Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt:/Der Kreistag beschließt:
Die Jahresrechnung 2009 des Ostalbkreises und der Jahresabschluss 2009 des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen werden wie folgt festgestellt:
1. Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2009 des Ostalbkreises
Nachrichtlich: Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 312.975.958,16 € ab.
Rücklagen
Der Mindestbestand der Rücklage in Höhe von 5.183.256,65 € wird eingehalten.
Von der Sonderrücklage sind unverändert 19.994.226,82 € als inneres Darlehen in Anspruch genommen.
Haushaltsreste
Als Haushaltsreste wurden in das Haushaltsjahr 2010 übertragen:
Die Haushaltsreste sind in der Anlage detailliert aufgeführt.
Schulden
Zum 01.01.2009 betrug der tatsächliche Schuldenstand (Ist) 32.010.811,78 €
Kreditaufnahme KSK Ostalb 624 045 8320 +1.132.263,36 € Kreditaufnahme LBBW 607 484 802 +1.979.612,39 € Ablösung Darlehen KSK Ostalb 116 402 341 - 0,04 € Ablösung Darlehen KSK Ostalb 116 402 334 - 0,04 € Ordentliche Tilgung - 3.552.311,49 € Tatsächlicher Schuldenstand zum 31.12.2009 31.570.375,96 €
2. Waldkrankenhaus Dalkingen
Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Der Bilanzverlust 2009 in Höhe von 384.410,24 € wird durch einen entsprechenden Trägerzuschuss im Jahre 2011 gedeckt. Sachverhalt/Begründung
I. Die Kämmerei hat die Jahresrechnung des Ostalbkreises für das Jahr 2009 zum 21. Juni 2010 aufgestellt. Der Ausschuss für Bildung und Finanzen wurde bereits am 13.07.2010 über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung informiert. Der Jahresabschluss des Waldkrankenhauses Dalkingen wurde termingerecht zum 29. April 2010 erstellt.
Nach § 48 LkrO i. V. mit § 95 GemO und §§ 39 ff GemHVO ist es Aufgabe des Kreistags, das Ergebnis der Jahresrechnung festzustellen. In der Jahresrechnung ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft, einschließlich des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres, nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Der Geschäftsbereich Rechnungsprüfung hat nach § 48 LKrO i. V. mit § 110 GemO die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag daraufhin zu prüfen, ob
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Anlagen
Schlussbericht Rechenschaftsbericht 2009 Haushaltsreste 2009
Sichtvermerke
Geschäftsbereich __________________________________________________ Mayer Gutknecht
Rechnungsprüfung __________________________________________________ Schüler
Dezernent/ __________________________________________________ Dezernat II Kurz
Landrat __________________________________________________ Pavel
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