Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung, Finanzen und Digitalisierung empfiehlt/der Kreistag beschließt: Frau Melissa Schön, Leiterin der Geschäftsstelle Kreistag, wird zum 01.04.2026 zur Kreisoberamtsrätin (Besoldungsgruppe A 13 g. D. LBesG) ernannt und zum selben Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen.
Sachverhalt/Begründung
Frau Melissa Schön ist seit 14.09.2020 Leiterin der Geschäftsstelle Kreistag und soll zum 01.04.2026 zur Kreisoberamtsrätin (Besoldungsgruppe A 13 g. D. LBesG) ernannt und zum selben Zeitpunkt in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 g. D. LBesG bewertet.
Frau Schön nimmt ihre Funktion mit hoher Kompetenz und großem persönlichen Einsatz wahr. Sie hat sich in ihrer Funktion in hervorragender Weise bewährt und ihre Beförderung ist uneingeschränkt gerechtfertigt. Die persönlichen Voraussetzungen für eine Beförderung in das entsprechende Amt liegen vor.
Gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung des Ostalbkreises ist für die Ernennung von leitenden Beamtinnen und Beamten der Kreistag im Einvernehmen mit dem Landrat zuständig.
Finanzierung und Folgekosten
Die durch die Beförderung anfallenden Mehraufwendungen werden über den Personaletat abgewickelt.
Anlagen |
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