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Vorlage - 027/2011  

 
 
Betreff: Parkgebühren bei der Landkreisverwaltung und den kreiseigenen Schulen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Personal Beteiligt:Geschäftsbereich Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 zu Vorlage 027_2011

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt Kenntnis von der geplanten Neuregelung der Parkgebühren für Beschäftigte der Landkreisverwaltung sowie für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Ostalbkreises zum 01.07.2011.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Die Landkreisverwaltung erhielt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2010 aus der Mitte des Kreistags den Auftrag, die Parkgebührensituation bei der Landkreisverwaltung darzustellen und gleichzeitig zu prüfen, wie die Parkgebühren sowohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der sonstigen Nutzer auf ein angemessenes Maß erhöht werden können.

 

Die Landkreisverwaltung erhebt seit dem Jahr 1995 Gebühren für PKW-Stellplätze, die für die Beschäftigten an den Dienststellen des Landratsamts sowie für das Landkreispersonal an den Sonderschulen und beruflichen Schulen vorgehalten werden. Die Jahresparkgebühr betrug zunächst 50,- DM (25,57 €) und wurde im Zuge der Euro-Umstellung im Jahr 2002 auf 25,- € angepasst. Ab dem Jahr 2004 wurde die Jahresparkgebühr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 36,- € festgelegt (Auszubildende 24,- €).

 

Zum 1. Februar 2006 wurde für die bis dahin kostenlosen Parkplätze an den kreiseigenen Schulen die Gebührenpflicht für die Lehrkräfte und die Schülerschaft eingeführt. Hierzu wurden an den beruflichen Schulen Parkscheinautomaten angebracht, an denen die Parkscheine gelöst werden können.

 

 

Bereitstellung von Parkplatzflächen für die Beschäftigten

 

Grundsätzlich besteht für den Arbeitgeber keine rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitarbeiterparkplätzen an den jeweiligen Arbeitsorten. Gerade im ländlichen Raum sind Beschäftigte dennoch auf den privaten PKW angewiesen, um die tägliche An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz zu bewältigen. Auf Grund z. T. völlig verschiedener Ausgangssituationen (insb. ländlicher Raum - Ballungsräume) sind auch Vergleiche mit der Gebührensituation bei anderen Landkreisverwaltungen oder Städten und Gemeinden nur bedingt aussagefähig. Die Gebührenspanne reicht von kostenlosen Parkhäusern direkt auf dem Landratsamtsgelände in der Innenstadt bis hin zu Jahresparkgebühren von 360,- € bei gleichzeitiger Bezuschussung von ÖPNV-Abonnements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und verbunden mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand).

 

 

Kosten der Bereitstellung von Parkplatzflächen

 

Unbestritten ist, dass durch die Bereitstellung von Parkplatzflächen für den Arbeitgeber Kosten anfallen. An diesen sollte sich im Sinne des Verursacherprinzips der Einzelne zumindest teilweise durch eine Parkgebühr beteiligen, damit nicht die Allgemeinheit über Steuermittel dafür aufkommen muss. Wenn andere Kommunen oder Unternehmen der Privatwirtschaft von ihren Beschäftigten keine Nutzungsgebühren verlangen, so stellt dies für den Ostalbkreis noch keinen Grund dar, ebenfalls auf diese Einnahmen zu verzichten.

 

Im Einzelnen entstehen je nach Standort folgende Kosten:

 

Personalkosten (Hausmeisterdienst, Verwaltung)

Für die Parkplatzreinigung (Laub, Schmutz, unerlaubt abgelagerter Unrat) und den Winterdienst (Räumen, Streuen, Salzen) wendet der jeweilige Hausmeisterdienst je nach Parkplatzfläche und Witterung bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr auf.

Die Parkscheinautomaten an den beruflichen Schulen werden zudem durch den Hausmeisterdienst regelmäßig geleert und abgerechnet.

Personalkosten (Verwaltung)

Die Verwaltung der Parkberechtigungen (Ausnahmeregelungen, Rückerstattungen) bindet Arbeitszeit beim Geschäftsbereich Personal und Organisation.

Sach- und Wartungskosten

Vor allem für den Winterdienst werden verschiedene Minitraktoren eingesetzt, die in der Unterhaltung (neue Schneeräumschilder, Benzin, Motoröl) und Wartung (Kunden-dienst, Reparaturen) Kosten verursachen. Hinzu kommen Ausgaben für Streusalz und weitere Materialien. Stellenweise wird der Winterdienst auch von beauftragten Unternehmen durchgeführt.

Stromkosten (Parkplatzbeleuchtung)

Die Außenbeleuchtung der Parkplätze wird im Hinblick auf neue Leuchtmitteltypen abschnittsweise optimiert oder erneuert (z. B. KBSZ Schwäbisch Gmünd im Jahr 2010). Durch Vandalismusschäden und das Alter der Leuchten fallen zudem immer wieder Investitionskosten an, die ausschließlich der Bereitstellung von Außenpark-plätzen zuzuordnen sind.

Am Ostalbkreishaus muss die Abfahrtsrampe in die beiden Tiefgaragenebenen wegen des starken Gefälles von 14 % aus Sicherheitsgründen mit einer Stromheizung schneefrei gehalten werden. Obwohl die Rampenheizung durch eine Steuerung mit Feuchtigkeits- und Temperatursensoren an- und abgeschaltet wird und der Hausmeisterdienst regelmäßig den Zustand kontrolliert, verursacht die Stromheizung hohe Bewirtschaftungskosten. Der Fahrbahnbelag befindet sich nach über 25 Jahren Betriebszeit in einem schlechten baulichen Zustand und die Stromheizung ist aus ökologischen Gesichtspunkten und wegen steigender Strompreise nicht sinnvoll. Im Rahmen der Entscheidung über die Sanierung der Tiefgaragenabfahrt werden deshalb von der Landkreisverwaltung Alternativlösungen vorgelegt, die eine Überdachung vorsehen. Auf dieser Dachfläche bietet sich zusätzlich die Installation von Photovoltaikmodulen an.

Abwasserkosten (Niederschlagswassergebühr durch versiegelte Flächen)

Durch die zum 01.01.2010 rückwirkend eingeführte gesplittete Abwassergebühr tragen die versiegelten Parkplatzflächen im Außenbereich zu einer höheren Niederschlagswassergebühr bei. Vor allem geteerte Parkplätze wie an den beiden Schwäbisch Gmünder Dienststellen Haußmannstraße 29 und Oberbettringer Straße 166 (Hardt) führen durch den hohen Versiegelungsgrad zu höheren Abwasserkosten.

Mietkosten

Bei langfristig angemieteten Dienststellen der Landkreisverwaltung ist jeweils eine bestimmte Anzahl von PKW-Stellplätzen fest von Dritten angemietet. Die Unterver-mietung an die Beschäftigten erfolgt zu einem wesentlich geringeren Preis.

 

 

Diese Aufzählung soll vor Augen führen, dass die Parkplatzkosten für den Ostalbkreis durchaus einen gewichtigen Faktor darstellen und der Parkplatznutzer sich daran finanziell beteiligen sollte.

 

Die Landkreisverwaltung hat beispielhaft ermittelt, wie sich die Gesamtkosten (laufende Kosten plus Fixkosten) für die Parkplätze beim Kreishaus in Aalen (Tiefgarage plus Außenparkplätze) zusammensetzen. Demnach betragen die jährlichen laufenden Kosten 68 € pro Parkplatz. Unter Hinzurechnung der Fixkosten (insb. Abschreibungen) ergeben sich bei den Tiefgaragenparkplätzen sogar jährliche Gesamtkosten von 426 € pro Jahr und Parkplatz. Dies entspricht größenordnungsmäßig auch dem Preis, den Parkhausbetreiber unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von ihren Kunden für einen Stellplatz verlangen. Ziel einer neuen Parkgebührenregelung für die Landkreisverwaltung sollte deshalb zumindest sein, mittelfristig eine Deckung der laufenden Kosten einschließlich eines teilweisen Deckungsbeitrags zu den Fixkosten anzustreben.

 

Zusätzlich hat die Landkreisverwaltung erhoben, welche Parkgebühren bei anderen Behörden im Umkreis von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt werden (Anlage 1). Diese Aufstellung zeigt deutlich auf, dass die beim Ostalbkreis geltenden Gebühren auf einem vergleichsweise niedrigen Stand angesetzt sind.

 

 

Parkplatzproblematik am Standort Landratsamt Aalen

 

Bei einer Entscheidung über Parkgebühren bei der Landkreisverwaltung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass insbesondere beim Landratsamt Aalen eine erhebliche Parkplatzknappheit besteht. Hier stehen insgesamt 279 Parkplätze zur Verfügung (169 in den beiden Ebenen der Tiefgarage sowie 110 oberirdische Parkplätze). Diese Parkplätze müssen für ca. 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Gebäude arbeiten, sowie die Kundinnen und Kunden der Landkreisverwaltung ausreichen. Dabei kommt es in der Praxis zu erheblichen Problemen, vor allem an Tagen mit größeren Veranstaltungen, an Sitzungstagen sowie bei großem Publikumsandrang an der Kfz-Zulassungsstelle. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, am Standort Aalen für die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung zusätzlichen Parkraum bereitzustellen, um insbesondere den Kunden mehr Platz direkt am Gebäude bieten zu können.

 

Daher plant die Landkreisverwaltung, beim Modepark Röther (ca. 500 m vom Landratsamt Aalen entfernt) auf dessen Parkdeck weitere Parkplätze an- und an interessierte Mitarbeiter weiterzuvermieten. Auf Grund ihrer Beschaffenheit (keine Überdachung) und der Entfernung zum Landratsamt wird für diese Parkplätze ein geringerer Preis als in der Tiefgarage des Landratsamts festgesetzt. Im Rahmen einer Umfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung haben sich insgesamt 60 Personen für einen Parkplatz bei der Firma Röther gemeldet.

 

 

Neuregelung der Erhebung von Parkgebühren

 

Im folgenden Abschnitt wird die geplante Neuregelung der Parkgebühren für die Beschäftigten der Landkreisverwaltung und den kreiseigenen Schulen dargestellt. Bei den Schulen umfasst die Parkgebührenerhebung auch die beim Land Baden-Württemberg beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Bildungseinrichtungen.

 

Der Personalrat der Landkreisveraltung hat der Neuregelung der Parkgebühren bereits zugestimmt. Die Abstimmungsgespräche mit Lehrern, SchülerMitVerantwortung und Elternvertretern laufen derzeit noch.

 

Ab dem 01.07.2011 sind folgende Parkgebühren vorgesehen (bei den Beschäftigten der Landkreisverwaltung erfolgt für Juli bis Dezember 2011 eine anteilige Berechnung, Gültigkeit an den kreiseigenen Schulen ab dem Schuljahr 2011/2012):

 

1.

Ostalbkreishaus Aalen (Tiefgarage und Außenstellplätze) und

Gebäude Agentur für Arbeit Aalen (Tiefgarage)

 

- Jahresparkschein: 96 € für alle Beschäftigten (bisher 36 €)

- Tagesparkschein: 1,50 € (bisher 0,50 €)

- keine fest zugewiesenen Stellplätze

 

 

2.

Parkdeck Gebäude Wilhelm-Merz-Straße 41 in Aalen

 

- Jahresparkschein: 48 € für alle Beschäftigten

- 500 m Entfernung zum Ostalbkreishaus, daher geringerer Preis

- fest zugewiesene Stellplätze

 

 

3.

Sonstige Dienststellen der Landkreisverwaltung (Außenstellplätze)

 

- Jahresparkschein: 60 € für alle Beschäftigten (bisher 36 €)

- Tagesparkschein: 1,00 € (bisher 0,50 €)

- keine fest zugewiesenen Stellplätze

 

 

4.

Sonderregelung für Auszubildende der Landkreisverwaltung

 

- Jahresparkschein: 36 € (bisher 24 €)

- gültig auf allen Parkplätzen

 

 

5.

Kreisberufsschulzentren in Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd

 

Neu: Lehrer und Schüler erhalten (wie bisher schon die Beschäftigten der Landkreisverwaltung) die Möglichkeit, die Parkplätze der Landkreisverwaltung in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen außerhalb der Dienstzeiten und an den Wochenenden kostenlos zu nutzen.

 

- Jahresparkschein: 60 € für Lehrerinnen und Lehrer (bisher 36 €)

- Jahresparkschein: 36 € für Schülerinnen und Schüler (bisher 24 €)

- jeweils auch als Halbjahresparkschein zum halben Preis erhältlich

- Tagesparkschein: 1,00 € (wie bisher)

- Wochenparkschein: 3,00 € (wie bisher)

Die Neuregelung wird an den Schulen zum Schuljahresbeginn umgesetzt.

 

 

 

 

6.

Sonderschulen in Trägerschaft des Ostalbkreises

(Schloss-Schule Aalen-Wasseralfingen, Heideschule Mutlangen,

Klosterbergschule Schwäbisch Gmünd Jagsttalschule Westhausen)

 

- Jahresparkscheine: 36 € / Monat (wie bisher)

 

 

7.

Rückerstattung

 

Bedienstete und Lehrer, die ihr Privat-PKW jährlich mehr als 1.000 km im dienstlichen Interesse einsetzen, erhalten auf Antrag 50 % ihrer Parkgebühr zurückerstattet.

 

 

8.

Gültigkeit der Parkscheine auf anderen Parkflächen

 

Um trotz der Erhöhung einen Mehrwert zu schaffen, ist künftig geplant, dass die Jahresparkscheine der Mitarbeiter der Landkreisverwaltung sowie der Lehrer und Schüler grundsätzlich außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamts sowie an Wochenenden auf allen Parkplätzen (unabhängig von der Dienststelle) gültig sind. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Lehrer, der für einen Schulparkplatz Parkgebühren zahlt, am Wochenende auch die Parkplätze des Landratsamts nutzen kann (z. B. für Einkäufe oder den Wochenmarktbesuch), ohne (wie bisher) einen zusätzlich Parkschein lösen zu müssen.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Im Jahr 2010 wurden insgesamt (Landkreisverwaltung und Schulen) Einnahmen in Höhe von 87.800 € durch die Erhebung von Parkgebühren erzielt. Durch die Erhöhung der Parkgebühren ergeben sich jährliche Mehreinnamen von rund 40.000 €.

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Parksituation, Parkgebühren, Parkplatzberechtigung – Überblick bei benachbarten Landratsämtern und Behörden

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Brandt

 

 

Dezernent

__________________________________________

 

Wolf

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Vorlage 027_2011 (47 KB)