Antrag der Verwaltung Der Ostalbkreis übernimmt die Gewährträgerschaft (Ausfallbürgschaft) für die Aufnahme des Landschaftserhaltungsverbands in die Zusatzversorgungskasse (ZVK) und gibt nach Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde die entsprechende Verpflichtungserklärung ab.
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