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Vorlage - 154-1/2010  

 
 
Betreff: Festsetzung neuer Abgabepreise für OstalbMobil
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
154/2010
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Entscheidung
Kreistag Entscheidung
21.12.2010 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Vorschlag zur Festlegung der Abgabepreise ab 01.04.2011
Anlage 2 - Entwicklung der Garantiepreise von OstalbMobil seit 2007
Anlage 3 - Festlegung der lokalen Abgabepreise

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt:/

Der Kreistag beschließt:

 

1.              Den unter Ziffer 2 und in der Anlage 1 des Sachverhalts/Begründung vorgeschlagenen neuen kreisweiten Abgabepreisen von OstalbMobil und den unter Ziffer 3 und Anlage 3 des Sachverhalts/Begründung vorgeschlagenen neuen lokalen Abgabepreisen wird zugestimmt.

 

2.              Die neuen Abgabepreise gemäß Ziffer 2 und 3 des Sachverhalts/Begründung treten am 1. April 2011 in Kraft.

 

 

Anmerkung:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat den Antrag der Verwaltung einstimmig dem Kreistag zum Beschluss empfohlen.

Sachverhalt/Begründung

1.              Vorbemerkung

 

              Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 27. Juli 2010 das Maßnahmenpaket Einsparungs-/Optimierungspotenziale für den Kreishaushalt 2011 beschlossen. Demnach sind insgesamt rund 2,25 Mio. € an Eigenmitteln im Bereich ÖPNV und Schülerbeförderung einzusparen. Dieses Ziel ist für das Jahr 2011 durch kurzfristig wirksame Sparmaßnahmen umzusetzen. Dies beinhaltet unter anderem eine höhere Beteiligung der Fahrgäste an den Fahrpreisen des Nahverkehrs.

 

              Kern der kreisweiten Fahrpreiskooperation ist der OstalbMobil-Abgabepreis. Nach den vertraglichen Regelungen entscheidet der Ostalbkreis im Rahmen der verfügbaren Mittel über die jeweilige Höhe. Letztmalig hat der Kreistag am 15. Dezember 2009 eine Erhöhung der Abgabepreise von OstalbMobil um durchschnittlich 2,5 % zum 1. April 2010 beschlossen.

 

2.              Vorschlag zur Erhöhung des OstalbMobil-Preises

 

              Zum 1. April 2011 soll eine weitere Erhöhung des OstalbMobil-Tarifs erfolgen. Eine regelmäßige Erhöhung dient der Tarifergiebigkeit und verhindert, dass die Preise nach einem längeren Zeitraum stark erhöht werden müssen. Dies könnte dazu führen, dass Fahrgäste nicht mehr den ÖPNV nutzen und somit trotz höherer Tarife insgesamt weniger Einnahmen erzielt werden.

 

              Anlage 1 Blatt 1 enthält den Vorschlag der ab 1. April 2011 gültigen neuen OstalbMobil-Tarife. Wesentliche Elemente sind:

 

              -              Einzelfahrscheine im Barverkauf werden bei 3 Zonen und ab 7 Zonen um 0,10 € bis 0,20 € teurer. Im Mittel bedeutet dies eine Steigerung um 1,6 %.

 

              -              Beim Kauf eines Einzelfahrscheins mit einer Chipkarte wird der Rabatt von 25 auf 20 % gesenkt. Dadurch erhöhen sich die Preise bei Erwachsenen um ca. 8,9 %. Dies entspricht je nach Entfernung 0,10  - 0,50 €. Ebenfalls wird der Rabatt beim Kauf eines Kinderfahrscheins mit einer Chipkarte abgesenkt.

 

              -              Die Preise für bar verkaufte Monatskarten Erwachsene werden im Schnitt um 3,8 % teurer. Je nach Entfernungsstufe sind dies zwischen 1,00  und 7,50 € (18 und mehr Zonen).

 

              -              Abokarten für Erwachsene werden lediglich um durchschnittlich 1,9 % angehoben. Im Durchschnitt sind dies 1,60 €. Im kurzen Entfernungsbereich steigen die Preise nur geringfügig.

 

              -              Im Ausbildungsverkehr bleiben die bar verkauften Schülermonatskarten weitgehend konstant (+ 0,6 % bzw. durchschnittlich 0,60 €). Im Abonnement steigen die Preise um 1,2 % oder im Schnitt 0,90 €.

 

              Über alle Fahrscheinarten hinweg entspricht dies einer Erhöhung um 2,98 %. Ohne die Reduzierung des Rabatts bei den Chipkartenverkäufen würde die Erhöhung im Schnitt 1,8 % betragen (Anlage 1 Blatt 2).

 

              Insbesondere mit der sehr moderaten Erhöhung der Abopreise soll erreicht werden, dass die OstalbMobil-Preise für dauerhafte Kunden attraktiv bleiben. So ist künftig im mittleren Entfernungsbereich von 4 Zonen eine Abo-Karte bereits bei mehr als 24 Fahrten im Monat günstiger als der Kauf rabattierter Einzelfahrscheine. In den größeren Entfernungsbereichen ist diese Grenze bereits bei 22 Fahrten im Monat erreicht.

 

              Die Reduzierung des Rabatts beim Kauf eines Einzelfahrscheins mit der Chipkarte von 25 % auf 20 % wirkt sich deutlich auf die Preisgestaltung in diesem Segment aus. Jedoch ist der derzeitige Rabatt von 25 % im landesweiten Vergleich der Verbünde überdurchschnittlich hoch. Für vergleichbare Angebote beläuft sich der Rabatt z. B. beim htv (Heidenheim) auf 20 %, in Schwäbisch Hall (KVSH) 17 %, DING 10 %, Naldo 11 % oder VVS zwischen 5 % und 10 %.

 

              Entsprechend der Änderung der Zeitkartenpreise ändern sich die Preise für die umsteigTickets (Anlage 1 Blatt 3).

 

              Anlage 2 enthält eine Gegenüberstellung der OstalbMobil-Tarife der letzten Jahre mit den durchschnittlichen Erhöhungen.

 

              Der Koordinierungsbeirat hat den vorgeschlagenen Tariferhöhungen zugestimmt. Im Zuge der Anhörung der Verkehrsunternehmen gingen hierzu keine ablehnenden Stellungnahmen ein.

 

3.              Lokale Abgabepreise

 

              Die vor Start von OstalbMobil gültigen lokalen Abgabepreise sind auf Grund der Vorgaben des Kreistags ebenfalls regelmäßig anzupassen. Die vorgeschlagenen Preise wurden allen Verkehrsunternehmen mit der Möglichkeit um Stellungnahme zugeleitet und mit diesen zum Teil beraten.

              Der Koordinierungsbeirat hat der Anpassung dem Grundsatz nach zugestimmt.

 

              Von der Firma OVA wird darauf hingewiesen, dass moderate jährliche Anhebungen vertretbar, jährliche Anhebungen von 8 % für einzelne besonders attraktive Angebote jedoch kontraproduktiv seien. Dadurch würde eine verstärkte Nutzerfinanzierung des Nahverkehrs erschwert, da durch zurückliegende Erhöhungen bei den lokalen Abgabepreisen (insbesondere bei der wichtigsten Abo-Karte, der Umweltkarte Aalen) signifikante Rückgänge festzustellen seien. OVA führt in der schriftlichen Stellungnahme weiter aus: "Die jetzt vorgeschlagenen Erhöhungen bei den Garantiepreisen in Aalen sind nicht geeignet, mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen und dadurch mehr Fahrgeldeinnahmen von den Kunden zu generieren, sondern sie bewirken leider genau das Gegenteil zu unser eigentlichen Zielsetzung "höhere Nutzerfinanzierung + mehr Fahrgäste = weniger Zuschussbedarf". Die Aussagen des Gutachters und die Entwicklung der Verkaufszahlen zeigen aus unserer Sicht, dass der Beschluss des Kreistags, die bewusst günstigen Stadtverkehrstarife (Garantiepreise) auf OstalbMobil-Niveau anzuheben, falsch ist und deshalb revidiert werden muss.“

 

              Ein sukzessives Anheben der nach wie vor sehr günstigen lokalen Abgabepreise ist aus Sicht des Ostalbkreises zur Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierung des gesamten Angebots von OstalbMobil unumgänglich.

 

              Unabhängig davon sind für die in den Kooperationen FahrBus Gmünd und FahrBus Ellwangen noch teilweise angewandten Abgabepreise Vereinbarungen zu treffen. Hier wird insbesondere aus dem Raum Ellwangen die Gefahr gesehen, dass bei grundsätzlicher Anwendung des OstalbMobil-Preisniveaus in Ellwangen die wenigen sonstigen Fahrgäste dem Nahverkehr den Rücken kehren. Es wird für grundsätzlich falsch angesehen, über alle Raumschaften hinweg den gleichen Fahrpreis anzusetzen.

 

              Es werden die in der Anlage 3 enthaltenen Preise vorgeschlagen.

 

4.              Konsequenzen aus der Erhöhung der Abgabepreise

 

              Die Festsetzung von Fahrpreisen im Nahverkehr ist grundsätzlich ein sehr schwieriger Abwägungsprozess zwischen dem Auftrag zur Einsparung der Haushaltsmittel und den Bedürfnissen der Fahrgäste. Schnell besteht die Gefahr, dass durch zu hohe Preissteigerungen Fahrgäste dem Nahverkehr den Rücken kehren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass verloren gegangene Fahrgäste nur sehr schwer wieder für den Nahverkehr zurückgewonnen werden können.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Der für das Haushaltsjahr 2011 enthaltene Ansatz für OstalbMobil beträgt insgesamt 3,16 Mio. €. Nach den derzeit vorliegenden Nachfragezahlen kann dieser Ansatz durch die vorgeschlagenen Erhöhungen der Abgabepreise für OstalbMobil und für die lokalen Abgabepreise eingehalten werden. Voraussetzung ist, dass sich die Haustarife der Verkehrsunternehmen nicht wesentlich ändern.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

3

 

 

 

Sichtvermerke

 

Nahverkehr

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Dehner

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Vorschlag zur Festlegung der Abgabepreise ab 01.04.2011 (99 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Entwicklung der Garantiepreise von OstalbMobil seit 2007 (54 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Festlegung der lokalen Abgabepreise (611 KB)    
Stammbaum:
154/2010   Festsetzung neuer Abgabepreise für OstalbMobil   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage
154-1/2010   Festsetzung neuer Abgabepreise für OstalbMobil   Geschäftsbereich Nahverkehr   Beschlussvorlage