Antrag der VerwaltungAntrag der Verwaltung Der Kreistag nimmt von den Maßnahmen der Landkreisverwaltung Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS) wie in der Anlage 1 vorgesehen. |