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Vorlage - 015/08  

 
 
Betreff: Wechsel in der Gesellschafterstruktur des GOA-Gesellschafters MAGO
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
11.03.2008 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.       Der Ostalbkreis stimmt der Übertragung von 60 % der Gesellschaftsanteile an der MAGO von der Nehlsen AG (Verkäufer) auf die Hörger Holding GmbH (Käufer) zu. Gleichzeitig verzichtet der Ostalbkreis auf sein Rücktrittsrecht gemäß § 14 des Beteiligungskaufvertrages vom 20.03.2001.

2.       Der Kreistag ermächtigt Herrn Landrat Klaus Pavel, in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GOA zuzustimmen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Wie bekannt hält der Ostalbkreis 49 % an den Geschäftsanteilen der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) und die Mittelständische Abfallwirtschaftsgesellschaft Ostwürttemberg GmbH & Co. OHG (MAGO) 51 %.

 

An der MAGO sind die Nehlsen AG, Bremen mit einem Kapitalanteil von 60 % und die Hörger Holding GmbH, Sontheim mit einem Kapitalanteil von 40 % sowie die MAGO Beteiligungs GmbH (ohne Kapitalbeteiligung) beteiligt.

 

Die Nehlsen AG hat ihre 60 %ige Beteiligung an der MAGO an die Hörger Holding GmbH veräußert. Dieser Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Ostalbkreis der Übertragung der Gesellschaftsanteile an der MAGO schriftlich zustimmt und für diesen Übertragungsfall auf sein Rücktrittrecht gemäß § 14 des Beteiligungskaufvertrages vom 20.03.2001 verzichtet.

 

Im Zuge dieser Änderung in der Gesellschafterstruktur des GOA-Gesellschafters MAGO sollte auch der Gesellschaftsvertrag der GOA in folgenden Punkten geändert werden:

 

neuer § 6 Abs. 5:

„Sofern sich bei einem Gesellschafter eine Änderung seiner Beteiligungsverhältnisse (Kapital- oder Stimmrechtsverhältnisse beim Gesellschafter) abzeichnet, hat der Gesellschafter die übrigen Gesellschafter hierüber unverzüglich vor der Änderung seiner Beteiligungsverhältnisse zu informieren und die Zustimmung aller übrigen Gesellschafter zur Änderung seiner Beteiligungsverhältnisse einzuholen. Absatz 3 bleibt unberührt. Die übrigen Gesellschafter sind zur Erteilung der Zustimmung innerhalb von 6 Monaten ab der Information verpflichtet, wenn den übrigen Gesellschaftern die jeweiligen Geschäftsanteile an dem betroffenen Gesellschafter zum Erwerb angeboten wurden, die übrigen Gesellschafter von dem Erwerbsrecht keinen Gebrauch machen und kein wichtiger Grund für die Verweigerung der Zustimmung vorliegt. Absatz 4 Sätze 1 bis 9 gilt entsprechend.“

 

§ 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Gegenstand des Unternehmens ist das Einsammeln, Transportieren, die Verwertung und Beseitigung von Abfällen zur Erfüllung der Pflichten des Ostalbkreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne von § 15 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von Deponien. Der Gegenstand umfasst auch den Handel, das Makeln und die Vermarktung von Abfällen, Sekundärrohstoffen und anderen Produkten aus dem Ostalbkreis sowie das Errichten und Betreiben von Abfall- und Sekundärrohstoffbehandlungsanlagen im Ostalbkreis  sowie im Rahmen von § 102 Abs. 7 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eine Betätigung außerhalb des Ostalbkreises.“

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

entfällt.

Anlagen

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Egetemeyer


 

Dezernat II

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Hubel

 

 

Landrat

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Pavel