1.Der Kreistag fordert den
Bundesgesetzgeber auf, unter umfassender Einbeziehung von Ländern und
Kommunalen Spitzenverbänden, eine sachgerechte und dauerhaft zukunftsfähige
Organisationsform für das SGB II zu entwickeln. Unter Berücksichtigung der
inhaltlichen Vorgaben und Anmerkungen des Bundesverfassungsgerichtes und der
Erkenntnisse aus dem Experimentiermodell in den Optionskommunen sollte dabei
eine Erweiterung und dauerhafte Festschreibung der Optionsmöglichkeit bei
verlässlicher Finanzierung einbezogen werden.
2.Der
Kreistag fordert die Bundesregierung auf, die bestehenden Organisations-formen
so lange unverändert zu lassen, bis eine tragfähige und dauerhafte
Organisationsform für das SGB II gesetzlich geregelt worden ist.
3.Die
Verwaltung wird beauftragt, bis zur Neuregelung der Aufgabenträgerschaft nach
dem SGB II am bestehenden Vertrag mit der Agentur für Arbeit festzuhalten.
11.03.2008 - Kreistag
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.