Beschlussantrag Der Verwaltungsrat der Kliniken Ostalb gkAöR empfiehlt, der Kreistag beschließt: - Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses zum Zukunftskonzept der Kliniken und der Gesundheitsversorgungsstruktur des Ostalbkreises vom 25.07.2023 (127-2/2023) und in Ergänzung des Beschlusses zur Standortauswahl des zentralen Regionalversorgers am 05.03.2024 (017/2024) wird das zur Zukunftsstruktur der Kliniken notwendige weiterentwickelte Medizinkonzept 2035 in Form der in der Vorlage dargestellten Variante 2plus (Anlage 2.2) unter Berücksichtigung der bundes- und landespolitischen Vorgaben für den zentralen klinischen Regionalversorger in Essingen, den klinischen Basisversorger in Mutlangen sowie den klinischen Versorger in Ellwangen beschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt die entsprechenden Anträge auf Änderung der Einstufung im Krankenhausbedarfsplan zu stellen.
- Die in der Vorlage zum 23.07.2024 ergänzten Restrukturierungsmaßnahmen (neu am Standort Ellwangen: Erweiterung der 24/7 Notfallstruktur (CT 24/7, Endoskopie 24/7, vier Überwachungsbetten) und Tagesbetrieb einer Unfallchirurgischen Ambulanz und D-Arzt) für die drei Klinikstandorte (Anlage 2.1) werden beschlossen und beauftragt den Vorstand insgesamt mit der sofortigen Umsetzung entsprechend Zug-um-Zug.
- Den Vorstand zu ermächtigen, bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Restrukturierung (Anlage 2.1) ergänzend zur Anwendung der gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen unter Aussetzung des Zuständigkeitsrahmens der Anstaltssatzung die nachfolgenden aufgeführten Entscheidungen zu treffen. Der Vorstand wird beauftragt, folgende Punkte umzusetzen
- Abschluss von Gesamtdienstvereinbarungen (Sozialplan) je Maßnahme als Nachteilsausgleich für die betroffenen Beschäftigten, wie
- Abfindungsregelung
- Wechselprämien
- Fahrtkosten
- Fahrtweg
- Besitzstandsregelungen in der Vergütung der betroffenen Mitarbeiter
- Härtefallregelung
- Versetzungen an andere Standorte
- ggf. Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen für die von der Maßnahme betroffenen Beschäftigungsgruppen (einschließlich Chefärzte)
- Organisatorische standortübergreifende Zusammenführung von Abteilungen und Teams, ggf. unter eine Leitung
- Anträge auf Änderung der Einstufung im Krankenhausbedarfsplan
Die Umsetzung der Personalmaßnahmen soll sozial verträglich erfolgen. Der Vorstand berichtet dem Verwaltungsrat regelmäßig über den Umsetzungsstand der Restrukturierungsmaßnahmen sowie über die tariflichen und über die über- und außertariflichen Kosten, die durch die o.g. Maßnahmen entstehen.
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