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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen
Gremium: Ausschuss für Bildung und Finanzen
Datum: Di, 17.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kleiner Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Parkgebühren bei der Landkreisverwaltung und den kreiseigenen Schulen
Enthält Anlagen
027/2011  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bericht über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2010; mündlicher Bericht    
Ö 5  
Enthält Anlagen
Finanzzwischenbericht für das laufende Jahr 2011; I. Quartal    
Ö 6  
Auswirkungen auf den Ostalbkreis durch die Beschlüsse der Bundesregierung und der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen
Enthält Anlagen
071/2011  
Ö 7  
Änderung der Hauptsatzung des Ostalbkreises Bildung eines Ausschusses für Arbeit und Grundsicherung
069/2011  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

 

1.  Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt / der Kreistag beschließt

 

     folgende Änderungen in der Hauptsatzung des Ostalbkreises vom 21. Juli 2009

     (die Änderungen sind rot markiert):

 

§ 5

 

Bildung und Zusammensetzung
der beschließenden Ausschüsse

 

(1)   Aufgrund von § 34 Abs. 1 LKrO werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:

 

              1.              der Ausschuss für Bildung und Finanzen,

 

              2.              der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung,

 

      3. der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung

 

              4.              der Sozialausschuss.

 

(2)   Es werden folgende weitere beschließende Ausschüsse gebildet:

 

1.              der Krankenhausausschuss (Betriebsausschuss) aufgrund von § 7 des

    Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 34 Abs. 1 LKrO,

 

2.              der Stiftungsausschuss aufgrund von § 5 der Satzung der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen/Jagst,

 

3.              der Jugendhilfeausschuss aufgrund der §§ 70 und 71 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe i. V. m. § 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG).

 

(3)   Den beschließenden Ausschüssen gehören außer dem Landrat als Vorsitzenden an:

 

              - dem Ausschuss für Bildung und Finanzen 24 Kreisräte,

 

              - dem Ausschuss für Umweltschutz und  Kreisentwicklung 16 Kreisräte,

 

              - dem Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung 16 Kreisräte,

 

              - dem Sozialausschuss 17 Kreisräte und beratende Mitglieder,

 

              - dem Krankenhausausschuss 16 Kreisräte.

 

Die Zusammensetzung des Stiftungsausschusses der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen/Jagst ergibt sich aus der Satzung der Hospitalstiftung zum Heiligen Geist in Ellwangen/Jagst.

 

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) und der Satzung des Kreisjugendamtes.

 

(4)   Die Mitglieder der Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte einen oder mehrere stellvertretende Vorsitzende, die den Vorsitzenden im Verhinderungsfalle vertreten; die Reihenfolge bestimmt der Ausschuss. Unberührt davon bleibt die Beauftragung des Ersten Landesbeamten mit dem Vorsitz durch den Landrat.
 

(5)   Für jedes Mitglied der Ausschüsse wird ein Stellvertreter bestellt, der dieses im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter). Ist auch der persönliche Stellvertreter verhindert, so tritt bei Parteien und Wählervereinigungen mit mehr als einem Ausschussmitglied an seine Stelle der nächste, nicht verhinderte und nicht bereits als Verhinderungsstellvertreter in Anspruch genommene Stellvertreter (Stellvertreter nach Reihenfolge). Über die Reihenfolge ist zugleich mit der Bestellung des Stellvertreters zu entscheiden.

 

 

§ 8

 

Geschäftskreise der beschließenden Ausschüsse

 

(1)   Der Ausschuss für Bildung und Finanzen ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Schulen und Bildung, kulturelle Angelegenheiten, Denkmalpflege, Archivwesen, Sport, Tourismus, zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Personalangelegenheiten, Finanzen, Liegenschaften (ausgenommen Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen und Abfallbeseitigungsanlagen), sowie Miet-, Leasing-, Contracting- und Pachtverträge, örtliche und überörtliche Prüfungen, allgemeine Festsetzung von Tarifen, Erlass von Polizeiverordnungen, Wahlen, Gesundheit, Verbraucherschutz.

 

Bei der Entscheidung über die Stellenbesetzung der Geschäftsbereichsleiter bzw. Amtsleiter der Geschäftsbereiche bzw. Ämter für Soziales, Jugend und Familie, der Geschäftsführung für das Jobcenter Ostalbkreis sowie des Kreisbrandmeisters erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem jeweiligen Fachausschuss (Sozialausschuss, Jugendhilfeausschuss, Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung, Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung).

 

(2)   Der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen zuständig:

 

Kreisplanung, Kreisentwicklung, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen (einschließlich Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Kreisstraßen und Abfallbeseitigungsanlagen), Bundes- und Landesstraßen, Verkehrsausbauplanungen, Öffentlicher Personennahverkehr, Schülerbeförderung, Feuerwehr und Rettungsdienst, Wirtschaftsförderung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Obst- und Gartenbauberatung, Vermessungswesen, Landwirtschaft, Flurneuordnung und Landentwicklung, Forstwesen, Gewässer, Gewerbeaufsicht, Themenbereich Energie.


Bei der Entscheidung über die Stellenbesetzung des Kreisbrandmeisters erfolgen die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Finanzen.

 

(3)  Der Ausschuss für Arbeit und Grundsicherung ist für die folgenden
       Angelegenheiten des Ostalbkreises als zugelassener kommunaler Träger im

       Aufgabenbereich des SGB II zuständig:

 

- Verwendung und Verteilung der Haushaltsmittel des Bundes
      - Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente- und maßnahmen

- Organisatorische Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung

- Personaleinsatz unter Berücksichtigung von Betreuungsschlüsseln

- Erfüllung der Zielvereinbarungen 

 

 

(4) Der Sozialausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen
      zuständig:

 

Angelegenheiten der sozialen Sicherung, insbesondere der Alten- und Behindertenhilfe sowie des Arbeitsmarkts, Integration und Versorgung. Der Ausschuss ist auch zuständig für Planung und Prävention in diesen Bereichen.

Bei der Entscheidung über die Stellenbesetzung des Geschäftsbereichsleiters bzw. des Amtsleiters des Geschäftsbereichs bzw. des Amts für Soziales erfolgen die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Finanzen.

 

(5) Der Stiftungsausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen

     zuständig:

     Die Verwaltung der Stiftung des Hospitals zum Hl. Geist in Ellwangen.

 

(6) Die Aufgaben des Krankenhausausschusses (Betriebsausschusses) ergeben sich

     aus der Betriebssatzung der Kreiskrankenhäuser des Ostalbkreises in ihrer

     jeweiligen Fassung.

 

(7) Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus § 71 des

     Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe und der

     Satzung des Kreisjugendamtes. Bei der Entscheidung über die Stellenbesetzung 

     des Geschäftsbereichsleiters bzw. des Amtsleiters des Geschäftsbereichs bzw. des

     Amts für Jugend und Familie erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den

     Kreistag gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Finanzen.

 

2.  Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             

 

 

 

 


Bei der Entscheidung über die Stellenbesetzung des Geschäftsbereichsleiters bzw. des Amtsleiters des Geschäftsbereichs bzw. des Amts für Soziales erfolgen die Vorauswahl und die Empfehlung an den Kreistag gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Finanzen.

 

(5) Der Stiftungsausschuss ist für die Angelegenheiten aus folgenden Bereichen

     zuständig:

Die Verwaltung der Stiftung des Hospitals zum Hl. Geist in Ellwangen.

 

(6) Die Aufgaben des Krankenhausausschusses (Betriebsausschusses) ergeben sich

     aus der Betriebssatzung der Kreiskrankenhäuser des Ostalbkreises in ihrer

     jeweiligen Fassung.

 

(7) Die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses ergeben sich aus § 71 des

     Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe und der

     Satzung des Kreisjugendamtes. Bei der Entscheidung über die Stellenbesetzung 

     des Geschäftsbereichsleiters bzw. des Amtsleiters des Geschäftsbereichs bzw. des

     Amts für Jugend und Familie erfolgt die Vorauswahl und die Empfehlung an den

     Kreistag gemeinsam mit dem Ausschuss für Bildung und Finanzen.

 

2.  Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

   
    17.05.2011 - Ausschuss für Bildung und Finanzen
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

 

Ö 8  
Übergang des Jobcenters Ostalbkreis in die Landkreisverwaltung Organisatorische Vorbereitung und Umsetzung
076/2011  
Ö 9  
Auflösung der Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung (G.O.B.) gGmbH
072/2011  
Ö 10  
Gebäudezustandsbericht 2011 einschließlich der Konzeption zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren
Enthält Anlagen
079/2010  
Ö 11  
Einrichtung einer Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE) an der Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd
Enthält Anlagen
073/2011  
Ö 12  
Einrichtung von Ganztagesklassen im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und Berufseinstiegsjahr (BEJ) an den Beruflichen Schulzentren des Ostalbkreises ab dem Schuljahr 2011/2012 sowie Einrichtung eines Modellversuchs Ganztagesförderung im Berufskolleg I am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen ab dem Schuljahr 2011/2012
074/2011  
Ö 13  
24. Landeswettbewerb 2011 - 2013 "UNSER DORF HAT ZUKUNFT"
029/2011  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Bekanntgabe einer Eilentscheidung    
Ö 15  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 16  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 17  
Frageviertelstunde