Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung 1. Der Kreistag stellt fest, dass Herr Martin Gerlach mit dem Wechsel seiner Hauptwohnung von Aalen ins Ausland seine Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) verliert und damit zum 30. September 2013 aus dem Kreistag des Ostalbkreises ausscheidet. 2. Als Nachfolger für Herrn Martin Gerlach rückt Herr Jürgen Opferkuch, Aalen, zum 1. Oktober 2013 in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Jürgen Opferkuch keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen. |