Bürgerinformationssystem
Antrag der Verwaltung
Der Ausschuss für Bildung und Finanzen empfiehlt/der Kreistag beschließt:
1. Der Auflösung der Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung
2. Der Anteil des Ostalbkreises am Stammkapital der G.O.B. (51.129,18 €) wird für die Beschäftigungsförderung des Ostalbkreises als zugelassener kommunaler Träger (Optionskommune) nach dem SGB II ab 01.01.2012 zur Verfügung gestellt. Über die konkrete Mittelverwendung entscheidet der neu zu bildende Ausschuss des Kreistags für Arbeit und Grundsicherung.
Sachverhalt/Begründung
I. Ausgangssituation und Allgemeines
Ab 1993 wurden im Ostalbkreis im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach dem BSHG erste Arbeitsförderprojekte für jährlich 20 alleinerziehende Sozialhilfeempfängerinnen in den Bereichen Soziale Dienste und EDV/Bürokommunikation realisiert. Als Weiterentwicklung richtete das Sozialdezernat des Landratsamtes 1995 die Beratungs- und Vermittlungsstelle „Hilfe zur Arbeit“ ein. Mit Unterstützung der Agentur für Arbeit Aalen wurde dafür eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) eingerichtet. Eine Arbeitsvermittlerin betreute arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger und vermittelte sie an Arbeitgeber in der Region. Für Hilfeempfänger mit großen Vermittlungshemmnissen wurden Stellen mit pädagogischer Betreuung bei Beschäftigungsträgern geschaffen, mit dem Ziel der Weitervermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. 1998 ging dieses Projekt auf die neu gegründete G.O.B. gGmbH über.
II. Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung
1. Gründung der G.O.B. gGmbH
Von den ca. 7.000 Hilfeempfängern nach dem BSHG im Jahr 1997 im Ostalbkreis, galten rund 1.900 als arbeitsfähig. Langzeitarbeitslosigkeit war bei ihnen die Hauptursache des Sozialhilfebezugs.
Der hohe Sozialhilfeaufwand des Ostalbkreises, der sich immer mehr zum „Sprengsatz“ der Kreisfinanzen entwickelt hatte, stand in direkter Abhängigkeit zur hohen Langzeitarbeitslosenquote. Die Region Ostwürttemberg nahm gemessen an der Zahl der Menschen, die länger als 1 Jahr arbeitslos waren, eine Spitzenposition im Land Baden-Württemberg ein.
Nach Überprüfung alternativer Organisationsmodelle, Informationen und Erfahrungen aus anderen Landkreisen, intensiven Kooperationsabsprachen mit der Arbeitsverwaltung und vor allem unter Einbeziehung der gewachsenen und vorhandenen Strukturen im Ostalbkreis, entschied sich der Kreistag im März 1998 für die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft - der Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung (G.O.B.) gGmbH - , um die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten zu bündeln. Neben dem Hauptgesellschafter Ostalbkreis mit 62,5% der Anteile sind folgende Institutionen mit je 6,25% an der G.O.B. beteiligt:
- Aktion Jugendberufshilfe im Ostalbkreis (AJO) e.V. - Arbeitslosenselbsthilfeorganisation (a.l.s.o.) e.V. - Integra gGmbH i. L. - Caritas Ostwürttemberg - Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Kreisverband Aalen - Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Ostalbkreis.
Anstelle bloßer passiver Sozialpolitik gestaltete der Ostalbkreis mit der G.O.B. aktive Arbeitsmarktpolitik, zugeschnitten auf seine regionalen Bedürfnisse und Möglichkeiten. In enger und stetiger Zusammenarbeit mit den Akteuren am Arbeitsmarkt und insbesondere in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, konnte die G.O.B. vielen langzeitarbeitslosen Sozialhilfeempfängern Perspektiven schaffen. Die Instrumente des Bundessozialhilfegesetzes „Hilfe zur Arbeit“ konnten intensiv, zielorientiert und effektiv eingesetzt werden.
2. Aufgaben der G.O.B. und Arbeitsergebnisse bis 2004
Neben der Hauptaufgabe, der Vermittlung in Dauerarbeitsplätze auf dem sogenannten 1. Arbeitsmarkt, wurden als „Brückenfunktion“ Kooperationsprojekte für Langzeitarbeitslose geschaffen, die nicht sofort und unmittelbar in den 1. Arbeitsmarkt eingegliedert werden konnten. Untergliedert nach Angeboten für Jugendliche und Erwachsene konnten in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, den Kommunen, Institutionen und Beschäftigungsgesellschaften Arbeitsprojekte und -gelegenheiten auf dem sogenannten 2. Arbeitsmarkt geschaffen werden, die unter anderem vom Europäischen Sozialfonds oder aus Sonderprogrammen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit gefördert wurden.
Ab September 2001 wurde die gemeinnützige Beschäftigung weiter ausgebaut. Es handelte sich dabei um keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse. Langzeitarbeitslose arbeiteten bei Kommunen und sozialen Institutionen und erhielten neben der Sozialhilfe eine Aufwandsentschädigung.
Vermittlungen der G.O.B in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bis Ende 2004:
Insgesamt konnten in der Zeit von 1998 bis 2004 1.638 Personen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Die Verbleibquote im Beschäftigungsverhältnis lag bei rund 50 %.
Bei den Vermittlungen ergab sich folgender durchschnittlicher Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Beendigung der Maßnahme.
Durch die erfolgreiche Vermittlungsarbeit der G.O.B., hatte der Ostalbkreis einen Wenigeraufwand an Sozialhilfekosten von jährlich rund 1,3 Mio. €.
In der Zeit von 1998 bis 2004 brachte der Landkreis für Verwaltungskosten der G.O.B.(Personal- und Sachkosten) rund 911.000 € auf. Die über die G.O.B. abgewickelten Beschäftigungsförderungsmaßnahmen, die aus Sozialhilfemitteln finanziert wurden, machten einen Gesamtbetrag von rund 19,4 Mio. € aus.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beteiligte sich unter dem Finanztitel „Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik“ mit ca. 1,4 Mio. € an den Verwaltungskosten der G.O.B. und mit weiteren rund 1,3 Mio. € an den Projekten zur Arbeits- und Beschäftigungsförderung.
Neben ihrer allgemeinen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit hat die G.O.B. folgende Sonderprojekte initiiert und durchgeführt:
3. Tätigkeiten der G.O.B. seit 01.01.2005
Mit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe im Sozialgesetzbuch II (SGB II), der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab dem 01.01.2005, entfielen die wesentlichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen der G.O.B. Ab dem 01.01.2005 übernahm sie deshalb Überbrückungsfunktionen in folgenden Aufgabenfeldern:
? Unterstützung von Beschäftigungs- und Bildungsträgern beim Übergang von Angeboten im Rahmen des BSHG hin zu Angeboten des SGB II (im Jahr 2005)
? Weiterführung des ESF-Jugendprojektes „Abteilung S E R V I C E“ bis zur Übertragung an einen anderen Träger im Jahr 2006
? Aufbau und Entwicklung des „Bewerbungstreffs“ in den Räumen der Geschäftsstellen Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd der SGB II Arbeitsgemeinschaft abo (Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis) von 2006 bis 2008
? Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen im Rahmen der Beschäftigungsinitiative des Ostalbkreises mit Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e SGB II (von Juni 2008 bis April 2009)
III. Vorschlag zur Auflösung der G.O.B. gGmbH
Als in der zweiten Jahreshälfte 2010 deutlich wurde, dass die G.O.B. gGmbH im Rahmen der Neuorganisation des SGB II keine arbeitsmarktrelevante Funktion mehr wahrnehmen kann, entschieden sich die Gesellschafter bei ihrer Sitzung am 23.09.2010 die G.O.B. aufzulösen. Mit Blick auf den Beschluss des Kreistages, einen Antrag auf Zulassung als kommunaler Träger (Optionskommune) zu stellen, wurde der Vollzug zurückgestellt. Nachdem der Ostalbkreis Ende März 2011 die Zusage für die alleinige Aufgabenträgerschaft des SGB II erhalten hat, wurde zwischenzeitlich nochmals intensiv geprüft, ob die G.O.B. innerhalb dieser neuen Organisationsform eingesetzt werden könnte. Nachdem dies eindeutig nicht der Fall ist, geht die Verwaltung davon aus, dass die Gesellschafterversammlung am 11.05.2011 ihren Auflösungsbeschluss vom 23.09.2010 bestätigen wird.
IV. Verwendung des Stammkapitals der G.O.B. gGmbH
Die Gesellschafterversammlung der G.O.B. hat sich in den vergangen Jahren mehrfach mit Ideen und Vorstellungen zur stärkeren und effizienteren Förderung von Langzeitarbeitslosen beschäftigt. Es ging dabei insbesondere um geeignete Fördermaßnahmen für leistungsgeminderte Menschen , die ohne besondere Hilfen keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben und deshalb dauerhaft auf Leistungen des SGB II oder der Sozialhilfe nach dem SGB XII angewiesen sein werden.
Mit der Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger ab 01.01.2012 wird der Landkreis seine Bemühungen in der Arbeitsförderung neu ausrichten und forcieren. Unter dem Leitwort „Bündnis für Arbeit“ sollen möglichst viele Betriebe, Institutionen, Städte und Gemeinden, Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinstitutionen und viele andere Akteure für eine neue Allianz zur Beschäftigungsförderung gewonnen werden.
Die Gesellschafter der G.O.B. stehen hinter diesen Vorstellungen der Kreisverwaltung. Bei der o. g. Gesellschafterversammlung wurde bereits über die eventuelle Verwendung des Stammkapitals zur Beschäftigungsförderung des Ostalbkreises im kommenden Jahr („Bündnis für Arbeit“) beraten. Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil des Ostalbkreises am Stammkapital für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Finanzierung und Folgekosten
siehe IV.
Sichtvermerke
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||