Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
1. Der Kreistag stellt fest, dass Herr Martin Gerlach mit dem Wechsel seiner Hauptwohnung von Aalen ins Ausland seine Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises nach § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) verliert und damit zum 2. Als Nachfolger für Herrn Martin Gerlach rückt Herr Jürgen Opferkuch, Aalen, zum 1. Oktober 2013 in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Jürgen Opferkuch keine Hinderungsgründe nach § 24 LKrO vorliegen.
Sachverhalt/Begründung
Herr Martin Gerlach hat mit Schreiben vom 14. März 2013 sein Ausscheiden aus dem Kreistag sowie aus dem Aufsichtsrat der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH beantragt, da seine Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Aalen am 30. September 2013 endet und er ab Oktober 2013 für einige Zeit im Ausland leben und arbeiten wird.
Mit dem Wechsel der Hauptwohnung von Aalen ins Ausland verliert Herr Martin Gerlach seine Wählbarkeit in den Kreistag des Ostalbkreises gemäß § 25 Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO). Der Kreistag hat dies formal festzustellen.
Herr Martin Gerlach wurde bei der Wahl der Mitglieder des Kreistags am 7. Juni 2009 auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler Ostalb im Wahlkreis I (Aalen) durch einen Direktsitz in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt. Nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler Ostalb ist Herr Jürgen Opferkuch, Behaimstraße 16, 73434 Aalen. Herr Jürgen Opferkuch hat mit Schreiben vom 8. April 2013 mitgeteilt, dass er bereit ist, das Amt als Kreisrat ab 1. Oktober 2013 anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO für Baden-Württemberg liegen nicht vor.
Sichtvermerke
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