Bürgerinformationssystem

Vorlage - 071/2011  

 
 
Betreff: Auswirkungen auf den Ostalbkreis durch die Beschlüsse der Bundesregierung und der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t II   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag Freie Wähler Ostalbkreis

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Ausschuss für Bildung und Finanzen nimmt den Bericht zur Kenntnis.
 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Im Rahmen der Reform der SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende hat die Bundesregierung im Februar diesen Jahres auch weitreichende Maßnahmen zur finanziellen Entlastung der Kommunen beschlossen.

 

Die „Freien Wähler Ostalbkreis“ stellen mit Schreiben vom 25.03.2011 den Antrag, die Verwaltung möge dem Kreistag darstellen, wie sich die Beschlüsse der Bundesregierung zur Entlastung der Kommunen vom Februar 2011 auf den Ostalbkreis 2011 und in den darauf folgenden Jahren finanziell auswirken.

 

Reform des Sozialgesetzbuches II

 

Die Reform des Sozialgesetzbuches II (SGB II) hat nicht nur einige organisatorische Änderungen gebracht, wie beispielsweise die Eröffnung neuer Optionsmöglichkeiten. Unter dem Stichwort „Verbesserung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder“ wurde eine Reihe von Sach- und Dienstleistungen ins SGB II eingefügt und gleichzeitig auch deren Finanzierung geregelt. Ferner wurde auch die Kostenübernahme des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit neu geregelt.

 

Im Rahmen des SGB II werden die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Eingliederungsleistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vom Bund getragen. Der Ostalbkreis finanziert die Kosten für Unterkunft und Heizung und erhält dafür bislang einen Bundesanteil in Höhe von 28,5 %. Darüber hinaus hat der Ostalbkreis flankierende Eingliederungsleistungen zu erbringen, insbesondere Kinderbetreuungskosten, Suchtberatung und Schuldnerberatung. Auch die einmaligen Leistungen, z. B. Möbel oder sonstige Ausstattungsgegenstände für den Haushalt, sind durch den Ostalbkreis zu finanzieren.

 

Die Verwaltungsleistungen, also die Personal- und Sachkosten des Jobcenters mit derzeit rund 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern trägt bislang der Bund zu 87,4 % und der Landkreis mit 12,6 %.

 

Gesamthaft gibt dies einen Betrag von rund 66 Mio. €. Der Bund trägt davon 46 Mio. € und der Ostalbkreis rund 20 Mio. €.

 

Die neuen Leistungen für bedürftige Kinder und Familien und auch die erhöhtenVerwaltungsleistungen gleicht der Bund aus, in dem er seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung, von derzeit 28,5 % erhöht. Bislang ist im Haushaltsplan 2011 ein Betrag von rund 6,7 Mio. € eingestellt.

 

Kosten für Warmwasser

 

Die Kosten für Warmwasser mussten Hartz IV-Empfänger bislang aus ihrem Regelsatz bestreiten. Künftig werden diese Kosten separat von den Stadt- und Landkreisen bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen. Es entstehen also zusätzliche Kosten, die der Bund mit einem prozentualen Anteil in Höhe von 1,9 % bzw. rund 446.000 €, ab dem Jahr 2011 erstattet.

 

Verwaltungs- und Sachkosten

 

Auch bei den Verwaltungs- und Sachkosten für das Bildungspaket hat der Bund eine Verbesserung herbeigeführt. Die Verwaltungs- und Sachkosten für die Umsetzung des Bildungspaketes werden mit einer Erhöhung von 1,2 % oder 308.000 € durch den Bund ausgeglichen. In der Zwischensumme stehen also statt ursprünglich rund 6,7 Mio. € nunmehr rund 754.000 € mehr und somit insgesamt rund 7,5 Mio. € zur Verfügung.

 

Mittagessen für Hortkinder und Schulsozialarbeit

 

Für 3 Jahre, also von 2011 bis 2013 erhält der Ostalbkreis einen Zuschlag in Höhe von 2,8 % oder rund 658.000 € p. a., mit denen Mittagessen für Hortkinder und Schulsozialarbeit finanziert werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass beim Thema Schulsozialarbeit über die Mittel nicht frei verfügt werden kann. Aktuell gehen wir davon aus, dass das Land dazu noch Vorgaben oder Richtlinien erlassen wird. Nachdem der neue Landtag seine erste Arbeitssitzung voraussichtlich erst Ende Mai haben wird, kann nicht vor Sommer mit entsprechenden Regelungen gerechnet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Leistungen direkt weiterzureichen sind und somit zu keiner finanziellen Entlastung im Haushalt führen.

 

Bildung und Teilhabe

 

Das größte Einzelpaket sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die vom Bund mit einem Kostenersatz in Höhe von 4,5 % oder rund 1,2 Mio. € getragen werden.

 

Diese Zahlungen werden für 2011 und zunächst für 2012 pauschal zugewiesen. Im Jahr 2013 wird dann eine Revision bzw. Überprüfung stattfinden und auf Grundlage der Ist-Kosten 2012 eine entsprechende Anpassung rückwirkend für 2012 vorgenommen.

 

Der Ostalbkreis erhält somit in der Summe rund 2,6 Mio. € mehr an Bundesmitteln für die Abdeckung der zusätzlichen Verwaltungs- und Sachkosten, für die Kosten für Warmwasser sowie zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets. Diesen Mehreinnahmen stehen konkrete Mehrleistungen gegenüber, die auf Grund gesetzlicher Vergaben direkt an die Leistungsempfänger weiterzureichen sind und somit nach dem aktuellen Kenntnisstand zu keiner Entlastung des Haushalts führen.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Grundsicherung wurde 2003 eingeführt. Sie ist zum einen eine Sozialhilfeleistung für über 65-jährige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können, Stichwort Altersarmut. Die zweite Personengruppe sind Erwerbsgeminderte im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Dies sind ganz überwiegend behinderte Menschen, so unter anderem die große Personengruppe von Geistig- und Mehrfachbehinderten, die in Behindertenwerkstätten arbeiten oder in Fördergruppen betreut werden.

 

In der Haushaltsplanung 2011 ist für die Grundsicherung nach Abzug der bisherigen Bundesbeteiligung und sonstigen Erstattungen der Nettoaufwand mit rund 9 Mio. € ausgewiesen.

 

Der Bund wird nun beginnend ab 2012 die Grundsicherungsleistungen stufenweise übernehmen. Zunächst 45 %, dann 2013 75 % und ab dem Jahr 2014 zu 100 %.

 

Bei der Entlastungswirkung wurden zwei Faktoren berücksichtigt. Zum einen Kostensteigerungen. Die Grundsicherung steigt von Jahr zu Jahr. Es wurde vorsichtig eine jährliche Kostensteigerung von 400.000 € hinzugerechnet. Zum zweiten wurde der bisherige Erstattungsbetrag des Bundes berücksichtigt. Der Entlastungsbetrag steigt somit von 3,1 Mio. € im Jahr 2012 über 6,6 Mio. € im Jahr 2013 auf rund 9,7 Mio. € im Jahr 2014.

 

Diese Kostenübernahme durch den Bund führt ab dem Jahr 2012 zu einer Reduzierung der Sozialkosten und ist im Hauhalt 2012 darzustellen.

 

Pakt zur Stärkung der Chancengerechtigkeit

 

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben vor der Landtagswahl einen Pakt zur Stärkung der Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen geschlossen. Im Mittelpunkt steht dabei die frühzeitige ganzheitliche Unterstützung vor allem von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen schulischen und außerschulischen Situation.

 

Dazu sollen die Ganztagsschulen ausgebaut und der Einsatz Pädagogischer Assistenten erheblich erweitert werden. Vor allem der Ausbau gut ausgestatteter Ganztagsgrundschulen soll einen entscheidenden strukturellen Beitrag zur individuellen Bildung und Förderung der Kinder bilden. Die damit verbundenen zusätzlichen Angebote frühzeitiger schulischer und pädagogischer Begleitung, Unterstützung und Förderung sollen dazu beitragen, einen späteren Bedarf an kommunaler Sozialarbeit in Schulen zu vermindern oder erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

Der Pakt umfasst im Einzelnen folgende Punkte:

 

Ausbau der Ganztagsschulen

 

In der kommenden Legislaturperiode sollen die Ganztagsschulen in das Schulgesetz aufgenommen werden. In diesem Zusammenhang entfällt die noch verbliebene 40 %-Ausbaugrenze und es werden auch Schularten der Sekundarstufe I des Beruflichen Schulwesens in das Ganztagsprogramm einbezogen.

 

Die Ganztagsschulen erhalten eine verbesserte Ressourcenausstattung. Bereits zum Schuljahr 2011/12 wird die Zahl der zusätzlichen Lehrerwochenstunden für Ganztagsgrundschulen um zwei Stunden je Ganztagsklasse/-gruppe erhöht.

 

Die Einrichtung von Ganztagsklassen an den beruflichen Schulen wird als gesonderter Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen am 17.05.2011 behandelt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat jedoch bereits vorab die von Seiten des Ostalbkreises unter Vorbehalt der Zustimmung des Kreistags beantragten Ganztagesklassen genehmigt.

 

Um die im Zusammenhang mit der Aufnahme in das Schulgesetz entstehenden Grundsatzfragen der Konnexitätsrelevanz sowie die Verteilung der sachlichen und finanziellen Lasten und die dafür notwendigen Detailregelungen zu klären, soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

 

Bestandsgarantie für Grundschulen

 

Das Land wird von sich aus keine Grundschulen schließen. Eventuelle Grundschulschließungen erfolgen ausschließlich auf Initiative des Schulträgers.

 

Bildungshäuser sollen über die bisher vorgesehenen 200 hinaus zu den seitherigen Konditionen ausgebaut werden. Dies dient auch der Stärkung kleiner Grundschulen.

 

Individuelle Förderung

 

Das Land wird die Mittel für den Einsatz Pädagogischer Assistenten, die bisher an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen eingesetzt werden, von 20 auf 40 Mio. € verdoppeln. In Zukunft werden Pädagogische Assistenten auch an Beruflichen Schulen (BEJ, VAB, BVJ) eingesetzt. Eine Aussage, welche konkreten Auswirkungen sich aus diesen Regelungen ergeben, kann aufgrund der fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen noch nicht getroffen werden.

 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit wird durch die Kommunen weiter bedarfsorientiert ausgebaut.

 

Der Ausbau der Pädagogischen Assistenten und der Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit wird in etwa drei Jahren gemeinsam einer Bilanzierung unterzogen. Hierzu werden im Vorfeld die unterschiedlichen Aufgabenprofile der Pädagogischen Assistenten und der Jugendsozialarbeiter an Schulen/Schulsozialarbeiter einer Betrachtung unterzogen und falls notwendig aufeinander abgestimmt.

 

Wenn diese Bilanzierung ergibt, dass die von Land und Kommunen angestrebten Ziele (u. a. die Verminderung des Bedarfs an Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit) erreicht wurden, sind die Kommunen bereit, auf die Forderung nach Mitfinanzierung der Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit zu verzichten.

 

Auf Grundlage der Bilanzierung ist das Land gegebenenfalls zu einem weiteren Ausbau der Pädagogischen Assistenten bereit.

 

Schülerbeförderung

 

Die seit 1997 unveränderten Mittel für die Schülerbeförderung im FAG von derzeit 170 Mio. € werden ab 2012 um 20 Mio. € aufgestockt, um der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen. Die führt im Ostalbkreis ab dem Jahr 2012 zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 870.000 €.

 

Die Überlegung, die Kommunen zu einem Drittel an den Einsparungen zu beteiligen, die möglicherweise durch die Zusammenlegung von Hauptschulen zu Werkrealschulen entstehen, ist damit gegenstandslos.

 

Die Auswirkungen der Einführung der Werkrealschule auf die Kosten der Schülerbeförderung werden in einem Schritt Mitte 2011 gemeinsam überprüft. Das Ergebnis dieser Überprüfung dient ab Mitte 2012 als Grundlage für eine weitere mögliche Anpassung der Landesförderung insgesamt.

 

Regelung des FAG-Konsolidierungsbeitrags

 

1.              Die Landesregierung erkennt an, dass der FAG Konsolidierungsbeitrag von 405 Mio. € mittelfristig zurückgeführt werden muss. Sie sagt zu, diesen in einem 1. Schritt ab Mitte 2012 um 40 Mio. € auf 365 Mio. € zu senken. Dies führt beim Ostalbkreis zu Wenigerausgaben im Rahmen des FAG-Ausgleichs in Höhe von rund 400.000 €.

 

              Im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Konsolidierungsbeitrags haben sich die Landesregierung und Kommunen darauf verständigt, dass eine weitere Absenkung des Konsolidierungsbeitrags auch dadurch erbracht werden kann, dass die Kommunen von bestehenden finanziellen Verpflichtungen - durch Unterstützung des Landes - entlastet werden. Dies bezieht sich nicht auf die vom Bund derzeit beabsichtigte Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

 

              Darüber, in welchen Schritten eine weitere Reduzierung erfolgt und welche Maßnahmen im konkreten Fall anrechenbar sind, wird in der Gemeinsamen Finanzkommission verhandelt. Das Land geht davon aus, dass die Kommunen vor diesem Hintergrund auf gerichtliche Klagen zum FAG verzichten. Auch die Kommunalen Landesverbände sehen hierfür keinen Anlass.

 

2.              In der Gemeinsamen Finanzkommission wird auch die Kostenentwicklung und
-verteilung beim Ausbau der Kleinkindbetreuung erörtert, zu der die Kommunalen Landesverbände und die Landesregierung bereits im Dezember 2010 gesonderte Gespräche vereinbart hatten.

 

Inwiefern diese Regelungen auch weiterhin Bestand haben bzw. welche neuen Regelungen hinzukommen, kann erst nach der Konstituierung des Landtags und der Aufnahme der Geschäfte durch die Landesregierung verlässlich eingeschätzt werden.

 

Der Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Baden-Württemberg enthält diverse neue Akzente, vor allem im Bereich Bildung und ÖPNV sowie bei den Kommunalfinanzen, deren konkrete Ausgestaltung abgewartet werden muss.


Finanzierung und Folgekosten

 

     

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Antrag Freie Wähler Ostalbkreis

 

 

 

Sichtvermerke

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Dezernat V

__________________________________________

 

Rettenmaier

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Freie Wähler Ostalbkreis (234 KB)