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Vorlage - 162/2024  

 
 
Betreff: Wahl der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Ulm
für die Wahlperiode 2025-2029
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle Kreistag   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
24.09.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Rahmenbedingungen für die Benennung ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Ulm

Antrag der Verwaltung

 

Für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Ulm benennt der Kreistag des Ostalbkreises die auf der beiliegenden Vorschlagsliste aufgeführten Personen (Anlage 1).

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die fünfjährige Amtszeit der derzeit berufenen ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Ulm endet bei einer Person mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Für die neue Wahlperiode 2025-2029 ist laut Mitteilung des Sozialgerichts Ulm für den Ostalbkreis ein ehrenamtlicher Richter neu zu bestellen.

 

Das Sozialgericht Ulm hat den Landkreis gebeten, eine Vorschlagsliste - bestehend aus zwei Personen - für die Amtsperiode ab 1. Januar 2025 vorzulegen. Aus diesem Vorschlag beruft das Sozialgericht Ulm eine Person zum ehrenamtlichen Richter. Auf die Auswahl selbst hat der Landkreis keinen Einfluss.

 

Insgesamt sind derzeit am Sozialgericht Ulm fünf ehrenamtliche Richter mit unterschiedlichen Amtsperioden berufen:

 

1. Frau Wendelgard Deutsch

(01.01.2022 - 31.12.2026)

    (Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion)

 

 

 

2. Frau Margit Ruf

(01.01.2022 - 31.12.2026)

    (Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion)

 

 

 

3. Frau Gertraude von Streit

(01.01.2022 - 31.12.2026)

    (Vorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

 

4. Herr Josef Mischko

(01.01.2020 - 31.12.2024)

Amtszeit endet*

    (Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion)

 

 

 

5. Frau Katharina Traub

(01.01.2021 - 31.12.2025)

    (Vorschlag der Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis)

 

 

Damit sichergestellt ist, dass die Verteilung der ehrenamtlichen Richter dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 9. Juni 2024 entspricht, wurde eine Neuberechnung nach dem Verteilungsverfahren St. Laguë/Schepers vorgenommen.

 

Nach dieser Berechnung stellt sich die neue Verteilung wie folgt dar:

 

 

KT 2024-2029:

Aktuell:

CDU-Kreistagsfraktion:

1 Person

2 Personen

Kreistagsfraktion Freie Wähler Ostalbkreis / Bürgerliste Schwäbisch Gmünd:

1 Person

1 Person

ZG Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen / Die Linke:

1 Person

1 Person

SPD-Kreistagsfraktion:

1 Person

1 Person*

AfD-Kreistagsfraktion:

1 Person

-

ZG FDP / LsV / Aktive Bürger:

-

-

 


Unter Berücksichtigung der bereits bestellten ehrenamtlichen Richter und im Hinblick auf die Abbildung des Ergebnisses der Kreistagswahl 2024 wurden die SPD-Kreistagsfraktion und die AfD-Kreistagsfraktion um einen Vorschlag zur Besetzung gebeten. Die von den vorschlagsberechtigten Kreistagsfraktionen benannten Personen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Vorgehensweise wurde mit den Vorsitzenden und Geschäftsführern der Kreistagsfraktionen abgestimmt. Die nachrichtliche Beteiligung der Vertreter/-innen der Gruppierungen und der Einzelmitglieder ist erfolgt.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1 Vorschlagsliste der Kreistagsfraktionen 2025-2029 (vertraulich)

 

Anlage 2 Rahmenbedingungen für die Benennung ehrenamtlicher Richter am
Sozialgericht Ulm

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Trunk, Geschäftsstelle Kreistag

gez. Wolf, Dezernat I

gez. Kurz, Dezernat II

gez. Dr. Bläse, Landrat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Rahmenbedingungen für die Benennung ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Ulm (447 KB)