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Vorlage - 112/2011  

 
 
Betreff: Beschlussfassungen und Weisungen an den Landkreisvertreter zur Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

Status:öffentlich  
Federführend:WiRO - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Ostwürttemberg   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
26.07.2011 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 und Anlage 2_Handelsbilanz und GuV 2010
Anlage 3_Wirtschaftsplan 2012

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag beauftragt und ermächtigt den Vertreter des Ostalbkreises in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Region Ostwürttemberg (WiRO)

 

a)     den Jahresabschluss 2010 festzustellen, einen Defizitausgleich zu genehmigen und das verbleibende Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

b)     der Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

              c)              dem Wirtschaftsplan 2012 und dem fünfjährigen Finanzplan der Gesellschaft                             zuzustimmen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Nach § 48 LKrO in Verbindung mit § 104 Abs. 1 GemO kann der Landkreis seinen Vertretern für Beschlussfassungen in der Gesellschafterversammlung Weisungen erteilen. Dieses Weisungsrecht an die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung eines Unternehmens des privaten Rechts an dem der Ostalbkreis wie im Falle der WiRO mit 66 Prozent beteiligt ist, obliegt nach § 4 Absatz 3 der Hauptsatzung des Ostalbkreises in Verbindung mit §§ 19 und 34 LKrO dem Kreistag.

 

 

Zu a)              Feststellung des Jahresabschlusses 2010 und Genehmigung des
              Defizitausgleichs

 

Gemäß §17 des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen und nach Prüfung durch einen Wirt­schaftsprüfer den Gesellschaftern zur Genehmigung vorzulegen. Erstmalig wurde für den Jahresabschluss 2010 eine Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgenommen. Der Jahresabschluss 2010 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Reinhart GmbH, Aalen geprüft, die am 6. Mai 2011 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Der Jahresabschluss der WiRO zum 31.12.2010 weist eine Bilanzsumme der Gesellschaft (Anlage 1) in Höhe von 148.925,08 Euro sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) einen Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 28.753,79 Euro aus. Durch außerordentliche Erträge aus der Verlustübernahme des Jahresergebnisses 2009 in Höhe von 29.509,22 Euro durch die Gesellschafter, ergibt sich ein Jahresüberschuss von 755,43 Euro.

 

Das Ergebnis berücksichtigt die der WiRO im Geschäftsjahr 2010 zugeflossenen planmäßigen Zuschüsse des Ostalbkreises in Höhe von 50.000 Euro und des Landkreises Heidenheim in Höhe von 25.000 Euro. Durch projektbezogene Einnahmen und Zuschüsse aus öffentlichen Förderprogrammen konnte der darüber hinausgehende Finanzierungsaufwand für die Gesellschafter begrenzt werden, so dass sich der Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 28.753,79 Euro beläuft.

 

Der Aufsichtsrat der WiRO berät in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 den Jahresabschluss. In der Vorlage wird der Gesellschafterversammlung empfohlen den Jahresabschluss festzustellen und das operative Defizit von 28.753,79 Euro auszugleichen sowie das Jahresergebnis in Höhe von 755,43 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Für den Ostalbkreis ergibt sich bei einem Stammkapital von 66 Prozent ein Defizitausgleichsbetrag von 18.977,50 Euro.

 

Nach § 7i des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung der WiRO über den Jahresabschluss und die Ergebnisverwendung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 

Zu b)              Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß §7k des Gesellschaftsvertrages der WiRO beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird gebeten, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu befürworten.

 

 

Zu c)              Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2012 und zum fünfjährigen Finanzplan

 

Gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der WiRO hat die Geschäftsführung für das Ge­schäftsjahr 2012 einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen (Anlage 3) und dem Aufsichtsrat zur Beratung und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.  Über den Wirtschaftsplan wird im Aufsichtsrat der WiRO in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 beraten. Der Kreistag des Ostalbkreises übt sein Weisungsrecht an den Vertreter des Landkreises aus und wird um Zustimmung gebeten.

 

 


Finanzierung und Folgekosten

 

Der Defizitausgleich in Höhe von 18.977,50 Euro wird über veranschlagte Mittel der Haushaltsstelle 1.7910.7151 - Zuweisungen an den Erfolgsplan der WiRO - aus dem laufenden Verwaltungshaushalt gedeckt.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1:              Handelsbilanz zum 31.12 2010

Anlage 2:               Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. 2010 bis 31.12.2010

Anlage 3:              Wirtschaftsplan 2012 und fünfjähriger Finanzplan

 

 

Sichtvermerke

 

WiRO

__________________________________________

 

Dr. Ursula Bilger

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 und Anlage 2_Handelsbilanz und GuV 2010 (87 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 3_Wirtschaftsplan 2012 (207 KB)