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Vorlage - 031/2026  

 
 
Betreff: Resilienzzentrum Ostalbkreis: Förderantrag "Resiliente Regionen -
Verstetigung und Wissenstransfer"
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Brand- und Katastrophenschutz   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
09.03.2026 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt den aktuellen Stand zur Verstetigung des Resilienzzentrums Ostalbkreis zur Kenntnis und stimmt dem Förderantrag „Resiliente Regionen – Verstetigung und Wissenstransfer“ zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Das Resilienzzentrum Ostalbkreis setzt sich mit dem oben genannten Antrag zum Ziel, die Eigenvorsorge und Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung des Ostalbkreises in Krisensituationen weiterhin zu stärken. Im Resilienzzentrum sollen die Informationen aus Bund und Land zur Krisenvorsorge auch nach der ersten Modellphase (01.12.2022 – 30.09.2025) gebündelt werden, um zusammen mit den 42 Städten und Gemeinden den Selbstschutz in der Bevölkerung im Landkreis zu stärken. Durch die Funktion als zentrale Anlaufstelle kann das Resilienzzentrum Schulungen für Resilienzberatende, Informations- und Bildungsangebote sowie den Kommunen Unterstützung bei Veranstaltungen anbieten. Ziel ist die nachhaltige Verankerung der Resilienzkompetenz bei den Bürgerinnen und Bürgern, welche zur Entlastung der Hilfsorganisationen im Krisenfall führen kann. Durch die Verstetigung der Angebote und die Nutzung vorhandener Strukturen wird Wissen lokal aufgebaut, gesichert und überregional transferierbar gemacht. Das Projekt fördert Demokratiebildung, die Weitergabe von verlässlichen Informationen und die Sensibilisierung der Bevölkerung zur Eigenvorsorge und Selbsthilfefähigkeit in Krisenszenarien.

 

Mit der Verstetigung durch das aktuelle Förderprojekt sollen die im Projektverlauf des vergangenen Förderprojektes aufgebauten Strukturen und Prozesse dauerhaft in der Region verankert werden. Die im Förderantrag genannten Maßnahmen entsprechen den internen Planungsansätzen, die durch Herrn Landrat in den Haushalt eingebracht und bestätigt wurden. Dies umfasst insbesondere den fortlaufenden Betrieb des Resilienzzentrums als zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle, die Weiterführung und Ausweitung der Resilienzberatungsschulungen inkl. des systematischen Ausbaus eines regionalen Multiplikatorennetzwerks sowie das Angebot vielfältiger Informationsveranstaltungen. Gleichzeitig werden bislang ungenutzte Ressourcen in der Bevölkerung aktiviert und durch ein strukturiertes Netzwerk der Resilienzberatenden für die Krisenbewältigung nutzbar gemacht. Alle Maßnahmen fördern demokratisches Verantwortungsbewusstsein, die Vertrauensbildung der Bevölkerung, eine verlässliche Informationsvermittlung und wirkt der Verbreitung von Fehlinformationen entgegen. Auf diese Weise wird die Risiko- und Krisenvorsorge nachhaltig gestärkt und die Widerstandsfähigkeit der gesamten Region erhöht.

 

Mit einem gezielten Wissenstransfer sollen innerhalb des Förderzeitraumes die Inhalte und Strukturen der einzelnen Förderprojekte unter Leitung des Fördergebers überregional kommuniziert und zur Verfügung gestellt werden. Hierfür nimmt das Resilienzzentrum im Rahmen des Förderprojektes an mehreren „Transferwerkstätten“ (in Präsenz und/oder online) teil.

 

Der zeitliche Rahmen des Vorhabens erstreckt sich vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Die oben genannten Arbeitspakete fokussieren die Verstetigung der Governance, die Fortführung der Vernetzung sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung und den Wissenstransfer. Konkrete Schritte beinhalten den Erhalt der Geschäftsstelle, die Erweiterung der Website, die Teilnahme an relevanten Sitzungen, die Verstetigung bestehender Netzwerke sowie die Durchführung und Weiterentwicklungen der Resilienzberatungsschulungen sowie die Teilnahme an Informationsveranstaltungen.


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Ausgaben- und Finanzierungsplan sieht eine beantragte Bundesmittelförderung von 180.000 Euro für 2026 vor. Der Eigenanteil des Landkreises in Höhe von 20.000,00 € wird aus den laufenden Haushaltsmitteln getragen. Die Finanzierungsplanung berücksichtigt Reisekosten, Personalkosten (1,7 VZÄ befristet für den Förderzeitraum) sowie notwendige Sachkosten und Betriebsausgaben.

 

Vergleich:

-          Eigenanteil Förderung 20.000,00 € inkl. Personalkosten für 1,7 VZÄ befristet für den Förderzeitraum

-          eingereichter Haushaltsansatz 2026: 37.100,00 € ohne Personalkosten für die bestehenden 0,6 VZÄ

 


Anlagen

 

keine

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Günther, Resilienzzentrum

gez. Wagenblast, Dezernat VII

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat