Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Sachverhalt/Begründung
Für die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg hat die Kassenärztliche Vereinigung im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung den Sicherstellungsauftrag. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst hat damit sicherzustellen, dass Patienten auch in der Nacht und an Wochenenden bei Bedarf eine hausärztliche Versorgung erhalten (Hausärztlicher Notdienst bzw. Ärztlicher Bereitschaftsdienst). Nicht zu verwechseln ist dieser Ärztliche Bereitschaftsdienst mit dem rettungsdienstlichen Notarzt, der in lebensbedrohlichen Fällen (z. B. Bewusstlosigkeit, Herzinfarkt, akute Blutungen, Vergiftungen) Hilfe leistet und über den Notruf 112 von der Rettungsleitstelle alarmiert wird.
Im Zuge der Bestrebungen, dem absehbaren (Haus-)Ärztemangel gerade auf dem Lande entgegenzuwirken, wird die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auch die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes reformieren. Ziel der Reform ist es vor allem, die Dienstbelastung der niedergelassenen Ärzte in der Nacht und an Wochenenden zu reduzieren, um gerade im ländlichen Raum die Niederlassung attraktiver zu gestalten. Das bestehende Spannungsverhältnis des Bedarfs an einer wohnortnahen Versorgung einerseits und dem Ziel einer Reduzierung der Dienstbelastung der Ärzte andererseits versucht die KVBW aufzulösen, indem es der Konzeption zugrunde legt, dass jeder Bürger innerhalb von 30 Minuten eine Notfallpraxis (die vornehmlich an den Kliniken einzurichten ist) erreichen und der Dienstbereich mindestens 70 Ärzte umfassen soll.
Im Ostalbkreis gibt es derzeit 15 Notfalldienstbezirke die auf zukünftig 3 reduziert werden und über eine Notfallpraxis am Ostalb-Klinikum, dem Stauferklinikum und der St. Anna-Virngrund-Klinik abgedeckt werden sollen.
In der Sitzung des Kreistags am 12. März 2013 wurden die Ausgangslage, Hintergründe, Ziele und die geplante Umsetzung der Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Ostalbkreis ausführlich dargestellt (vgl. Vorlage 038/2013) und erörtert. Ergänzend haben die Vorsitzenden der Kreisärzteschaften Dr. Bode und Hr. Gräter Ausführungen zu den aktuellen Planungen gemacht.
Unter Einbezug des Antrags der SPD-Fraktion hat der Kreistag am 12. März 2013 den Stand der Planungen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kreisärzteschaften zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kreisärzteschaft Aalen und Schwäbisch Gmünd die Festlegungen zu erreichen, dass die Gemeinde Lorch zum Notfalldienst-Bezirk Schwäbisch Gmünd und die Gemeinden Rosenberg und Jagstzell sehr zeitnah zum Notfalldienst-Bezirk Ellwangen zugeteilt werden sowie eine weitere Notfallpraxis oder vergleichbare Versorgungsqualität für den östlichen Bereich der A 7 mit Sitz in Bopfingen geschaffen wird.
Die ärztliche Versorgung war auch zentrales Thema der Gesundheitskonferenz im Ostalbkreis am 6. Mai 2013. Die Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kreisärzteschaften haben in ihren Vorträgen im Detail über die neue Struktur des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes informiert. Als zentraler Diskussionspunkt stellte sich im Bezug auf die hausärztliche Notdienstversorgung die Versorgung des östlichen Bereichs der A 7 des Ostalbkreises dar.
Die Kreisärzteschaft Aalen hat nach ausführlichen Beratungen beschlossen, die Versorgung der Raumschaft Bopfingen nach Inkrafttreten der neuen Notfalldienstordnung ab 2014 mit einem Fahrdienst sicherzustellen. Die Einrichtung einer Notfallpraxis in Bopfingen wird aufgrund der personellen Situation der diensttuenden Ärzte und der damit verbundenen Dienstbelastung zunächst nicht möglich sein. Nach einer Anlaufphase ist eine Überprüfung der bestehenden Strukturen geplant, in deren Rahmen - bei genügend verfügbaren (Personal)Ressourcen - auch erweiterte Angebote am Standort Bopfingen entwickelt werden sollen.
Für die Bevölkerung und viele Gemeinden im Ostalbkreis ist eine kleinräumigere Einteilung des Gebietes östlich der A 7 mit einem eigenen Praxisstandort ein Anliegen mit enormer Wichtigkeit, da eine Versorgung des östlichen Kreisgebietes über die Notfallpraxis in Aalen und Ellwangen als nicht ausreichend betrachtet wird.
In der letzten Sitzung des Kreistag am 14. Mai 2013 hat der Sozialverband VdK im Rahmen der Bürgerfragestunde zu der Neustruktur des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes Stellung genommen. Die Planungen für die Raumschaft Bopfingen wurden scharf kritisiert und die Einrichtung einer Notfallpraxis in Bopfingen gefordert. Dieser Position haben sich über 2.000 Menschen - überwiegend aus dem östlichen Teil des Landkreises - angeschlossen und dies in einer Unterschriftenliste dokumentiert, die im Rahmen der Sitzung dem Landrat übergeben wurde.
Die CDU-Kreistagsfraktion hat darüber hinaus am 14. Mai 2013 beantragt, die Notdienstversorgung für die Raumschaft Bopfingen in der nächsten Kreistagssitzung zu behandeln. Sie hat in ihrem Antrag die Notwendigkeit einer Notfallpraxis oder einer Außenstelle der Notfallpraxis Aalen am Standort Bopfingen bekräftigt und auch vor dem Hintergrund der Diskussionen in der Gesundheitskonferenz einen weiteren Handlungsbedarf identifiziert (vgl. Anlage 1).
Die Landkreisverwaltung unterstreicht die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. Sie unterstützt den Wunsch und die Forderung der Bevölkerung und vieler Gemeinden im Sinne der Anträge der SPD- und CDU-Kreistagsfraktion vom 12. März bzw. 14. Mai 2013, geeignete Lösungsmöglichkeiten für die hausärztliche Notfallversorgung der Raumschaft Bopfingen zu entwickeln, die über eine Versorgung mit Fahrdiensten hinausgehen. Anlagen
Anlage 1: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 14. Mai 2013
Sichtvermerke
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