Der Kreistag des Ostalbkreises begrüßt die Einstellung des
Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen den im § 40 des deutschen
Kreditwirtschaftsgesetzes (KWG) verankerten Schutz der Bezeichnung
"Sparkasse" sowie den gefundenen Kompromiss, der eine
Ausnahmeregelung auf den anstehenden Verkauf der Sparkasse Berlin begrenzt.
Er setzt sich nachdrücklich für die Beibehaltung der
Regelungen zum Schutz der Bezeichnung „Sparkasse“ ein und lehnt
jegliche Änderungen oder Ergänzungen des § 40 KWG ab.
Der Kreistag fordert den Landesgesetzgeber auf, die
Rechtsgrundlagen für einen dauerhaften Erhalt der Sparkassen in ihrer
derzeitigen Rechtsform und Struktur unangetastet zu lassen.
12.12.2006 - Kreistag
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.