Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 24.09.2024 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Neubesetzung des Kreistags a) Ausscheiden von Frau Ute Schlipf, Abtsgmünd, aus dem Kreistag b) Feststellung der Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Herrn Dr. Rolf Siedler, Aalen c) Nachrücken von Frau Julia Landgraf-Schmid, Böbingen a. d. Rems, in den Kreistag d) Änderung der Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien
Enthält Anlagen
171/2024  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Zukunftskonzept der Kliniken Ostalb gkAöR als Teil der Gesundheitsversorgung im Ostalbkreis - Restrukturierungs- und Medizinkonzept der Kliniken Ostalb gkAöR
Enthält Anlagen
126-2/2024  
Ö 5  
[ABGESETZT VON DER TAGESORDNUNG] Maßnahmen an Bundes- und Landesstraßen 2024
164/2024  
Ö 6  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2025 und Änderung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
Enthält Anlagen
139/2024  
    VORLAGE
   

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung empfiehlt / der Kreistag beschließt:

 

I. Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
     
  2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 wird zugestimmt.
     
  3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
     
  1.     Die Jahresgebühr für Hausmüll (§ 29 Abs. 2 AWS) und hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 Abs. 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:
     

für 9 Säcke

30 l Füllraum

148,80 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

150,80 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

160,80 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

180,60 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

240,20 €

je Abfallgefäß mit

660l Füllraum

904,80 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

1.055,60 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

1.658,80 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

3 m³ Füllraum

4.524,15 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

5 m³ Füllraum

7.540,25 €

für Müllgemeinschaften mit  2 Haushalten

 

256,90 €

für Müllgemeinschaften mit  3 Haushalten

 

377,90 €

für Müllgemeinschaften mit  4 Haushalten

 

498,90 €

 

 

  1. Die Leerungs- und Sackgebühren (§ 29 Abs. 3, § 30 Abs. 3 AWS) werden wie folgt neu festgesetzt:

 

je Sack mit

30 l Füllraum

1,80 €

je Abfallgefäß mit

60 l Füllraum

3,60 €

je Abfallgefäß mit

80 l Füllraum

4,80 €

je Abfallgefäß mit

120 l Füllraum

7,20 €

je Abfallgefäß mit

240 l Füllraum

14,40 €

je Abfallgefäß mit

660l Füllraum

39,65 €

je Abfallgefäß mit

770 l Füllraum

46,25 €

je Abfallgefäß mit

1,1 m³ Füllraum

66,10 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

3 m³ Füllraum

180,20 €

je Abfallgefäß (Unterflurcontainer) mit

5 m³ Füllraum

300,30 €

 

 

  1. Die Gebühr für die Benutzung der vom Landkreis zugelassenen Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll beträgt 4,30 € (§ 29 Abs. 4 AWS).
     
  2.  Die Gebühr für die mit dem Sperrmüll-, dem Schrott- oder dem Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Entsorgungsschein (- scheck) beantragte sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott oder Elektro- und Elektronik-Altgeräten „Eilservice“ bleibt unverändert (§ 29 Abs. 5 AWS).
     
  3. Der Gebührensatz für Bioabfälle (§ 31 AWS) bleibt unverändert.
     
  4. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 und 2 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

bis 30 l

4,30 €

> 30 l bis 50 l

5,45 €

> 50 l bis 100 l

11,00 €

> 100 l bis 200 l

21,80 €

> 200 l bis 500 l

42,50 €

> 500 l bis 1 m³

78,75 €

Pkw- u.a. Reifen ohne Felge

4,80 €

mit Felge

7,75 €

Traktor- und LKW-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

30,40 €

 

 

 

 

 

  1. Die Gebührenstaffelung für die Selbstanlieferung von Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen (§ 33 Abs. 3 AWS) wird wie folgt neu festgesetzt:

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

1,90 €

> 50 l bis 100 l

3,80 €

> 100 l bis 200 l

7,60 €

> 200 l bis 500 l

32,10 €

 

  1. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 3,00 % festgelegt.
     
  2. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem vorliegenden Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 3,00 % verzinst. Die Verzinsung bzw. geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2025 beläuft sich auf 157.678,07 €.

 

  1. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA werden dem Abfallgebührenhaushalt 412.458 € als Einnahme zugeführt.
     
  2. Im Hausmüllbereich wird ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2022 in Höhe von 299.357,00 € abgedeckt. Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der Jahresüberschuss aus dem Jahr 2020 in Höhe von 8.490,11 € vereinnahmt, sowie ein anteiliger Fehlbetrag aus dem Jahr 2021 in Höhe von 8.490,11 € abgedeckt.

 

II.  Die in Anlage 3 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung,               Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 01.10.2024               wird beschlossen.

 

   
    10.09.2024 - Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, zu.

   
    24.09.2024 - Kreistag
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss

 

Die Mitglieder des Kreistags stimmen dem Antrag der Verwaltung mehrheitlich, bei neun Gegenstimmen und einer Enthaltung, zu.

Ö 7  
Übernahme einer Bürgschaft durch den Ostalbkreis für eine Kreditaufnahme der Infrastrukturgesellschaft des Ostalbkreises mbH (IGO) zur Finanzierung der Creative Hall Assisted Living und Studierendenhaus in Schwäbisch Gmünd
168/2024  
Ö 8  
[ABGESETZT VON DER TAGESORDNUNG] Bericht des Datenschutzbeauftragten 2024
138/2024  
Ö 9  
Wahl der ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Ulm für die Wahlperiode 2025-2029
Enthält Anlagen
162/2024  
Ö 10  
Änderung der Besetzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
160/2024  
Ö 11  
Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses
161/2024  
Ö 12  
Gewährträgerschaft für den Landschaftserhaltungsverband (LEV) für die Mitgliedschaft im Abrechnungsverband der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (KVBW-ZVK)
093-2/2024  
Ö 13  
Vertretung des Ostalbkreises in der Breitband Ostalb KAöR
156/2024  
Ö 14  
Neufassung der Betriebssatzung Immobilien Kliniken Ostalb
Enthält Anlagen
159/2024  
Ö 15  
Annahme von Spenden und Sponsoring
Enthält Anlagen
167/2024  
Ö 16  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 17  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 18  
Frageviertelstunde