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Antrag der Verwaltung
Der Ostalbkreis übernimmt die Gewährträgerschaft (Ausfallbürgschaft) für die Aufnahme des Landschaftserhaltungsverbands in die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und gibt nach Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde die entsprechende Verpflichtungserklärung ab.
Sachverhalt/Begründung
Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.02.2000 dem Antrag der Verwaltung, einen Landschaftspflegeverband bzw. Landschaftserhaltungsverband (LEV) zu gründen, einstimmig zugestimmt. Der LEV wurde am 11.12.2000 gegründet. Für das Geschäftsjahr Mai 2022 bis April 2023 belaufen sich die Gesamtausgaben auf insgesamt 2.351.936,00 €.
Zur Finanzierung stellt das Land den Landkreisen Mittel zur Verfügung. Die Förderung liegt hier bei 70%. Die übrigen Kosten der Geschäftsstelle sind durch den Landkreis aufzubringen. Die Voraussetzung, dass die Geschäftsstelle im Landratsamt untergebracht ist, ist gegeben.
Um eine analoge zusätzliche Altersvorsorge wie für die Beschäftigten der Landkreisverwaltung bei der ZVK zu gewähren, hat man bei der Gründung des LEV für die Mitarbeitenden Direktversicherungen mit Entgeltumwandlung abgeschlossen. Um die Mitarbeitenden vom LEV mit den Mitarbeitenden der Landkreisverwaltung gleichzustellen, besteht mittlerweile die Möglichkeit, dass der LEV selbst Mitglied im Abrechnungsverband der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (KVBW-ZVK) werden kann. Somit könnten auch die Mitarbeitenden des LEV von der ZVK die Zusatzrente erhalten. Voraussetzung hierfür ist, das der Ostalbkreis die Gewährträgerschaft übernimmt.
Um diese Gewährträgerschaft übernehmen zu können, ist eine Genehmigung des Regierungspräsidiums Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich.
Dies würde nicht nur Transparenz schaffen, sondern auch zu einer Vereinfachung der Abrechnungen führen. Finanzielle Mehraufwendungen sind damit nicht verbunden, da sich die Beiträge für die bisher bestehenden Versicherungen an den Beträgen orientieren, die bei einer schon bestehenden ZVK-Mitgliedschaft anfallen würden. Zudem besteht die Förderung über das Land und die Aufgaben zur Landschafterhaltung werden auch in der Zukunft anfallen. Das finanzielle Risiko für den Ostalbkreis ist folglich äußerst gering.
Die Übernahme der Gewährträgerschaft dient der Absicherung von finanziellen Verpflichtungen, die sich aus der künftigen Mitgliedschaft des LEV ergeben. Der Ostalbkreis würde in Gewährleistung treten, wenn der LEV nicht in der Lage sein sollte, die laufenden Zahlungen der ZVK-Beiträge zu leisten oder bei einem Ausscheiden aus der ZVK, den satzungsgemäßen Ausgleichsbetrag aufbringen zu können, insbesondere bei einer Insolvenz.
Der Ausschuss für Finanzen, Bildung und Digitalisierung hat in seiner Sitzung am 9. September 2024 dem Kreistag einstimmig empfohlen, dem Antrag der Verwaltung zuzustimmen. Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
gez. Müller, Geschäftsbereich Personal gez. Wolf, Dezernat I gez. Seefried, i. V. Baumann, Dezernat IV gez. Kurz, Dezernat II gez. Dr. Bläse, Landrat |
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