Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Krankenhausausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:
1. Die bestehende Belegabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
a) das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg über die Umwandlung in eine Hauptabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe zu informieren. b) die entsprechenden vertraglichen Regelungen mit den Kostenträgern zu vereinbaren. c) die außertariflichen Anstellungsverträge mit den Honorarärzten in einer Erprobungsphase befristet bis zum 31.12.2014 zu vereinbaren.
3. Alternative Lösungsmodelle für die Organisationsform einer Hauptabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Kooperation oder Angliederung an eine bestehende Hauptabteilung der Partnerkliniken des Ostalbkreises sind wirtschaftlich, rechtlich und organisatorisch im Zeitraum der Erprobungsphase bis spätestens zum 30.06.2014 zu untersuchen und vorzustellen. Sachverhalt/Begründung
Die strukturellen Rahmenbedingungen für Belegabteilungen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe haben sich in den letzten Monaten des Jahres 2012 gravierend verschlechtert.
Ursächlich hierfür ist die Totaleinstellung des Geschäftsbetriebs einer großen Versicherungsgruppe mit der Kündigung aller Verträge im Bereich Krankenhaushaftpflichtversicherung und Arzthaftpflichtversicherung im September 2012 zum Jahresende 2012. Hierdurch ist insbesondere im Belegarztbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe eine dramatische Versicherungssituation entstanden. Selbst nach intensiven Recherchen über mehrere Versicherungsmakler konnten für die Belegärzte Frauenheilkunde und Geburtshilfe der St. Anna-Virngrund-Klinik nur noch zwei Versicherungsmöglichkeiten generiert werden.
Im Vergleich der Haftpflichtjahresprämie 2012 mit dem neuen Gesamtjahresbeitrag 2013 ist „explosionsartige Verdreifachung“ der Prämie auf mehr als 43.000 € pro Belegarzt zu verzeichnen. Die anteilige Jahresprämie für das geburtshilfliche Risiko pro Belegarzt beträgt hierbei mehrals drei Viertel der Versicherungssumme. Erschwerend kommt hinzu, dass die Beitragsgestaltung stringent personenbezogen ist und nicht einmal die Mitversicherung einer Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall beinhaltet.
Diese Negativentwicklung führte dazu, dass statt des geplanten ruhestandsbedingten Wechsels von Herrn Dr. Nikolajek eine sofortige Einstellung seiner belegärztlichen Tätigkeit ab 01.10.2012 erfolgte. Dementsprechend stehen ab diesem Zeitpunkt nur noch vier Belegärztinnen und Belegärzte in
? der Gemeinschaftspraxis von Herrn Dr. Joachim Mickan, ? und der Einzelpraxis von Herrn Dr. Helmut Beuttler
zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund des hohen Beitragsvolumens der Haftpflichtversicherung ist die Geburtshilfe für die Belegärzte wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Hinzu kommt, dass die Geburtshilfe eine rund um die Uhr Bereitschaft am Tag und in der Nacht erfordert. Gleichzeitig erhöhte sich der finanzielle Aufwand für die von den Praxen angestellte ärztliche Halbtagskraft durch den Wegfall des vorgenannten Belegarztes ab 01.10.2012 zusätzlich. Unter diesen dramatischen Rahmenbedingungen war eine Fortführung der Belegabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe ohne Unterstützungsleistung der St. Anna-Virngrund-Klinik ab 01.01.2013 nicht mehr durchführbar.
In der Sitzung des Krankenhausausschusses am 04.12.2012 wurde daher folgender Übergangsbeschluss für das Jahr 2013 gefasst: Das belegärztliche Team erklärte sich bereit die Geburtshilfe statt mit vier zukünftig nur mit drei Belegärzten zu versorgen und damit pro Arzt eine höhere Arbeitsbelastung zu übernehmen. Im Gegenzug beteiligte sich die St. Anna-Virngrund-Klinik mit rund 55 % an den Mehrkosten der Prämiensteigerung. Alle Beteiligten stimmen darin überein, dass mit dieser Kostenbeteiligung der Bestand der Belegabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nur interimsmäßig gesichert ist. Die Belegärztinnen und Belegärzte sind dankbar für die finanzielle Sofortmaßnahme der Klinik, weisen jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass dauerhaft die Arbeitsbelastung in der jetzigen Organisationsform bei einem gleichzeitig deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Ergebnis auf Dauer nicht tragbar ist.
Die St. Anna-Virngrund-Klinik hat bereits im Jahr 2012 parallel zur Interimslösung Möglichkeiten der organisatorischen Neustrukturierung erarbeitet, um die Übergangskonstruktion für das Jahr 2013 durch ein tragfähigeres Modell abzulösen. Im Handlungsauftrag des Trägers sollte auch in diesem Zusammenhang die Variante der Umwandlung in eine Hauptabteilung unter Miteinbeziehung der Belegärztinnen und Belegärzte auf den Prüfstand gestellt werden.
Hierfür musste primär eruiert werden, ob der kommunale Hausversicherer für eine Hauptabteilung unter Einbeziehung der bisherigen Belegärzte als angestellte Honorarärzte überhaupt der St. Anna-Virngrund-Klinik Versicherungsschutz gewährt, und wenn ja zu welchen Konditionen. Gleichzeitig musste auch mit den Kostenträgern sondiert werden, ob von ihrer Seite dieser Organisationsform zugestimmt wird und die Mehrkosten als Hauptabteilung uneingeschränkt übernommen werden.
In dieser Organisationsform erhält die St. Anna-Virngrund-Klinik bei Umwandlung in eine Hauptabteilung die volle Hauptabteilungs-Fallpauschale (DRG-Vergütung incl. der ärztlich gynäkologischen Leistung). Aus den Erlösen dieser Hauptabteilungs-DRG muss im Gegenzug die ärztliche gynäkologische Leistung durch die St. Anna-Virngrund-Klinik vergütet werden.
Die Umwandlung einer Belegabteilung in eine Hauptabteilung ist seit der Verabschiedung des neuen Landeskrankenhausplanes 2010 unproblematisch und bedarf keiner weiteren Zustimmung durch das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg. Eine klärende Vorabstimmung mit den zuständigen Vertretern des Sozialministeriums ist zwischenzeitlich erfolgt. Mit der Erklärung des Trägers kann ohne Zulassungsfrist die Umwandlung einer Belegabteilung in eine Hauptabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe erfolgen.
Die Kostenträger haben zwischenzeitlich definitiv erklärt, dass sie auch einer kurzfristigen unterjährigen Umwandlung im Jahr 2013 der bisherigen Belegabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe in eine Hauptabteilung zustimmen. Die schriftliche Zusage des Hausversicherers der St. Anna-Virngrund-Klinik, liegt ebenfalls vor, dass Versicherungsschutz für die zusätzliche gynäkologischen Leistungen gegen eine feste Mehrprämie gewährt wird.
Aus der Umwandlung ergeben sich keine finanziellen Nachteile für die St. Anna-Virngrund-Klinik. Aus den Mehrerlösen der Hauptabteilungs-DRG müssen die Personalkosten für den gynäkologischen Ärztlichen Dienst und der Versicherungsschutz für die gynäkologisch ärztlichen Leistungen finanziert werden. Die Vergütungskalkulationen gehen nach heutigem Stand davon aus, dass sich aus der Änderung der Organisationsform für alle Beteiligten eine Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen ergibt. Durch die Organisationsform einer Hauptabteilung entfällt auch die kostenintensive, eigenfinanzierte Interimslösung in Form der Beteiligung der St. Anna-Virngrund-Klinik im Jahr 2013 an den geburtshilflichen Haftpflichtprämien von drei Belegärzten.
Durch die Einbindung der bisherigen Belegärzte als angestellte Honorarärzte sollen die Vorteile einer bewährten sektorenübergreifenden gynäkologischen Versorgung zwischen ambulantem und stationärem Bereich bewusst auch in der neuen Organisationsform genutzt werden. In dieser Form ist eine stabile Leistungsentwicklung im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe gesichert. Gleichzeitig wird die aus der Versicherungsprämienerhöhung induzierte Beschränkung auf drei Belegärzte wieder aufgehoben. In der Organisationsform als Hauptabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist die Anzahl der angestellten Honorarärzte aus versicherungstechnischen Gründen nicht begrenzt. Dies ermöglicht sofort den stationären Wiederseinsatz der vierten zur Verfügung stehenden gynäkologischen Ärztin, was die Arbeitsgestaltung deutlich verbessert.
Zur endgültigen Umwandlung einer Belegabteilung in eine Hauptabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe müssen die Anstellungsverträge mit den beteiligten gynäkologischen Honorarärzten (bisherige Belegärzte) incl. der Vergütung endverhandelt werden. Die Vergütung der gynäkologischen Ärzte setzt sich hierbei aus folgenden Komponenten zusammen: ? feste Vergütungsbestandteile ? und leistungsbezogene Vergütungsbestandteile.
Der Übergang aus dem alten Belegarztsystem ermöglicht hierbei bevorzugt eine überwiegende Fokussierung auf leistungsbezogene Vergütungsbestandteile.
Die Belegärzte haben nur aus langjähriger Verbundenheit zur Klinik die dramatisch gestiegene Belastung aus der Haftpflichtversicherung im Jahr 2013 mit getragen. Trotz der Kostenbeteiligung hat sich für jeden Belegarzt die Haftpflichtversicherung insgesamt praktisch in gleicher Höhe erhöht. Insofern sind die Belegärzte an einer möglichst zeitnahen organisatorischen Veränderung sehr interessiert.
Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Umwandlung einer Belegabteilung in eine Hauptabteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die St. Anna-Virngrund-Klinik und die Belegärzte vorteilhaft ist. Aus diesem Grund sollten eventuelle kurzfristige Möglichkeiten der organisatorischen Veränderung zeitnah genutzt werden, da unter den weiterhin bestehenden negativen finanziellen Rahmenbedingungen der Bestand der Belegabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe über das Jahr 2013 hinaus akut gefährdet ist. Hierbei muss sichergestellt werden, dass die organisatorischen Regelungen eine strukturierte Betriebsführung und eine solide Finanzbasis ermöglichen.
Der Erfolg dieser neuen Organisationsform hängt in hohem Maße von der persönlichen Einbringung und der Bindungsbereitschaft der Belegärzte als angestellte Honorarärzte ab. Um diese neue Organisationsform und deren nachhaltige Tragfähigkeit zu erproben, ist eine Testphase bis 31.12.2014 vorgesehen. Diese Befristung ermöglicht ggf. alternative Organisationsmodelle, wie z. B. die Kooperation mit oder die Angliederung an eine bestehende Hauptabteilung der Partnerkliniken des Ostalbkreises (z. B. Ostalb-Klinikum Aalen) zu entwickeln.
Finanzierung und Folgekosten
Die Mehrkosten der St. Anna-Virngrund-Klinik durch die Umwandlung der Belegabteilung in eine Hauptabteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe sind durch die entsprechenden Mehreinnahmen einer Hauptabteilung finanziert.
Sichtvermerke
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