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Vorlage - 110/2011  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Zentrums für Altersmedizin am Ostalb-Klinikum Aalen: Sachstandsbericht und Genehmigung der erforderlichen Vertragsabschlüsse für die bauliche Umsetzung
Status:öffentlich  
Federführend:Ostalb-Klinikum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kliniken und Gesundheit Vorberatung
18.07.2011 
Sitzung des Krankenhausausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
26.07.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_1
Anlage_2

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Krankenhausausschuss empfiehlt / Der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Das in der Anlage 1 gekennzeichnete Grundstück wird der S-Projektverwaltungs GmbH zum Zweck der Errichtung eines Anbaus, der Renovierung von Teilen eines Altbaus und Nutzung (Vermietung) im Rahmen eines Nießbrauchs überlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür mit der S-Projektverwaltungs GmbH einen Überlassungs-/Mietvertrag abzuschließen.

 

  1. Der Krankenhausdirektor des Ostalb-Klinikums wird beauftragt, einen (General-)Mietvertrag über die von der S-Projektverwaltungs GmbH neu erbauten bzw. renovierten Gebäudeteile abzuschließen.

 

  1. Der Krankenhausdirektor des Ostalb-Klinikums wird ermächtigt, die für die Rehabilitationsmedizin genutzten Flächen an die Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH und die Flächen für die Kinderkrippe an die Stadt Aalen unterzuvermieten.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH dem Abschluss des Mietvertrags zwischen dem Ostalb-Klinikum Aalen und der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH durch den Geschäftsführer zuzustimmen.

 

  1. Die Verträge sind dem Krankenhausausschuss vor der Unterzeichnung zur Zustimmung vorzulegen.

 

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Der Aufbau eines Zentrums für Altersmedizin auf dem Campus des Gesundheitszentrums Ostalb-Klinikum Aalen ist auf einem guten Weg. Auf Basis der Grundsatzbeschlüsse des Krankenhausschusses am 29. März 2011 und des Kreistages am 12. April 2011 wurden die notwendigen Umsetzungsschritte veranlasst.

 

  1. Versorgungsvertrag Geriatrische Rehabilitation
    Der umfangreiche Antrag auf Abschluss eines Versorgungsvertrages gem. § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitation wurde bei den Landesverbänden der Krankenkassen am 28. Juni 2011 eingereicht. Die Landesverbände der Krankenkassen werden den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mit der Prüfung des Antrags beauftragen. Diese Prüfung wird etwa acht Wochen in Anspruch nehmen.

 

  1. Gesamtkonzeption „Zentrum für Altersmedizin“
    Ein erstes Arbeitsgespräch mit dem AOK Landesverband fand am 19. Mai 2011 statt. Das Gespräch verlief sehr konstruktiv. Eine zweite Gesprächsrunde ist auf den 21. Juli 2011 terminiert.

 

  1. Ärztlicher Leiter des Zentrums für Altersmedizin
    Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Zentrums für Altersmedizin ist der Ärztliche Leiter. Wie im Memorandum „Aufbau eines Zentrums für Altersmedizin“ dargestellt wird das Team der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH nicht nur für die Geriatrische Rehabilitation sondern auch für die Geriatrische Akutmedizin im Ostalb-Klinikum zuständig sein. Für diese Aufgabe wird eine Führungspersönlichkeit gesucht, die sowohl fachlich als auch organisatorisch und menschlich das neue Zentrum für Altersmedizin innovativ gestaltet und nach innen und nach außen vertritt.

    Der Ärztliche Leiter der Rehabilitationsmedizin ist zukünftig leitender Angestellter der Reha GmbH und zugleich Chefarzt der Akutgeriatrie im Ostalb-Klinikum. Für diese Mehrfachfunktion ist das gängige Chefarztvertragsmuster der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht geeignet. Deshalb wurde in den vergangenen Wochen speziell für diesen Aufgabenzuschnitt ein individueller Dienstvertrag entwickelt. Nun startet die Personalakquise auf allen möglichen Kanälen. Zu Bedenken ist allerdings, dass der Markt für Geriater aktuell sehr klein ist.

 

  1. Gründung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH

 

  1. Genehmigung durch das Regierungspräsidium
    Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 4. Mai 2011 der Konzeption für ein Zentrum für Altersmedizin am Ostalb-Klinikum sowie der Gründung der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH zugestimmt.

 

  1. Verbindliche Auskunft des Finanzamtes
    Das Finanzamt Aalen hat mit Schreiben vom 29. April 2011 folgende verbindliche Auskunft erteilt:

 

  1. Die Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH stellt einen Zweckbetrieb i.S.d. § 67 AO dar.

 

  1. Die Beteiligung wird beim Ostalb-Klinikum in der Vermögensverwaltung gehalten.

 

  1. Das Stammkapital kann durch spezielle (dafür ausgewiesene) Mittel des Landkreises aufgebracht werden.

 

  1. Zwischen dem Ostalb-Klinikum und der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Der umsatzsteuerliche Organkreis besteht sodann aus dem Ostalb-Klinikum, dessen Servicegesellschaft und der neuen Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH.

 

  1. Formale Gründung der GmbH
    Der Gesellschaftsvertrag der Rehabilitationsmedizin Ostalb-GmbH wurde am 7. Juli 2011 notariell beurkundet. Danach ist die vom Gesellschafter Ostalbkreis beschlossene Eigenkapitalausstattung zu leisten worauf dann die Anmeldung zum Handelsregister erfolgen kann.

 

  1. Bauliche Umsetzung
     
    1. Zeitliche Restriktionen
      Inzwischen hat der Vorstand der Samariterstiftung Nürtingen definitiv entschieden, dass die Geriatrische Rehabilitationsklinik Aalen am 30. September 2011 den Patientenbetrieb einstellt. Zum 1. Oktober 2011 haben die gekündigten Mitarbeiter die Möglichkeit, für ein halbes Jahr in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Hiermit fällt nicht nur ein wichtiges medizinisches Angebot in Aalen weg, sondern es werden auch qualifizierte Arbeitsplätze aufgegeben.

      Die Lücke zwischen der Einstellung des Betriebes der Geriatrischen Reha-Klinik Aalen und der Eröffnung des Zentrums für Altersmedizin am Gesundheitszentrum Ostalb-Klinikum Aalen muss im Hinblick auf die Versorgungslücke im Ostalbkreis und auf die ehemaligen Mitarbeiter der Samariterstiftung daher so klein wie möglich gehalten werden.

      Wie im Memorandum „Aufbau eines Zentrums für Altersmedizin“ und in den Sitzungen des Krankenhausausschusses am 29. März 2011 und des Kreistages am 12. April 2011 ausgeführt, müssen die maßgeblichen Räume für den Betrieb der Geriatrischen Rehabilitation auf dem Campus des Ostalb-Klinikums neu erstellt werden. Nach den jetzt vorliegenden Kalkulationen ist es mit großer Anstrengung möglich, zum 1. Februar 2012 die neuen Räumlichkeiten in Betrieb zu nehmen.

 

  1. Projektträger S-Projektverwaltungs GmbH
    Damit der enge Zeitplan eingehalten werden kann, wird die S-Projektverwaltungs GmbH mit der Projektierung und Umsetzung der Baumaßnahmen betraut. Die S-Projektverwaltungs GmbH wird den Neubau als wirtschaftlicher Eigentümer errichten und einen kleinen Teil des Altbaus (Bauteil 6, Ebene 4) umfassend sanieren, die dann vom Ostalb-Klinikum als Generalmieter angemietet und an die Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH untervermietet wird.

 

  1. Notwendige Grundstückserweiterung
    Für die Außenanlagen sowie die notwendige Feuerwehrumfahrung reicht das Grundstück des Ostalbkreises nicht ganz aus. Das angrenzende Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Aalen. Ein Teilbereich (siehe Anlage 2) des städtischen Grundstücks bis zur neuen Feuerwehrumfahrung muss erworben werden, damit die Baumaßnahme starten kann.

 

  1. Notwendige vertragliche Regelungen für die bauliche Umsetzung

 

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die vertraglichen Verbindungen der Beteiligten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Anmietung von Grund und Boden sowie Gebäudeflächen durch die S-Projektverwaltungs GmbH / Bestellung eines Nießbrauchs
    Die S-Projektverwaltungs GmbH wird den jeweiligen Grund und Boden und Gebäudeteil vom Ostalbkreis zum umfassenden Gebrauch anmieten. Damit der S-Projektverwaltungs GmbH das Bauen auf fremdem Grund möglich ist, überlässt der Ostalbkreis der S-Projektverwaltungs GmbH den notwendigen Grundstücksanteil im Rahmen eines Nießbrauchs.

 

  1. Generalmietvertrag mit dem Ostalb-Klinikum Aalen
    Das Ostalb-Klinikum mietet nach Fertigstellung die Räume für die Rehabilitationsmedizin als Generalmieter von der S-Projektverwaltungs GmbH an. Dies macht Sinn, da das Zentrum für Altersmedizin sowohl akutgeriatrische als auch geriatrisch-rehabilitative Behandlungen umfasst. Die Akutgeriatrie wird über das Klinikum abgebildet, die Rehabilitation über die neu gegründete Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH.

    Wesentliche Inhalte des Mietvertrags zwischen der S-Projektverwaltungs GmbH und dem Ostalb-Klinikum Aalen sind:

 

  1. Mietdauer:
    Das Mietverhältnis erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2042.

 

  1. Mietzins:
    Berechnung einer Kostenmiete zuzüglich einer marktüblichen Marge für die S-Projektverwaltungs GmbH.

 

  1. Beendigung des Mietverhältnisses:
    Bei Beendigung des Mietverhältnisses geht der Mietgegenstand an den Ostalbkreis zurück. Die S-Projektverwaltungs GmbH ist während der Mietzeit wirtschaftlicher Eigentümer der für die Geriatrie vorgenommenen Neu- bzw. Umbauten. Der Grundstückseigentümer Ostalbkreis muss den wirtschaftlichen Eigentümer nach Nutzungsende in Höhe der nicht während der Nutzungszeit verzehrten Werte entschädigen. Der Entschädigungsbetrag bemisst sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert, Mindestentschädigungs-betrag ist der auf den Beendigungszeitpunkt noch vorhandene Buchwert.

 

  1. Untermietverträge zwischen dem Ostalb-Klinikum Aalen und der Rehabilitationsmedizin Ostalb GmbH sowie der Stadt Aalen
    Die für die Rehabilitation notwendigen Räumlichkeiten werden von der Reha GmbH als Untermieter vom Ostalb-Klinikum angemietet. In der Ebene 2 des Neubaus für die Rehabilitationsmedizin sind Räume für eine Kinderkrippe vorgesehen. Diese Räume werden vom Ostalb-Klinikum Aalen an die Stadt Aalen vermietet.
     
Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1: Grundstücksfläche für die Rehabilitationsmedizin

Anlage 2: zu erwerbende Grundstücksfläche

 

 

 

Sichtvermerke

 

Krankenhausdirektor

__________________________________________

 

Janischowski

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1 (1270 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2 (1019 KB)