Antrag der Verwaltung a) Der Kreistag stellt fest, dass bei Kreisrätin Cynthia Schneider die Voraussetzungen für den Verlust der Wählbarkeit gemäß § 23 Abs. 1 Landkreisordnung (LKrO) gegeben sind und sie deshalb, gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 LKrO, aus dem Kreistag ausscheidet. b) Als Nachfolger rückt Herr Dr. Andreas Benk, Schwäbisch Gmünd, nach. Der Kreistag stellt fest, dass bei Herrn Dr. Andreas Benk keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen. c) Der Kreistag stimmt den Änderungen in der Besetzung nachfolgender Ausschüsse und sonstiger Gremien, gemäß der jeweiligen Anlage, zu: - Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung (Anlage 1) - Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung (Anlage 2) - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung (Anlage 3) - Ausschuss für Soziales und Gesundheit (Anlage 4)
|