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Antrag der Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Aalen einen Dienstleistungsvertrag zur Überwachung des Rombachtunnels in Aalen und des Einhorntunnels in Schwäbisch Gmünd durch die Rettungsleitzentrale in Aalen abzuschließen.
Sachverhalt/Begründung
Die Tunnelüberwachung des Einhorntunnels in Schwäbisch Gmünd war schon mehrfach Thema im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung sowie im Kreistag.
Am 18.10.2011 hatte die Verwaltung im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung über die Überlegungen und Möglichkeiten zur Überwachung des Einhorntunnels und des Rombachtunnels berichtet und war beauftragt worden, ein Konzept für die Gewährleistung der Tunnelsicherheit und des Tunnelbetriebs zu erarbeiten. Das von der Verwaltung danach erarbeitete Konzept sah vor, dass die Rettungsleitstelle des DRK in Aalen als ständig besetzte Stelle fungiert und die Tunnelüberwachung sicherstellt. Der Kreistag hatte am 20.12.2011 der Beauftragung des DRK zugestimmt. Deshalb wurde ein Vertragsentwurf aufgestellt, der die Aufgaben und Pflichten sowie die finanzielle Abgeltung der Aufgabenwahrnehmung regeln sollte. Dieser Vertragsentwurf fand aufgrund zusätzlicher benötigter Haushaltsmittel der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg nicht die Zustimmung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) und wurde deshalb nicht abgeschlossen. Eine tragfähige Alternative konnte von dort jedoch zunächst nicht benannt werden.
Auf Druck der Landkreisverwaltung konnte im Sommer 2012 nach mehreren intensiven Besprechungen und Abstimmungsterminen zwischen den Beteiligten MVI, IM, Regierungspräsidium, Polizeidirektion, DRK und der Landkreisverwaltung eine Lösung entwickelt und darüber Einvernehmen erzielt werden. Dieses Konzept, das für den Einhorntunnel entwickelt wurde, sollte modellhaft als Vorlage für eine einheitliche Verfahrensweise zur Überwachung und Steuerung von Tunnel mit einer Länge von mehr als 400 m in Baden-Württemberg eingeführt werden. In diesem sogenannten 3-Säulenmodell sollte die Tunnelüberwachung und das Notfallmanagement entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten durch die Polizei, die Rettungsleitstelle und die Straßenmeistereien erfolgen. Dies wurde in zwei Schreiben des MVI vom 26.07.12 und des Landespolizeipräsidenten im Innenministerium vom 07.08.2012 dokumentiert.
Ende Februar 2013 teilte die Polizeidirektion Waiblingen dem Regierungspräsidium Stuttgart mit, dass die Ausstattung der Polizeidirektion in Waiblingen (vorübergehender Sitz der Polizeidirektion Aalen) abgelehnt wird.
Dies bedeutet, dass die Tunnelüberwachung entsprechend dem 3-Säulenmodel so nicht mehr möglich ist. Daraufhin wandte sich Landrat Klaus Pavel am 20.03.2013 an Ministerpräsident Winfried Kretschmann mit der Bitte um Klärung der Frage, wie weit und unter welchen Voraussetzungen sich die Polizei an der verkehrlichen Tunnelsteuerung beteiligen wird, welche Aufgaben die Polizei in Notfällen im Tunnel wahrzunehmen hat und ob sie z. B. Tunnelsperrungen oder andere verkehrsregelnde Maßnahmen durch Fernwirkung auslösen soll. Der Ministerpräsident hat seine Antwort an das MVI delegiert. Das Antwortschreiben von Verkehrsminister Winfried Hermann vom 17.05.2013 zeigt jedoch keine konkrete Lösung für die Überwachung des Einhorntunnels auf.
Deshalb wurde im Rahmen eines Gesprächs am 11.06.2013 mit Vertretern des Regierungspräsidiums und des DRK Aalen das Thema Tunnelüberwachung nochmals intensiv erörtert. Das Regierungspräsidium teilt die Auffassung der Landkreisverwaltung, dass die ursprünglich angestrebte Übertragung der Tunnelüberwachung auf die Rettungsleitstelle des DRK die zielführende Lösung ist. Das Regierungspräsidium wird dahingehende Bestrebungen weiterhin unterstützen.
Der DRK-Kreisverband Aalen hat in dieser Besprechung seine weiterhin bestehende Bereitschaft bekundet, die Aufgabe der Tunnelüberwachung für den Einhorntunnel- und den Rombachtunnel, den es schon seit 2001 überwacht, in der Rettungsleitstelle zu übernehmen. Das Landratsamt hat deshalb die Verhandlungen mit dem DRK-Kreisverband Aalen über einen Dienstleistungsvertrag zur Tunnelüberwachung wieder aufgenommen. Aufgrund der Komplexität des Einhorntunnels wird für diese Aufgabe entsprechend qualifiziertes zusätzliches Personal benötigt. Der DRK-Kreisverband Aalen ist bereit, dieses zusätzliche Personal auszubilden und bereitzuhalten. Die dafür anfallenden Dienstleistungskosten belaufen sich auf 325.000 € pro Jahr, die von der Landkreisverwaltung beim Regierungspräsidium als Tunnelbetriebskosten geltend gemacht werden, damit sie im Vorwegabzug aus den Unterhaltungsmitteln des Bundes erstattet werden. Inwieweit das Land Baden-Württemberg bereit sein wird, diese Kosten als vom Straßenbaulastträger Bund zu tragende Betriebskosten anzuerkennen bzw. diese Kosten als vom Land zu tragende Kosten im Rahmen der im Grundgesetz geregelten Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen zu übernehmen, bedarf noch der Klärung.
Insgesamt ist diese Lösung, das DRK Aalen mit Tunnelüberwachung und dem Notfallmanagement zu beauftragen wirtschaftlich, da der zusätzliche Personalbedarf deutlich unter dem Bedarf für eine kreiseigene Tunnelzentrale liegt und es so zu Synergien kommt. Die Lösung besticht auch deshalb, weil das Krisen- und Notfallmanagement durch optimal ausgebildete und erprobte Mitarbeiter des DRK durchgeführt wird. Die Tunnelüberwachung und die Bewältigung von Unfall- und Brandereignissen kann damit in bestmöglicher Qualität und mit kürzesten Reaktionszeiten erfolgen.
Aktuell bestehen aber auch Überlegungen durch eine gemeinsame Tunnelüberwachungszentrale mehrer Landkreise die Tunnelüberwachung neu zu regeln. Dies wird jedoch nur mittel- und langfristig realisierbar sein und führt daher für die bevorstehende Inbetriebnahme des Einhorntunnels nicht zum Ziel. Deshalb ist für eine zuverlässige Tunnelüberwachung die Aufschaltung auf die Integrierte Rettungsleitstelle der derzeitig einzig gangbare Weg.
Finanzierung und Folgekosten
Für die Beauftragung des DRK-Kreisverbandes Aalen mit der Tunnelüberwachung des Einhorntunnels und des Rombachtunnels entstehen Kosten von 325.000 € pro Jahr. Es wird geprüft, inwieweit diese Kosten durch das Land Baden-Württemberg getragen werden. Die Investitionskosten für die Implementierung der Tunnelleittechnik und Videobildübertragung in die Rettungsleitstelle trägt der Straßenbaulastträger Bundesrepublik Deutschland.
Anlage
Anlage 1: Vereinbarung mit dem DRK Anlage 2: Schreiben an Herrn Ministerpräsident Kretschmann vom 20.03.2013 Anlage 3: Antwortschreiben von Herrn Verkehrsminister Hermann vom 17.05.2013
Sichtvermerke
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