Der Kreistag unterstützt die Kreisärzteschaften im Ostalbkreis bei ihren Bemühungen zur Sicherung der zukünftigen ärztlichen Versorgung. Anliegen des Kreistags und der Bevölkerung des Ostalbkreises ist eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung der Bürgerinnen und Bürger.
Im Bereich der hausärztlichen Notfallversorgung ist vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklungen eine Reform notwendig und sinnvoll. Die Ziele und Eckpunkte der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Die Erfahrungen in der Raumschaft Schwäbisch Gmünd zeigen, dass mit der Einrichtung einer Notfallpraxis am Krankenhaus und einem größeren Notdienstbezirk Vorteile für die Patienten, die niedergelassenen Ärzte und das Krankenhaus entstehen können. Im Hinblick auf die große Fläche des Ostalbkreises ist es aber geboten, auch künftig an einer dezentralen Organisation und adäquaten Erreichbarkeit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes festzuhalten.
Der Kreistag unterstützt die Forderung der Bevölkerung und appelliert an die Verantwortlichen der Kreisärzteschaft Aalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für die Versorgung des Bereichs Bopfingen/Härtsfeld eine Notfallpraxis am Standort Bopfingen einzurichten. Mindestens sind aber geeignete Lösungsmöglichkeiten für die hausärztliche Notfallversorgung der Raumschaft zu entwickeln, die über eine Versorgung durch Fahrdienste hinausgehen (z. B. Außenstelle der Notfallpraxis Aalen in Bopfingen, in der (zeitweise) ein Praxisbetrieb angeboten wird).
25.06.2013 - Kreistag
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig, bei einer Enthaltung, angenommen.