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Vorlage - 121/2013  

 
 
Betreff: Neubau 380-kV-Leitung Bünzwangen - Goldshöfe

Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t IV   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
25.06.2013 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Trassenkorridor 380-kV-Leitung

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Grundlagen

Der von der Bundesregierung beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien erfordern eine Neugestaltung der Energieinfrastruktur. Die vorhandenen Netze sind durch die große Zahl von Windenergieanlagen im Norden und die zunehmende Dezentralisierung der Energieerzeugung an den Grenzen ihrer Kapazität. Das gilt insbesondere für die Höchstspannungsnetze, die für den Transport über weite Distanzen und die überregionale Verteilung erforderlich sind. Die vier deutschen Betreiber der Übertragungsnetze (Hertz, Amprion, Tennet TSO, TransnetBW) müssen nach dem Energiewirtschaftsgesetz jährlich einen gemeinsamen Netzentwicklungsplan vorlegen. Dieser muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten, die für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben dabei verschiedene Szenarien zugrunde gelegt.
Szenario A 2022 - klassisch
Die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden mit einem moderaten Ausbau der erneuerbaren Energien und einem höheren Anteil konventioneller Kraftwerke umgesetzt.
Szenario B 2022 - ausgewogen
Dieses Leitszenario geht von einem erhöhten Ausbau der erneuerbaren Energien aus, von einer erhöhten Leistung flexibler Erdgas-Kraftwerke, um Versorgungssicherheit im System zu gewährleisten sowie davon, dass geplante Kohlekraftwerke nicht umgesetzt werden. Dieses Szenario wird bis 2032 fortgeschrieben.
Szenario C 2022 - erneuerbar
Dieses Leitszenario geht von einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien nach den Entwicklungszielen der Bundesregierung und der Bundesländer aus. Auch in diesem Szenario wird von einer erhöhten Leistung flexibler Erdgas-Kraftwerke sowie davon ausgegangen, dass geplante Kohlekraftwerke nicht umgesetzt werden.

Der Netzausbaubedarf wird im Netzentwicklungsplan abgebildet, wobei Netzoptimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen gegenüber Ausbaumaßnahmen bevorzugt werden. Der Netzentwicklungsplan 2012 unterscheidet zwischen dem sogenannten Startnetz und dem weiteren Entwicklungsbedarf bis ins Jahr 2022. Das Startnetz bildet den Status Quo des deutschen Stromnetzes ab und beinhaltet darüber hinaus die Leitungen, die bereits im Bau oder genehmigt sind. Auf der Ebene des Startnetzes sind für rund 1.400 Kilometer Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen sowie rund 1.000 Kilometer Trassenneubau geplant. Für den Zeitraum bis 2022 weist der Netzentwicklungsplan einen erheblichen Entwicklungsbedarf aus. Benötigt werden vor allem leistungsstarke Nord-Süd-Verbindungen. Für erforderlich erklärt werden Netzverstärkungen und -optimierungen in vorhandenen Trassen auf einer Länge von 4.400 Kilometer. Die Neubauerfordernisse sollen 1.700 Kilometer Drehstromleitungen und 2.100 Kilometer Korridore für Hochspannungsgleichstromleitungen tragen. Der Netzentwicklungsplan zeigt lediglich den Übertragungsbedarf zwischen Anfangs- und Endpunkten auf. Konkrete Trassenkorridore werden erst in der Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur bzw. im Raumordnungsverfahren festgelegt.

 

 

 

 

II. Neubau der 380-kV-Leitung Bünzwangen - Goldshöfe
Der vordringliche Bedarf der neuen 380-kV-Leitung ist im Energieleitungsausbaugesetz gesetzlich festgelegt.
 

1.      Dialogverfahren:

TransnetBW will in einem Dialogverfahren mit Bürgen und Behörden gemeinsam verträgliche Lösungen erarbeiten. Die beabsichtigte Strecke wird in vier Abschnitte aufgeteilt, das Dialogverfahren findet in drei Stufen der Beteiligung statt. In jedem der vier Abschnitte wurde eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Es wurde darüber informiert, welche Bedeutung die Trasse hat, wie der Dialog ablaufen wird, welche Fragen im Dialog geklärt werden und wer die Ansprechpartner sind.
In jedem der vier Abschnitte werden anschließend drei Trassierungswerkstätten durchgeführt, in denen Konsenspunkte und Konfliktpunkte entlang der Korridore identifiziert und Lösungen entwickelt werden sollen. In jedem Abschnitt soll eine Empfehlung von bis zu drei konkreten Trassenkorridoren erarbeitet werden. Es werden Raumwiderstandskarten vorgelegt, in denen raumordnerische Aspekte dargestellt werden, die einer Höchstspannungsleitung entgegenstehen. Gemeint sind damit Wohnbebauung, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete usw. In den Trassierungswerkstätten sollen diese Raumwiderstandskarten ergänzt werden und zwischen konfliktarmen und konfliktreichen Bereich unterschieden werden. Eingeladen in die Trassierungswerkstätten wird die interessierte Öffentlichkeit und Bürgerinitiativen. Das jeweilige Trassenforum, das die Inhalte der Raumwiderstandskarten diskutieren soll, setzt sich zusammen aus Bürgermeistern und Vertretern der Kommunen, Vertretern des Landkreises sowie gesellschaftlichen Akteuren wie Bürgerinitiativen, BUND, NABU.

Bei Zielkonflikten zwischen Empfehlungen einzelnen Abschnitte soll ggf. ein Vermittlungsgremium eingesetzt werden. TransnetBW wird die Vorschläge aus den Trassierungswerkstätten zusammenführen und die Öffentlichkeit darüber informieren. Es sollen drei Trassenvarianten aus den Werkstätten hervorgehen und in die Antragsunterlagen des Raumordnungsverfahrens einfließen.

Parallel zum Dialogprozess soll zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens eine erste Antragskonferenz beim Regierungspräsidium Stuttgart stattfinden. Dabei werden Gegenstand und Untersuchungsrahmen, das heißt der zu untersuchende Raum und die zu untersuchenden Raumbelange sowie Inhalt und Methode der Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung erörtert werden.
 

2.      Genehmigungsverfahren:

1. Raumordnungsverfahren:
Im Vorfeld finden Antragskonferenzen mit Behörden und Kommunen statt. Anschließend werden die Unterlagen bei der Raumordnungsbehörde eingereicht. Nach Auslegung der Unterlagen bei den Kommunen kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen dazu abgeben. Im Anschluss folgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.



2. Raumordnerische Beteiligung:
Das Regierungspräsidium Stuttgart führt die raumordnerische Beteiligung durch. Auf deren Basis erfolgen weitere Detailplanungen und letztendlich die Festlegung einer Trassenvariante als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren.

3. Planfeststellungsverfahren:
Die Unterlagen werden bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht und anschließend bei betroffenen Städten und Gemeinden ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen abgeben, anschließend erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange. Die Planfeststellungsbehörde erlässt einen Planfeststellungsbeschluss.

 

 

Das Dialogverfahren hat begonnen. Die Informationsveranstaltungen wurden durchgeführt und die jeweils ersten Sitzungen der Trassierungswerkstätten fanden statt. Vertreter von TransnetBW werden in der Sitzung über den aktuellen Verfahrensstand und den aktuellen Sachstand informieren.
Nach der Vorstellung der Planungsabsichten durch TransnetBW wird die Verwaltung die vorläufige Position des Ostalbkreises mündlich vortragen.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

     

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Karte Trassenkorridore

 

 

 

Sichtvermerke

 

     

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Dezernent/in

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Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Trassenkorridor 380-kV-Leitung (1106 KB)