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Vorlage - 159/2024  

 
 
Betreff: Neufassung der Betriebssatzung Immobilien Kliniken Ostalb
Status:öffentlich  
Federführend:Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Klinikimmobilien Vorberatung
17.09.2024 
Sitzung des Betriebsausschusses Klinikimmobilien ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
24.09.2024 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Synopse Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“
Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“

Antrag der Verwaltung

 

Der Betriebsausschuss Immobilien Kliniken Ostalb empfiehlt dem Kreistag, folgende Neufassung der Betriebssatzung „Immobilien Kliniken Ostalb“ zu beschließen:

 

§ 3 Abs. 2

Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenarbeiten mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften des Klinikverbandes Kliniken Ostalb gemeinnützige gkAöR zum Wohle der Patienten und Bewohner.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt/Begründung

 

Die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannten Kommunalanstalt Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR ist. Beide Einrichtungen haben ihren Sitz in Aalen und werden beim Finanzamt geführt.

 

Die Servicegesellschaft wird bisher als steuerpflichtige Tochterkapitalgesellschaft geführt. Zu den Gesellschaftszwecken gehört die Erbringung von sog. Tertiärleistungen (Reinigung, Küche, Wäscherei, Logistikdienste) – aber beispielsweise auch der Verkauf von energiebasierten Produkten und der damit verbundenen Serviceleistungen. Die Servicegesellschaft Ostalb Kliniken mbH erbringt Stand heute überwiegend Leistungen für die Kliniken Ostalb gemeinnützige kAöR und deren Tochtergesellschaften.

 

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 wurde § 57 Abs. 3 AO n. F. eingeführt, der die Möglichkeit der Steuerbegünstigung von Servicegesellschaften vorsieht. Mittlerweile wurde durch zwei Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF-Schreiben) auch der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 57 Abs. 3 AO n. F. ergänzt. Die Inanspruchnahme des § 57 Abs. 3 AO n. F. erfordert auch die Voraussetzungen der satzungsmäßigen Gemeinnützigkeit.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 AO verfolgt eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke i. S. d. § 57 Abs. 1 AO auch dann unmittelbar, wenn sie satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer weiteren steuerbegünstigten Körperschaft einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht.

 

AEAO Nr. 8 Satz 2 zu § 57 Abs. 3 AO bestimmt, dass Körperschaften mit denen kooperiert wird und die Art und Weise der Kooperation in den Satzungen der Beteiligten bezeichnet werden müssen. Aus diesem Grund müssen auch

 

  • die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Immobilien Kliniken Ostalb
  • die Anstaltsatzung der Kliniken Ostalb gkAöR
  • der Gesellschaftsvertrag der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH
  • der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft Service Gesellschaft Ostalb Kliniken mbH
  • der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft MVZ Ostalb Kliniken mbH

 

entsprechend ergänzt werden.

 

Die Änderungen im Paragraph 13 Wirtschaftsplan und Wirtschaftsführung unter Abs. 2 und 4 müssen aufgrund des neuen Eigenbetriebsrechts angepasst werden.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

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Anlagen

 

Anlage 1: Synopse Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken
      Ostalb“

Anlage 2: Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“

 

 

 

Sichtvermerke

 

gez. Kümmel, Kliniken und Gesundheitsstrategien

gez. Dr. Bläse, Landrat

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“ (436 KB)    
Anlage 2 2 Neufassung Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Immobilien Kliniken Ostalb“ (497 KB)