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Vorlage - 074/2011  

 
 
Betreff: Einrichtung von Ganztagesklassen im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) und Berufseinstiegsjahr (BEJ) an den Beruflichen Schulzentren des Ostalbkreises ab dem Schuljahr 2011/2012 sowie
Einrichtung eines Modellversuchs Ganztagesförderung im Berufskolleg I am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen ab dem Schuljahr 2011/2012
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Schulen und Bildung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Entscheidung
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.              Der Einrichtung von 2 Ganztagesklassen an der Justus-von-Liebig-Schule Aalen, von 3 Ganztagesklassen am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen, von 1 Ganztagesklasse an der Gewerblichen Schule Schwäbisch Gmünd sowie von einer Ganztagesklasse an der Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd im BVJ, VAB und BEJ ab dem Schuljahr 2011/2012 wird zugestimmt.

 

2.              Der Einrichtung eines Modellversuchs für 2 Ganztagesklassen im Berufskolleg I am               Kreisberufsschulzentrum Ellwangen ab dem Schuljahr 2011/2012 wird zugestimmt.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I.              Ausgangssituation

 

              Mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 unterbreitete die Landesregierung allen beruflichen Schulen das Angebot ein aus ESF-Mitteln gefördertes Projekt „Ganztagesförderung für benachteiligte Jugendliche im Übergangsbereich zwischen Schule und Beruf“ einzurichten. Die Justus-von-Liebig-Schule Aalen, die Agnes-von-Hohenstaufen-Schule Schwäbisch Gmünd sowie des Kreisberufsschulzentrum Ellwangen gingen seinerzeit auf das Angebot ein. Entsprechend den Ausschreibungsunterlagen des Kultusministeriums war das BAW Ostalb Anstellungsträger für drei sozialpädagogische Fachkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 50 %. Die anfallenden Personalkosten wurden vom Kultusministerium dem BAW Ostalb zu 100 % erstattet. Diese betrugen im Kalenderjahr 2010 insgesamt 48.124,22 Euro.

 

              Eckpunkte der Ende dieses Schuljahres auslaufenden Ganztagesförderung für benachteiligte Jugendliche im Übergangsbereich zwischen Schule und Beruf sind:

 

1.      Die Förderung wird an fünf Wochentagen angeboten und erstreckt sich dabei an vier Tagen über eine verbindliche Zeitspanne von 8.00 Uhr bis mindestens 15.30 Uhr.

 

2.      Das ganztägige Angebot besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten. Dabei sind Rhythmisierungselemente bezogen auf den Schultag, die Schulwoche und das Schuljahr zu berücksichtigen. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

 

a)      Pflichtunterricht gemäß der gültigen Stundentafel

 

b)     Zusätzliche Angebote der Schule, die im wesentlichen Sprach- und
Integrationsförderung beinhalten, wie zum Beispiel:

 

-     Stütz- und Fördermaßnahmen und andere Differenzierungsmaßnahmen

 

-     Hausaufgabenbetreuung

 

-     Projekte, erweiterte Bildungs- und Sprachförderangebote

 

-     Arbeitsgemeinschaften

 

-     Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Integrationsförderung

 

c)      Angebote des Schulträgers zur sozialpädagogischen Förderung und Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration.

 

d)     Kooperationen mit Institutionen der Jugendhilfe und der Jugendarbeit mit Vereinen, Musikschulen, Kirchen und anderen schulischen Partnern.

 

3.      Die Zusammenarbeit zwischen der sozialpädagogischen Fachkraft, der Schule und den Eltern ist besonders zu fördern.

 

4.      Für Schülerinnen und Schüler, die sich für die Aufnahme in eine Ganztagesklasse entschieden haben, besteht die Verpflichtung, innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens an den angebotenen Unterrichts- und Fördermaßnahmen teilzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              Übersicht über die bisherige Ganztagesförderung:

 

Schuljahr

Stellen an der Justus-von-Liebig Schule Aalen

Stellen am Kreisberufsschulzentrum Ellwangen

Stellen an der Agnes-von-Hohenstaufen Schule Schwäbisch Gmünd

2008/2009

0,5

0,5

0,5

2009/2010

0,5

0,5

0,25

 

 

 

Stellen an der Gewerblichen Schule Schwäbisch Gmünd

2010/2011

0,5

0,5

0,25

 

jeweils für die Bereiche

jeweils für die Bereiche

jeweils für die Bereiche

 

BVJ

BVJ

BVJ

 

BVJ KH

BVJ KH

 

 

              Für das BAW Ostalb läuft die ESF-Projektförderung für die Ganztagesförderung mit dem Ende des Schuljahres 2010/2011 aus. Unabhängig davon laufen die beiden Projekte des Ostalbkreises, die zusammen mit dem BAW Ostalb umgesetzt werden, weiter. Zum Einen ist es das Projekt „Jugendberufshelfer“, welches vom Ostalbkreis mit maximal 88.500 Euro mitfinanziert wird. Zum Anderen ist es das Projekt „Schulsozialarbeit an den drei Kreisberufsschulzentren“ welches vom Ostalbkreis mit maximal 156.000 Euro finanziert wird.

 

 

II.              Einrichtung von Ganztagesklassen im BVJ, VAB und BEJ ab dem Schuljahr 2011/2012

 

              Die Enquete-Kommission des Landtags „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft - Berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ hat der Landesregierung die zeitnahe Einführung der Ganztagesbeschulung im Berufsvorbereitungsjahr, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf und Berufseinstiegsjahr empfohlen. Die Empfehlung greift die positiven Erfahrungen des bisherigen ESF-Projekts zur Ganztagesförderung im Bereich des BVJ auf und sieht vor, die Umsetzung in Form verpflichtender Ganztagsangebote vergleichbar zu den allgemeinbildenden Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung zu realisieren. Dafür stellt das Land pro Ganztagesklasse fünf Lehrerwochenstunden als zusätzliches Zeitbudget zur Verfügung.

 

              Zur zeitnahen Umsetzung der Empfehlung werden vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags in einem ersten Schritt ab dem Schuljahr 2011/2012 insgesamt 250 Klassen die Möglichkeit zur Ganztagesförderung erhalten. Sukzessive soll das Angebot an Ganztagesklassen im genannten Bereich ausgebaut werden. Mit dieser Maßnahme können auch die im Rahmen des ESF-Projektes „Ganztagesförderung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im BVJ und im BEJ“ geführten Ganztagesklassen, die ab dem kommenden Schuljahr auslaufen, fortgeführt werden. Dabei entfällt allerdings die bisherige Finanzierung von sozialpädagogischen Fachkräften zur Unterstützung der Ganztagesförderung.

 

 

 

              Eckpunkte der Ganztagesförderung im BVJ/VAB und BEJ:

 

              1.              Für die Zielgruppe berufsschulpflichtiger Jugendlicher im BVJ, VAB oder BEJ können die Schulen eine ganztägige Förderung anbieten. Die Förderung erfolgt an fünf Wochentagen und erstreckt sich dabei an vier Tagen über jeweils acht Zeitstunden. Eine flexible Umsetzung der verbindlichen Mindestförderzeit ist möglich.

 

              2.              Das ganztägige Angebot besteht aus Pflichtunterricht und zusätzlichen Angeboten. Dabei sind Rhythmisierungselemente bezogen auf den Schultag, die Schulwoche und das Schuljahr zu berücksichtigen. Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

 

                            a)              Pflichtunterricht gemäß der gültigen Stundentafel, möglichst unter Einbeziehung von wöchentlichen Praxistagen in Betrieben.

 

                            b)              Zusätzliche Angebote der Schule, die im wesentlichen eine Ergänzung der individuellen Förderung, die Verbesserung der Ausbildungsreife und Maßnahmen zur Integrationsförderung beinhalten, wie z. B.:

 

                                          -              Stütz- und Fördermaßnahmen und andere Differenzierungsmaßnahmen

 

                                          -              Hausaufgabenbetreuung und gegebenenfalls Phasen des selbstorganisierten Lernens

 

                                          -              Projekte, erweiterte Bildungs- und Sprachförderangebote

 

                                          -              Arbeitsgemeinschaften, Musik-, Theater- und Sportangebote

 

                                          -              Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung, Integrationsförderung und Berufsorientierung.

 

                            c)              Möglichst Einbindung von Angeboten des Schulträgers im Rahmen der Jugendberufshilfe zur Persönlichkeitsentwicklung, Integration und Übergangsbegleitung sowie Angeboten der Berufsberatung der Arbeitsagentur und gegebenenfalls der Ausbildungsberater der Kammern.

 

                            d)              Kooperationen mit Institutionen der Jugendhilfe und der Jugendarbeit, mit Vereinen, Musikschulen, Kirchen und anderen außerschulischen Partnern.

 

              3.              Die Zusammenarbeit zwischen der Schule, den Eltern und gegebenenfalls vorhandenen Fachkräften der Jugendberufshilfe ist besonders zu fördern.

 

              4.              Für Schülerinnen und Schüler, die sich für die Aufnahme in eine Ganztagesklasse entschieden haben, besteht die Verpflichtung, innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens an den angebotenen Unterrichts- und Fördermaßnahmen teilzunehmen.

 

              5.              Zur Umsetzung der zusätzlichen schulischen Angebote werden der Schule vom zuständigen Regierungspräsidium zusätzlich 5 Lehrerwochenstunden je Ganztagesklasse zur Verfügung gestellt.

 

              6.               Die Schule erstellt eine pädagogische Gesamtkonzeption für die Ganztagesförderung.

 

              7.              Die Schulen stellen gemeinsam mit ihrem Schulträger einen Antrag auf Einrichtung einer oder mehrerer Ganztagesklassen.

 

 

III.              Modellversuch Ganztagesförderung im Berufskolleg I ab dem Schuljahr 2011/2012.

 

              Das Kultusministerium wird ab dem Schuljahr 2011/2012 vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags einen zweijährigen Modellversuch „Ganztagesförderung am Berufskolleg I“ durchführen. Das Berufskolleg I vermittelt, aufbauend auf einem Mittleren Bildungsabschluss, eine berufliche Qualifizierung und eine erweiterte allgemeine Bildung. Der Modellversuch soll erproben, inwiefern es gelingen kann, die Schülerinnen und Schüler durch ein optimiertes Unterrichts- und Förderangebot in den zentralen Zielkompetenzen der kaufmännischen, technischen oder pflegerischen Berufskollegs I zu stärken und auch gegebenenfalls einschränkende Einflüsse ihrer sozialen und kulturellen Herkunftsmilieus auszugleichen. Konkretes Ziel der Ganztagesförderung wird deshalb sein, durch schülerorientierte Förderung und den Ausbau eigenständiger Lernphasen dazu beizutragen, dass die Schülerinnen und Schüler den angestrebten Erwerb der Fachhochschulreife im anschließenden Berufskolleg II besser realisieren können.

 

              Zur Umsetzung der Ganztagesförderung werden die Schulen fünf Lehrerwochenstunden je verpflichtender Ganztagesklasse erhalten. Die weiteren Eckpunkte sind:

 

              1.              Ein ganztägiges Bildungsangebot an fünf Wochentagen mit insgesamt mindestens 36 Zeitstunden wobei an vier Tagen ganztägiges Lernen (mind. 8 Zeitstunden) eingeplant werden soll. Dabei sind Rhythmisierungselemente bezogen auf den Schultag, die Schulwoche und das Schuljahr zu berücksichtigen.

 

              2.              Verpflichtende Teilnahme am Unterricht und den Zusatzangeboten.

 

              3.              Zusätzliche Angebote wie z.B.

 

                                          -              Stütz- und Fördermaßnahmen und andere Differenzierungsmaßnahmen

 

                                          -              Angebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Berufsorientierung, Werkstattangebote.

 

                                          -              Hausaufgabenbetreuung

 

                                          -              Freiarbeitsphasen

 

                                          -              Projekte, Musik-, Theater- und Sportangebote

 

IV.              Anforderungen an die Schulträger

 

              Für die Ganztagesklassen sollten für die unterrichtsfreie Zeit (Mittagspause) geeignete Angebote und Räumlichkeiten bereitgestellt werden, die die Schülerinnen und Schüler nach eigener Wahl nutzen können.

 

              Nachdem in den vergangenen Jahren alle drei beruflichen Schulzentren des Ostalbkreises modernisiert und erweitert wurden, können diese Anforderungen ohne weitere Investitionen erfüllt werden. In allen drei beruflichen Schulzentren stehen Cafeterien, Aufenthaltsräume und Büchereien für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

 

 

V.              Anträge zur Einrichtung von Ganztagesklassen an unseren beruflichen Schulen

 

              Zu den von der Landesregierung gemachten neuen Angeboten zur Einrichtung von Ganztagesklassen hat sich gezeigt, dass die beruflichen Schulen im Ostalbkreis welche seither in der Ganztagesförderung tätig waren, auch die neuen Projekte in Anspruch nehmen wollen. Folgende Anträge auf Einrichtung von Ganztagesklassen wurden von den beruflichen Schulen gestellt:

 

Schule

Ganztagesklasse im

BVJ, VAB oder BEJ

Ganztagesklassen im BK I

Justus-von-Liebig-Schule Aalen

2 Klassen VAB

 

 

Kreisberufsschulzentrum Ellwangen

1 Klasse BVJ

1 Klasse VAB

1 Klasse BEJ

2 Klassen BK I

Gewerbliche Schule

Schwäbisch Gmünd

1 Klasse BVJ

 

 

Agnes-von-Hohenstaufen-Schule

Schwäbisch Gmünd

1 Klasse BEJ

 

 

              Die Anträge wurden zwischenzeitlich durch Schreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg vom 19. April 2011 positiv beschieden.

 

6.               Zusammenfassung:

 

              Der Ostalbkreis stellt beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg die erforderlichen Anträge zur Einrichtung von Ganztagesklassen und unterstützt - zusammen mit den Schulleitungen - die Zielsetzung der neuen Projekte, insbesondere um jungen Menschen Hilfestellung zur Erreichung ihrer schulischen und beruflichen Ziele zu geben.

 

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem im Haushaltsplan bereitgestellten Budget der Schulen.

 

 

 


 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereichsleiter

__________________________________________

 

Maier

 

 

Dezernat II

__________________________________________

 

Kurz

 

 

Landrat

__________________________________________

 

Pavel