Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antrag der Verwaltung
Der Jahresabschluss 2010 der Kreissparkasse Ostalb wird zur Kenntnis genommen. Sachverhalt/Begründung
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ostalb hat am 1. Juli 2011 den Jahresabschluss 2010 beschlossen. Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Ostalb wird hierüber in der Sitzung mündlich berichten.
Von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Baden-Württemberg wurde der Jahresabschluss 2010 geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im gesetzlich vorgeschriebenen Wortlaut wurde am 17. Mai 2011 erteilt.
Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der Kreissparkasse Ostalb werden dem Kreistag des Ostalbkreises gemäß § 30 Abs. 3 des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg zur Kenntnis vorgelegt. Finanzierung und Folgekosten
Keine.
Anlagen
Bestätigungsvermerk des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 01.07.2011 Jahresabschluss 2010 Bericht zum Geschäftsjahr 2010
Sichtvermerke
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |