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Vorlage - 076/2011  

 
 
Betreff: Übergang des Jobcenters Ostalbkreis in die Landkreisverwaltung
Organisatorische Vorbereitung und Umsetzung
Status:öffentlich  
Federführend:Jobcenter Ostalbkreis Beteiligt:D e z e r n a t V
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Finanzen Kenntnisnahme
17.05.2011 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Finanzen ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 03.08.2010 sieht unter anderem vor, dass neben den bereits bestehenden zugelassenen kommunalen Trägern auf Antrag und mit Zustimmung der jeweiligen obersten Landesbehörde weitere kommunale Träger zur alleinigen Wahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zugelassen werden können.

 

Das Land Baden-Württemberg hat dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgeschlagen, den Ostalbkreis als kommunalen Träger zuzulassen. Zwischenzeitlich hat das BMAS im Wege der Kommunalträger-Zulassungsverordnung u. a. den Ostalbkreis als neuen kommunalen Träger zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende  bestätigt.

 

Der Landkreis tritt damit zum 01.01.2012 die Rechtsnachfolge der bisherigen gemeinsamen Einrichtung von Agentur für Arbeit Aalen und Ostalbkreis an und hat nunmehr die Aufgabe, die Neuorganisation bis Ende des Jahres 2011 so vorzubereiten, dass ein reibungsloser Übergang gesichert werden kann.

 

II. Organisatorische Vorbereitung

 

1. Allgemeines

 

Im Vorfeld zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Reihe von rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen zu bewältigen. Um einen reibungslosen Übergang in die kommunale Trägerschaft sicherzustellen, wurde innerhalb der Landkreisverwaltung die nachfolgend dargestellte Projektstruktur gebildet:

 





Herr Landrat Pavel

Herr Rettenmaier, Leiter Dezernat V

Herr Wolf, Leiter Dezernat I

Herr Kurz, Leiter Dezernat II

Frau Häusler, Geschäftsführung Jobcenter

Herr Utz, Agentur für Arbeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Arbeitsgruppen setzen sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Ostalbkreis, der Landkreisverwaltung, der Agentur für Arbeit Aalen und Personalratsvertretern zusammen. An der Spitze jeder Arbeitsgruppe stehen kompetente Sprecher/innen aus den Mitarbeiterteams des Jobcenters und der Landkreisverwaltung.

 

Am 20. April 2011 erfolgte der Arbeitsauftakt im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung von Lenkungsgruppe, Projektkoordination und den einzelnen Arbeitsgruppen.

 

2. Personalübergang

 

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern der Agentur für Arbeit, die beim Jobcenter Ostalbkreis tätig sind, ab dem 1. Januar 2012 mit dem Ostalbkreis fortgesetzt werden. Für bisherige Beamte der Agentur für Arbeit wird der Landkreis neuer Dienstherr. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitarbeiter/-innen am Tag vor der Zulassung des Ostalbkreises als kommunaler Träger insgesamt mindestens 24 Monate Aufgaben des SGB II im Ostalbkreis wahrgenommen haben und dem Jobcenter Ostalbkreis zugewiesen waren.

 

Der Ostalbkreis hat die Möglichkeit bis zu 10 % des übergegangenen Personals wieder der Agentur für Arbeit zur Verfügung zu stellen.

 

Von Seiten des Landkreises wird sehr verantwortungsvoll geprüft, ob von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch gemacht wird. Die Mitarbeiter/innen der Agentur für Arbeit, die im Jobcenter beschäftigt sind, haben seit der Gründung der abo am 01.01.2005 hervorragende Arbeit geleistet. Das Jobcenter Ostalbkreis wird auch nach dem Übergang in kommunale Trägerschaft auf deren Kompetenz und Erfahrung angewiesen sein.

 

3. IT-Ausstattung

 

Neben dem Erhalt bzw. der Fortführung der hohen fachlichen Kompetenz des Jobcenter-Teams hängt der störungsfreie Übergang des Jobcenters in die kommunale Trägerschaft ganz wesentlich von einer verlässlichen IT-Ausstattung ab. Unter Berücksichtigung des Einsatzes neuer Verfahren, notwendiger Schulung der Mitarbeiter und der zur Erfassung anstehenden großen Datenmengen, mussten bzw. müssen entsprechende Weichenstellungen zeitnah vorgenommen werden.

 

Software

Das Jobcenter Ostalbkreis benutzt bisher und längstens  bis 31.12.2011 die bundesweit eingesetzte Software der Agentur für Arbeit. Eine Nutzung durch einen zugelassenen kommunalen Träger ist nicht möglich. Der Ostalbkreis hat daher in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren für den Aufgabenbereich des SGB II eine eigene Software für die Bereiche Leistungsgewährung und Arbeitsvermittlung beschafft. Auf die in diesem Zusammenhang erfolgte Eilentscheidung und Information vom 20.04.2011 wird verwiesen.

 

 

Hardware und Telefonanlage

PC-Arbeitsplätze und Drucker, die bislang im Jobcenter eingesetzt sind, gehen auf den Ostalbkreis als Rechtsnachfolger der gemeinsamen Einrichtung über. Zusätzliche Kosten werden für die Netzwerkanbindung an die EDV-Infrastruktur sowie an die Telefonanlage des Ostalbkreises anfallen. Bislang wurde die Hardware und auch die Telefonanlage durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) dem Jobcenter zur Verfügung gestellt. Die laufende Betreuung der IT-Ausstattung bzw. Bereitstellung der Telefonanlage durch die BA ist bislang durch das jährlich zur Verfügung gestellte Verwaltungsbudget finanziert worden. Durch die Übernahme von Hardware und Telefonanlage durch den Ostalbkreis fallen neben laufenden Kosten in der Zukunft auch einmalige Investitionskosten an.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

 

Analog der Gesamtfinanzierung der Verwaltungskosten von Einrichtungen im Aufgabenvollzug des SGB II beteiligt sich der Bund an den Kosten für die Implementierung der neuen Trägerschaft mit 84,8 % oder max. 75,00 € je Bedarfsgemeinschaft (BG) und die Kommune mit 15,2 % oder max. 13,44 € je Bedarfsgemeinschaft.

 

Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Gesamtfinanzrahmen für die einmaligen Investitionskosten i. H. v. rund 550.000 €.

 

Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMAS und dem Ostalbkreis werden die o. a. Bundesmittel kurzfristig erstattet.

 

Die ab 2012 laufende Betreuung der IT-Ausstattung des Jobcenters Ostalbkreis wird aus dem jährlich zur Verfügung gestellten Verwaltungsbudget finanziert. Das Jobcenter zahlt bisher jährlich ca. 190.000 € für IT-Dienstleistungen an die Agentur für Arbeit.

 

Dieser Service wird künftig von Mitarbeitern der Landkreisverwaltung geleistet und nach Aufwand vom Jobcenter erstattet.


Sichtvermerke

 

Jobcenter

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Häusler

 

 

 

 

 

 

 

Information und Kommunikation



 

 

 

Sanwald

 

 

 

Dezernent

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Rettenmaier

 

 

Dezernat I



 

Wolf

 

 

Dezernat II

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Kurz

 

 

Landrat

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Pavel