Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt Kenntnis von der geplanten Neuregelung der Parkgebühren für Beschäftigte der Landkreisverwaltung sowie für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Ostalbkreises zum 01.07.2011. Sachverhalt/Begründung
Die Landkreisverwaltung erhielt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2010 aus der Mitte des Kreistags den Auftrag, die Parkgebührensituation bei der Landkreisverwaltung darzustellen und gleichzeitig zu prüfen, wie die Parkgebühren sowohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der sonstigen Nutzer auf ein angemessenes Maß erhöht werden können.
Die Landkreisverwaltung erhebt seit dem Jahr 1995 Gebühren für PKW-Stellplätze, die für die Beschäftigten an den Dienststellen des Landratsamts sowie für das Landkreispersonal an den Sonderschulen und beruflichen Schulen vorgehalten werden. Die Jahresparkgebühr betrug zunächst 50,- DM (25,57 €) und wurde im Zuge der Euro-Umstellung im Jahr 2002 auf 25,- € angepasst. Ab dem Jahr 2004 wurde die Jahresparkgebühr für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 36,- € festgelegt (Auszubildende 24,- €).
Zum 1. Februar 2006 wurde für die bis dahin kostenlosen Parkplätze an den kreiseigenen Schulen die Gebührenpflicht für die Lehrkräfte und die Schülerschaft eingeführt. Hierzu wurden an den beruflichen Schulen Parkscheinautomaten angebracht, an denen die Parkscheine gelöst werden können.
Bereitstellung von Parkplatzflächen für die Beschäftigten
Grundsätzlich besteht für den Arbeitgeber keine rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Mitarbeiterparkplätzen an den jeweiligen Arbeitsorten. Gerade im ländlichen Raum sind Beschäftigte dennoch auf den privaten PKW angewiesen, um die tägliche An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz zu bewältigen. Auf Grund z. T. völlig verschiedener Ausgangssituationen (insb. ländlicher Raum - Ballungsräume) sind auch Vergleiche mit der Gebührensituation bei anderen Landkreisverwaltungen oder Städten und Gemeinden nur bedingt aussagefähig. Die Gebührenspanne reicht von kostenlosen Parkhäusern direkt auf dem Landratsamtsgelände in der Innenstadt bis hin zu Jahresparkgebühren von 360,- € bei gleichzeitiger Bezuschussung von ÖPNV-Abonnements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (und verbunden mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand).
Kosten der Bereitstellung von Parkplatzflächen
Unbestritten ist, dass durch die Bereitstellung von Parkplatzflächen für den Arbeitgeber Kosten anfallen. An diesen sollte sich im Sinne des Verursacherprinzips der Einzelne zumindest teilweise durch eine Parkgebühr beteiligen, damit nicht die Allgemeinheit über Steuermittel dafür aufkommen muss. Wenn andere Kommunen oder Unternehmen der Privatwirtschaft von ihren Beschäftigten keine Nutzungsgebühren verlangen, so stellt dies für den Ostalbkreis noch keinen Grund dar, ebenfalls auf diese Einnahmen zu verzichten.
Im Einzelnen entstehen je nach Standort folgende Kosten:
Diese Aufzählung soll vor Augen führen, dass die Parkplatzkosten für den Ostalbkreis durchaus einen gewichtigen Faktor darstellen und der Parkplatznutzer sich daran finanziell beteiligen sollte.
Die Landkreisverwaltung hat beispielhaft ermittelt, wie sich die Gesamtkosten (laufende Kosten plus Fixkosten) für die Parkplätze beim Kreishaus in Aalen (Tiefgarage plus Außenparkplätze) zusammensetzen. Demnach betragen die jährlichen laufenden Kosten 68 € pro Parkplatz. Unter Hinzurechnung der Fixkosten (insb. Abschreibungen) ergeben sich bei den Tiefgaragenparkplätzen sogar jährliche Gesamtkosten von 426 € pro Jahr und Parkplatz. Dies entspricht größenordnungsmäßig auch dem Preis, den Parkhausbetreiber unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von ihren Kunden für einen Stellplatz verlangen. Ziel einer neuen Parkgebührenregelung für die Landkreisverwaltung sollte deshalb zumindest sein, mittelfristig eine Deckung der laufenden Kosten einschließlich eines teilweisen Deckungsbeitrags zu den Fixkosten anzustreben.
Zusätzlich hat die Landkreisverwaltung erhoben, welche Parkgebühren bei anderen Behörden im Umkreis von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt werden (Anlage 1). Diese Aufstellung zeigt deutlich auf, dass die beim Ostalbkreis geltenden Gebühren auf einem vergleichsweise niedrigen Stand angesetzt sind.
Parkplatzproblematik am Standort Landratsamt Aalen
Bei einer Entscheidung über Parkgebühren bei der Landkreisverwaltung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass insbesondere beim Landratsamt Aalen eine erhebliche Parkplatzknappheit besteht. Hier stehen insgesamt 279 Parkplätze zur Verfügung (169 in den beiden Ebenen der Tiefgarage sowie 110 oberirdische Parkplätze). Diese Parkplätze müssen für ca. 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Gebäude arbeiten, sowie die Kundinnen und Kunden der Landkreisverwaltung ausreichen. Dabei kommt es in der Praxis zu erheblichen Problemen, vor allem an Tagen mit größeren Veranstaltungen, an Sitzungstagen sowie bei großem Publikumsandrang an der Kfz-Zulassungsstelle. Aus diesem Grund ist es zwingend notwendig, am Standort Aalen für die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung zusätzlichen Parkraum bereitzustellen, um insbesondere den Kunden mehr Platz direkt am Gebäude bieten zu können.
Daher plant die Landkreisverwaltung, beim Modepark Röther (ca. 500 m vom Landratsamt Aalen entfernt) auf dessen Parkdeck weitere Parkplätze an- und an interessierte Mitarbeiter weiterzuvermieten. Auf Grund ihrer Beschaffenheit (keine Überdachung) und der Entfernung zum Landratsamt wird für diese Parkplätze ein geringerer Preis als in der Tiefgarage des Landratsamts festgesetzt. Im Rahmen einer Umfrage bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung haben sich insgesamt 60 Personen für einen Parkplatz bei der Firma Röther gemeldet.
Neuregelung der Erhebung von Parkgebühren
Im folgenden Abschnitt wird die geplante Neuregelung der Parkgebühren für die Beschäftigten der Landkreisverwaltung und den kreiseigenen Schulen dargestellt. Bei den Schulen umfasst die Parkgebührenerhebung auch die beim Land Baden-Württemberg beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Bildungseinrichtungen.
Der Personalrat der Landkreisveraltung hat der Neuregelung der Parkgebühren bereits zugestimmt. Die Abstimmungsgespräche mit Lehrern, SchülerMitVerantwortung und Elternvertretern laufen derzeit noch.
Ab dem 01.07.2011 sind folgende Parkgebühren vorgesehen (bei den Beschäftigten der Landkreisverwaltung erfolgt für Juli bis Dezember 2011 eine anteilige Berechnung, Gültigkeit an den kreiseigenen Schulen ab dem Schuljahr 2011/2012):
Finanzierung und Folgekosten
Im Jahr 2010 wurden insgesamt (Landkreisverwaltung und Schulen) Einnahmen in Höhe von 87.800 € durch die Erhebung von Parkgebühren erzielt. Durch die Erhöhung der Parkgebühren ergeben sich jährliche Mehreinnamen von rund 40.000 €.
Anlagen
Parksituation, Parkgebühren, Parkplatzberechtigung – Überblick bei benachbarten Landratsämtern und Behörden
Sichtvermerke
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