge der stillgelegten Hausmülldeponien Ellert, Heubach-Buch, Blasienberg sowie Teile der Deponie Reutehau sind Entnahmen von rund 2,03 Mio. aus den angesammelten Rücklagen vorgesehen. Den Nachsorgerücklagen wird wie in den Vorjahren die Verzinsung (4 %) des ange­sammelten Kapitals zugeführt.

Der geplante Rücklagenstand zum 31.12.2011 beträgt:

- für die Hausmülldeponien                       19.986.987
- für die Erdaushub- und Bauschuttdeponie Herlikofen                 1.181.371
 

c)              Die Kosten und Erlöse der GOA wurden entsprechend den Vorgaben des Ko­operationsvertrags geplant. Die Erhöhung des Entgelts für die gebühren­relevanten abfallwirtschaftlichen Leistungen im hoheitlichen Bereich von rund 18,26 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr (17,65 Mio. ) ist im Wesentlichen auf die eingerechnete  Preissteigerungsrate zurückzuführen. Aus dem zu erwartenden Gewinn der GOA werden 888.000 € dem Abfallhaushalt als Einnahme zugeführt.

 

Insgesamt ergeben sich nach der Kalkulation im Abfallhaushalt 2011 rd. 24,46 Mio. € über Gebühren abzudeckende Kosten. Nach der Mengenplanung decken die erzielbaren Einnahmen mit gleichbleibenden Gebührensätzen die geplanten Kosten in der Abfallwirtschaft des Jahres 2011 ab. Eine Änderung der Gebühren ist somit nach der Planung nicht erforderlich.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Ergeben sich aus den Kalkulationsunterlagen.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation 2011 (83 KB)    
Stammbaum:
164/2010   Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2011   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage
164-1/2010   Beibehaltung der Abfallgebühren für das Jahr 2011   Geschäftsbereich Kämmerei   Beschlussvorlage