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Vorlage - 006/2026  

 
 
Betreff: Neubesetzung des Kreistags
a) Ausscheiden von Frau Cynthia Schneider,
Schwäbisch Gmünd, aus dem Kreistag
b) Nachrücken von Herrn Dr. Andreas Benk,
Schwäbisch Gmünd, in den Kreistag
c) Änderung der Besetzung von Ausschüssen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
09.03.2026 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit

Antrag der Verwaltung

 

a)      Der Kreistag stellt fest, dass bei Kreisrätin Cynthia Schneider die Voraussetzungen für den Verlust der Wählbarkeit gemäß § 23 Abs. 1 Landkreisordnung (LKrO) gegeben sind und sie deshalb, gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 LKrO, aus dem Kreistag ausscheidet.

 

b)      Als Nachfolger rückt Herr Dr. Andreas Benk, Schwäbisch Gmünd, nach.

Der Kreistag stellt fest, dass bei Herrn Dr. Andreas Benk keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.

 

c)      Der Kreistag stimmt den Änderungen in der Besetzung nachfolgender Ausschüsse und sonstiger Gremien, gemäß der jeweiligen Anlage, zu:

-       Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung (Anlage 1)

-       Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung (Anlage 2)

-       Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung (Anlage 3)

-       Ausschuss für Soziales und Gesundheit (Anlage 4)

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

a)        Frau Cynthia Schneider hat mit Schreiben vom 8. Oktober 2025 mitgeteilt, dass sie ihren Hauptwohnsitz von Schwäbisch Gmünd zum März 2026 außerhalb des Landkreises verlegen wird. Mit dem Umzug außerhalb des Kreisgebiets verliert sie die Wählbarkeit in den Kreistag nach § 23 Abs. 1 LKrO. Das Ausscheiden nach § 25 Abs. 1 LKrO tritt automatisch ein. Unabhängig davon, wäre es Frau Schneider auch möglich gewesen, das Ausscheiden aus dem Kreistag aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit zum Kreistag des Ostalbkreises zu beantragen (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 LKrO). Zur Klarstellung der Rechtslage trifft der Kreistag die Feststellung, ob die Voraussetzungen für das Ausscheiden vorliegen.

 

b)        Frau Cynthia Schneider wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 9. Juni 2024 auf dem Wahlvorschlag „DIE LINKE“ für den Wahlkreis Schwäbisch Gmünd durch ein Direktmandat in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt.

 

Als erste Ersatzperson wurde Herr Dr. Andreas Benk, Schwäbisch Gmünd, festgestellt.

 

Herr Dr. Andreas Benk wurde mit Schreiben vom 13. Oktober 2025 über sein Nachrücken informiert. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2025 erklärte Herr Dr. Andreas Benk, dass er die Wahl in den Kreistag annimmt und ihm keine Umstände bekannt sind, die ihn an der Übernahme und Ausübung des Mandats als Kreisrat hindern. Da weder Ablehnungsgründe nach § 12 Abs. 1 LKrO noch Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen, rückt Herr Dr. Andreas Benk automatisch in den Kreistag nach. Der Kreistag hat gemäß § 24 Abs. 2 LKrO formal festzustellen, dass keine Hinderungsgründe vorliegen.

 

c)        Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 22. Juli 2024 die Zahl der Sitze der beschließenden Ausschüsse des Kreistags festgelegt und die Sitze der beschließenden Ausschüsse und verschiedener Gremien außerhalb des Kreistags auf die Kreistagsfraktionen sowie die fraktionslosen Mitglieder des Kreistags aufgeteilt. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung und der damit verbundenen Besetzung der Gremien haben die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppierung DIE LINKE eine Zählgemeinschaft gebildet.

 

Es bestand bisher im Ostalbkreis die Übung, dass die Nachfolge eines aus einem Ausschuss bzw. eines vergleichbaren Gremiums ausscheidenden Kreistagsmitglieds von der Fraktion/Gruppierung/Zählgemeinschaft benannt wird, der das ausscheidende Mitglied angehörte. Ebenso bestand bisher die Übung, entsprechende Änderungen der Besetzung von Ausschüssen und sonstiger Gremien im Wege der Einigung zu beschließen.

 

Folgende Funktionen sind durch das Ausscheiden von Frau Cynthia Schneider neu zu besetzen:

-       Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung

-       Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung

-       Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung

-       Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Gruppierung DIE LINKE haben für die Nachbesetzung aller vakanten Sitze Herrn Dr. Andreas Benk benannt.

 

Die Änderungen können der jeweiligen Anlage entnommen werden und sind gegenüber der bisherigen Besetzung grau hinterlegt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1:

Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung

 

Anlage 2:

Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung

 

Anlage 3:

Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung

 

Anlage 4:

Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Schön, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderung der Besetzung des Ausschusses für Finanzen, Bildung und Digitalisierung (157 KB)    
Anlage 2 2 Änderung der Besetzung des Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung (156 KB)    
Anlage 3 3 Änderung der Besetzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung (159 KB)    
Anlage 4 4 Änderung der Besetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit (171 KB)