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Vorlage - 111/2011  

 
 
Betreff: Klausurtagung "ÖPNV und Schülerbeförderung im Ostalbkreis"
- Erhöhung der Eigenanteile und Änderung der Satzung des Ostalbkreises zur Erstattung der Kosten der Schülerbeförderung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.07.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Sitzungsvorlage 111_2011 - Anlage 1

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag nimmt von den Maßnahmen der Landkreisverwaltung Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS) wie in der Anlage 1 vorgesehen.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.               Begründung

 

              Aus eigenen Mitteln musste der Ostalbkreis im Jahr 2010 für Nahverkehrszwecke 9,1 Mio. € einsetzen. Das ist deutlich mehr als in anderen Landkreisen. Der Kreistag nahm dies zum Anlass, Überlegungen zu einer Reduzierung der eingesetzten Eigenmittel anzustellen. In einer Klausurtagung am 28. und 29. Januar 2011 und in der Sitzung am 3. Mai 2011 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung diskutiert, welche Möglichkeiten zur Reduzierung des Etats für ÖPNV und Schülerbeförderung bestehen. Dabei waren sich die Ausschussmitglieder einig darüber, dass bei Veränderungen im Bereich der Schülerbeförderung und des ÖPNV die Gefahr besteht, dass auf Grund der Entgelterhöhungen bzw. der Angebotskürzungen die Fahrgastzahlen sinken und Fahrgäste dauerhaft dem ÖPNV den Rücken kehren. Dies führt wiederum zu sinkenden Einnahmen. Aus diesem Grund wurden die einzelnen Maßnahmen sorgsam unter dem Gesichtspunkt diskutiert, Nachteile für die Attraktivität des ÖPNV und für die soziale Gestaltung der Nahverkehrsbedienung so weit wie möglich zu vermeiden.

 

              Nach den ausführlichen und gründlichen Beratungen im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist die Landkreisverwaltung der Ansicht, dass eine Verringerung des Defizits in einem größeren Umfang nur möglich ist, wenn alle am ÖPNV und an der Schülerbeförderung Beteiligten - also Verkehrsunternehmen, Schülerinnen und Schüler sowie sonstige Fahrgäste - einen Beitrag leisten und gleichzeitig durch eine Steigerung der Attraktivität des ÖPNV zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden.

 

              Gegenüber den Verkehrsunternehmen wurden bereits Zuschüsse im Umfang von 142.000 € im Jahr 2011 gekürzt. Die Kürzungen betreffen Zuschüsse an die Verkehrs-Gemeinschaft Aalen (VGA), die Verkehrs-Gemeinschaft Schwäbisch Gmünd GmbH (VSG), FahrBus Ellwangen und FahrBus Gmünd, Angebotsmaßnahmen und Fahrpreisbezuschussungen sowie Zahlungen für Vertriebsaufgaben

 

              Die Fahrpreise für sonstige Fahrgäste wurden durch eine Erhöhung der Abgabepreise von OstalbMobil um durchschnittlich 2,9 % zum 1. April 2011 angehoben. Für die Fahrgäste bedeutet dies eine Mehrbelastung von 220.000 € im Jahr 2011. Um den gleichen Betrag sinken die Ausgaben des Landkreises.

 

              Zur Beteiligung der Schülerinnen und Schüler kommt in Betracht, die Zahl der im Rahmen des Ostalb-Abos erhobenen Eigenanteile von 10 auf 11 anzuheben oder die monatlichen Eigenanteile zu erhöhen. Die Landkreisverwaltung schlägt dem Kreistag eine allgemeine Erhöhung der Eigenanteile vor. Hintergrund dieses Vorschlags ist, dass sich die Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis in Gesprächen mit der Landkreisverwaltung bereiterklärt haben, im Rahmen des Ostalb-Abos eine Netzöffnung bereits ab 12:00 Uhr einzuräumen, falls auf eine Erhöhung von 10 auf 11 Eigenanteile beim Ostalb-Abo verzichtet wird.

 

              Zudem sind die Verkehrsunternehmen bereit, weitere Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV zu treffen, ohne dass der Ostalbkreis einen finanziellen Ausgleich dafür erbringt.

 

1.              Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV

 

              Es sind folgende Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV im Ostalbkreis mit den Verkehrsunternehmen vereinbart:

 

              a)              Netzöffnung Ostalb-Abo ab 12:00 Uhr

 

                            Derzeit können Schüler mit dem Ostalb-Abo an allen Schultagen auf der Schulwegstrecke von der Wohnung zur Schule und entsprechend zurück mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen fahren. Ab 13:30 Uhr kann an allen Schultagen sowie an den beweglichen Ferientagen mit allen Linienbussen im gesamten Ostalbkreis gratis gefahren werden. Am Wochenende sowie in den Schulferien haben die Schüler mit dem Ostalb-Abo rund um die Uhr freie Fahrt innerhalb des Ostalbkreises mit allen Linienbussen sowie mit allen Nahverkehrszügen.

 

                            Die DB gestattet mit dem Ostalb-Abo bereits ab 12:00 Uhr Fahrten innerhalb des Ostalbkreises an allen Schultagen mit allen Nahverkehrszügen (Inter-RegioExpress, RegionalExpress, RegionalBahn - nicht jedoch InterCity).

 

                            Schüler, die ein Ostalb-Abo von FahrBus Ellwangen, ein Ostalb-Abo der DB oder aber ein Ostalb-Abo der RBS besitzen, dürfen im Gebiet von FahrBus Ellwangen sowie auf einzelnen RBS-Linien ebenfalls bereits ab 12:00 Uhr gratis mitfahren.

 

                            Die Verkehrsunternehmen im Ostalbkreis haben sich nun bereiterklärt, im Rahmen des Ostalb-Abos eine allgemein gültige Netzöffnung bereits ab 12:00 Uhr einzuräumen, falls auf eine Anhebung von 10 auf 11 Eigenanteile beim Ostalb-Abo verzichtet wird. Damit können Schüler, die ein Ostalb-Abo besitzen, zukünftig ab 12:00 Uhr mit allen Linienbussen und Nahverkehrszügen im Ostalbkreis fahren.

 

              b)              Semesterticket

 

                            Für die Studierenden an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Aalen, der Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd und der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd soll ein Semesterticket eingeführt werden. Vorgesehen ist, dass alle Studierenden einen um 20,00 € pro Semester erhöhten Semesterbeitrag bezahlen und dafür ab 18:00 Uhr alle Linienbusse und Nahverkehrszüge im Ostalbkreis nutzen dürfen. Studierende, die bereits vor 18:00 Uhr den ÖPNV nutzen möchten, können für 50,00 € pro Semester eine Fahrkarte erwerben, die eine ganztägige Nutzung ermöglicht.

 

                            Die Verkehrsunternehmen haben sich grundsätzlich mit der Einführung eines Semestertickets in der dargestellten Form einverstanden erklärt. In einem nächsten Schritt ist die Zustimmung der Studierenden einzuholen, die im Rahmen einer vom Studentenwerk organisierten Abstimmung der Einführung des Semestertickets zustimmen müssen.

 

              c)              Urlauberticket

 

                            Urlaubern soll ermöglicht werden, zu günstigen Konditionen den ÖPNV im Ostalbkreis zu nutzen. Geplant ist ein Urlauberticket, bei dem ein Urlauber fünf Tage lang für 5,00 € mit allen Linienbussen und Nahverkehrszügen im Ostalbkreis fahren kann. Eigene Kinder bis zehn Jahren sind in Begleitung der Eltern und Großeltern frei. Die Ausgabe der Urlaubertickets soll über die Beherbergungsbetriebe erfolgen.

 

              d)              Firmenticket

 

                            Firmen, bei denen mindestens 20 Beschäftigte ein OstalbMobil-Monatskarten-Abo nutzen, können die Fahrkarten einheitlich für ihre Beschäftigten bestellen und erhalten dann von den Verkehrsunternehmen einen Rabatt von 10% auf den Fahrpreis eingeräumt. Bei mindestens 100 bestellten Monatskarten erhöht sich der Rabatt auf 12 %.

 

              e)              Werbestrategie OstalbMobil

 

                            Derzeit wendet der Ostalbkreis im Rahmen der Fahrpreiskooperation OstalbMobil jährlich 40.000 € auf, um für den ÖPNV und OstalbMobil zu werben. Die Verkehrsunternehmen sind bereit, gemeinsam nochmals 40.000 € für Werbezwecke beizusteuern. Das Geld soll dazu verwendet werden, um mittels einer Imagekampagne den ÖPNV als umweltfreundliches und kommunikatives Verkehrsmittel darzustellen und so vor allem bei der Gruppe der Berufsanfänger und Senioren neue Fahrgäste zu werben.

 

2.              Erhöhung der Eigenanteile

 

              In der Klausurtagung am 28. und 29. Januar 2011 und in der Sitzung am 3. Mai 2011 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung intensiv diskutiert, ob die Zahl der im Rahmen des Ostalb-Abos erhobenen Eigenanteile von 10 auf 11 angehoben werden soll bzw. ob eine Erhöhung der monatlichen Eigenanteile in Betracht kommt.

 

              Bislang bezahlen Schüler bei einer Beförderung im Rahmen des Ostalb-Abos nur 10 Eigenanteile pro Jahr. Der Ostalbkreis verzichtet im Januar und im Juli auf die Erhebung des satzungsgemäßen Eigenanteils in Höhe eines halben Monatsbeitrages. Das Ostalb-Abo wird von ca. 99 % aller Schüler, die zum Bezug des Ostalb-Abos berechtigt sind, in Anspruch genommen. Eine Erhöhung der Anzahl der derzeitigen Eigenanteile von 10 auf 11 würde für den Landkreis Mehreinnahmen von ca. 500.000 € pro Jahr bedeuten.

 

              Die Erhöhung der Eigenanteile um 2,00 € pro Monat führt bei Beibehaltung von 10 Eigenanteilen zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von 330.000 € pro Jahr.

 

              Die Landkreisverwaltung schlägt dem Kreistag nun nach Abwägung aller Argumente eine allgemeine Erhöhung der Eigenanteile vor. Die Gründe für diesen Vorschlag sind:

 

              -              Das Ostalb-Abo ist sehr attraktiv. Dies zeigt sich daran, dass es derzeit von ca. 99 % aller Schüler, die zum Bezug berechtigt sind, in Anspruch genommen wird. Wenn der Ostalbkreis 11 Eigenanteile erhebt, hat dies zur Folge, dass das Ostalb-Abo in erheblichem Umfange an Attraktivität verliert. Dies gilt vor allem in ländlichen Bereichen. Dort ist abends und an Nichtschultagen nur ein sehr eingeschränktes ÖPNV-Angebot vorhanden. Deshalb haben die Schüler in ländlichen Bereichen kaum Vorteile von der ab 13:30 Uhr und am Wochenende gewährten Netzöffnung. Für sie ist der zweimalige Erlass eines halben Eigenanteils das Hauptargument für den Erwerb eines Ostalb-Abos. Ein Ausstieg von Schülern aus dem Ostalb-Abo kann dazu führen, dass Schüler Monat für Monat darüber entscheiden, ob sie die erforderlichen Fahrten zur und von der Schule mit dem Fahrrad, dem Bus oder aber mit dem Pkw (teilweise in Fahrgemeinschaften) durchführen. Dies führt wiederum zu Einnahmeausfällen, die im Voraus bei der Tariffestsetzung berücksichtigt werden müssen und verringert die Planungssicherheit bei den Verkehrsunternehmen.

 

              -              Eine allgemeine Erhöhung der Eigenanteile ist sozial verträglicher. Ein elfter Eigenanteil führt je Schüler zu einer Mehrbelastung der Familien in Höhe eines Eigenanteils (23,50 € bzw. 33,00 €) pro Jahr. Eine Erhöhung der Eigenanteile um 2,00 € belastet die Familien nur um 20,00 € pro Jahr (2,00 € x 10 Eigenanteile).

 

              -              Der Ostalbkreis hat im Vergleich mit anderen Landkreisen ein hohes Defizit, erhebt aber für Hauptschüler, Werkrealschüler, Realschüler und Gymnasiasten nur unterdurchschnittliche Eigenanteile. Berücksicht man, dass der Ostalbkreis im Rahmen des Ostalb-Abos nur 10 Eigenanteile erhebt, andere Landkreise aber 11 Eigenanteile, ergibt sich folgendes Bild:

 

Eigenanteile pro Jahr

 

 

 

 

min.

Landkreise

max.

Landkreise

Durchschnitt Landkreise

Ostalbkreis Ostalb-Abo

Hauptschule

115,50 €

388,85 €

242,55 €

235,00 €

Werkrealschule

115,50 €

388,85 €

248,60 €

235,00 €

Realschule

275,00 €

388,85 €

347,05 €

330,00 €

Gymnasium

286,00 €

401,50 €

351,45 €

330,00 €

Berufsschule

286,00 €

401,50 €

356,40 €

480,00 €

Förderschule

115,50 €

388,85 €

233,20 €

235,00 €

Sonderschule

115,50 €

341,00 €

196,90 €

235,00 €

 

              § 18 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) des Landes sieht vor, dass die Schülerbeförderung durch die Landkreise finanziert wird, die dazu eine Förderung von Seiten des Landes erhalten. Ergänzend dazu können die Landkreise zur Deckung der Kosten von den Schülern bzw. Unterhaltspflichtigen durch Satzung Eigenanteile erheben. Die Höhe der von diesen zu bezahlenden Eigenanteile und alle sonstigen mit ihrer Erhebung zusammenhängenden Fragen sind in der Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung (SBKS) geregelt.

 

              Die Neufestsetzung der Eigenanteile macht es erforderlich, dass § 6 der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (SBKS) geändert wird. Hierzu ist eine Änderungssatzung erforderlich, deren Wortlaut sich aus Anlage 1 ergibt. Im neuen Satzungstext wurden die Beträge von 23,50 € mit 25,50 €, von 33,00 € mit 35,00 € sowie von 48,00 € mit 50,00 € ersetzt.

 

              Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Erhöhung ist der Beginn des Ostalb-Abos II am 1. Februar 2012 vorgesehen.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Erhöhung der Eigenanteile um 2,00  pro Monat führt zu voraussichtlichen Mehreinnahmen von 330.000 € pro Jahr.

 

 

 

Anlagen

Anlagen

 

1

 

 

 

Sichtvermerke

 

Nahverkehr

__________________________________________

 

Dehner

 

 

Dezernent/in

__________________________________________

 

Seefried

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage 111_2011 - Anlage 1 (32 KB)