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Antrag der Verwaltung
Der Vertreter des Ostalbkreises wird ermächtigt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co.KG
1. den testierten Jahresabschluss zum 31.12.2012 mit einem Jahresüberschuss von 33.504,94 € festzustellen und der Verrechnung des Jahresüberschusses mit den Kapitalverlustkonten zuzustimmen, 2. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten und
3. die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG als Abschlussprüferin für das Jahr 2013 zu bestellen.
Anmerkung: Der Vertreter des Ostalbkreises wird in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co.KG am 19. Juni 2013 vorbehaltlich der Beauftragung und Ermächtigung durch den Kreistag den o.g. Punkten zustimmen.
Sachverhalt/Begründung
Die Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG wurde am 01.10.1982 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und Betrieb eines Thermal-Mineralbades in Aalen mit medizinischer Abteilung und anderen das Bad ergänzenden Einrichtungen, die sonstige Verwertung von Mineralwasser und die Beteiligung an Gesellschaften, die solche Einrichtungen betreiben.
Am Stammkapital in Höhe von 7.158.086,92 € ist der Ostalbkreis in Form einer Kommanditeinlage mit 255.645,90 € beteiligt. Dies entspricht einem Beteiligungsverhältnis von 3,57 %.
Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG mit 3,57 % Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.
Zu 1.) Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Zustimmung zum Gewinnvortrag
Gemäß § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss 2012 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München geprüft, die am 20. März 2013 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.
Der Jahresabschluss der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG zum 31.12.2012 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft in Höhe von 4.313.196,69 € sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresüberschuss von 33.504,94 € aus.
Der Aufsichtsrat der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 15. Mai 2013 beraten. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das Jahresergebnis in Höhe von 33.504,94 € gemäß § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags den Kapitalverlustkonten gutzuschreiben.
Nach § 9 Abs. 11 Zif. b) und c) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.
Zu 2.) Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Gemäß § 9 Abs. 11 Zif. e) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Gesellschafterversammlung für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuständig. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu befürworten.
Zu 3.) Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2013
Entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrats der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH & Co. KG ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INVRA Treuhand AG, München, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 zu beauftragen.
Gemäß § 9 Abs. 11 b) des Gesellschaftsvertrages der Aalener Thermal-Mineralbad GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Bestellung des Abschlussprüfers für das Jahr 2013 zu befürworten.
Finanzierung und Folgekosten
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Anlagen
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Sichtvermerke
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