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Tagesordnung - Sitzung des Kreistags  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kreistags
Gremium: Kreistag
Datum: Di, 12.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal
Ort: Kreishaus in Aalen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Eröffnung und Begrüßung    
Ö 2  
Bürgerfragestunde    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2007 des Ostalbkreises einschließlich der Wirtschaftspläne der Krankenhaus-Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2007
185-1/06  
Ö 4  
Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2007 der Hospitalstiftung zum Hl. Geist    
Ö 5  
Änderung der Satzung des Ostalbkreises über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Schülerbeförderungskostenerstattungssatzung - SBKS)
125-1/06  
Ö 6  
Fortsetzung der MediCenter-Konzeption am Klinikum Schwäbisch Gmünd
181-1/06  
Ö 7  
Vergaben für das Klinikum Schwäbisch Gmünd
187/06  
Ö 8  
Bestellung des Koordinierenden Krankenhausdirektors und des Stellvertretenden Koordinierenden Krankenhausdirektors für die Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises
171-1/06  
Ö 9  
Bestellung des Ärztlichen Direktors und des Stellvertretenden Ärztlichen Direktors für das Ostalb-Klinikum Aalen
173-1/06  
Ö 10  
Gesetzlicher Schutz der Bezeichnung "Sparkasse" - Kompromiss in der Auseinandersetzung mit der EU-Kommission
183/06  
Ö 11  
Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2007 und Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises
153-1/06  
    VORLAGE
    Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Anmerkung:

 

Dem Antrag der Verwaltung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung in seiner Sitzung am 24.11.2006 einstimmig zugestimmt.

 

 

Empfehlung an den Kreistag:

 

I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung.
     
  2. Der beigefügten Gebührenkalkulation für das Jahr 2007 wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor.
     
  3. Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert.
     
  4. Die Gebührensätze für Hausmüll (§ 29 AWS), hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle (§ 30 AWS), Bioabfälle und wöchentlich eingesammelte Grünabfälle (§ 31 AWS), Selbstanlieferungen von Abfällen auf Abfallentsorgungsanlagen (§ 32 AWS) und für die Selbstanlieferung von Abfällen in Kleinmengen (§ 33 AWS) werden, wie aus I. Ziffer 9 des Antrages ersichtlich, festgesetzt.

    Durch die Einführung des Ident-Systems ab 01.01.2007 entfallen die bisherigen Gebührensätze für die Halbjahreswertmarken bzw. Jahreswertmarken (§ 29 Abs. 3 und § 30 Abs. 3 AWS). Im Bereich der Selbstanlieferung von Abfällen entfällt der Gebührensatz für teerhaltige Abfälle (bisheriger § 32 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 2 Nr. 11 AWS).
     
  5. Die mengen- und zeitraumbezogene Abschreibung sowie die Verzinsungsmethode wird, wie in der Vorlage dargestellt, beschlossen. Der Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung wird auf 4,00 % festgelegt.
     
  6. Die Berechnungsmethode und die Verzinsung der Nachsorgerücklage werden, so wie sie in der Gebührenkalkulation enthalten sind, akzeptiert. Für die Hausmülldeponie Reutehau erfolgt (außer der Verzinsung) keine mengenbezogene Zuführung zur Nachsorgerücklage. Nach dem Gutachten der AEW Plan GmbH wurden auch für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen bereits genügend Mittel für die Nachsorge angesammelt. Es erfolgt deshalb für die Erd- und Bauschuttdeponie Herlikofen (außer der Verzinsung) ebenfalls keine mengenbezogene Zuführung. Für die geschlossene Hausmülldeponie Ellert wird die Verzinsung ebenfalls der Nachsorgerücklage zugeführt. Die Rücklage wird mit 4 % verzinst. Die geplante Zuführung zur laufenden Rücklage für das Jahr 2007 wird auf 1.046.124 € festgelegt.
     
  7. Als geplante Gewinnausschüttung der GOA wird 204.158 € dem Abfallgebührenhaushalt als Einnahme zugeführt.
     
  8. Im Hausmüll-/Selbstanliefererbereich wird der anteilige Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu einem Teil von 497.600,12 € im Jahr 2007 abgedeckt.

    Im Erdaushub- und Bauschuttbereich wird der anteilige Fehlbetrag aus dem Jahr 2003 zu einem Teil von 40.345,96 € im Jahr 2007 abgedeckt.

 

9.Ab dem 01. Januar 2007 gelten folgende Abfallentsorgungsgebühren:

Bereich Einsammlung Hausmüll, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Sperrmüll, Grünabfälle und schadstoffbelastete Abfälle in Kleinmengen (§ 29 und 30 AWS)

 

Gefäße (Absatz 2 und 3)
 

Gefäßvolumen

Gebührenfestsetzung

Jahresgebühr

Euro/Jahr

Gebührenfestsetzung

Leerungs- bzw. Sackgebühr

Euro/Leerung bzw. Sack

(9)  30-l-Säcke

121,60

1,20

60 l MGB

134,10

2,40

80 l MGB

142,50

3,20

120 l MGB

159,10

4,80

240 l MGB

209,15

9,60

660 l Container

804,75

26,40

770 l Container

938,85

30,80

1,1 m³ Container

1.475,35

44,00

 

 

Säcke für zusätzlichen Restmüll (§ 29 Absatz 4 AWS)

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Sack

30-l-Sack

3,20

60-l-Sack

6,40

 

 

Sofortige Abholung von Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräten
    (§ 29 Absatz 5 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/Abholung

Sperrmüll, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte

50,00

 

 

Bereich Bio-Beutel und Grünabfallsack (§ 31 AWS)

 

Beutelvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Bio-Beutel

  7,5 l

0,25

15    l

0,50

 

 

Sackvolumen

Gebührenfestsetzung

Euro/Grünabfallsack

50 l

1,70

 

 

Selbstanlieferer auf den Abfallentsorgungsanlagen Reutehau und Ellert (§ 32 Absatz 1 und 2 AWS)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro/t

Euro/m³

1.

 

 

Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien

143,75

230,00

2.

 

Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 2 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut

244,95

233,29

3.

 

 

 

 

 

Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseiti­gung; Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veran­staltungen sowie vermischte Friedhofs­abfälle

244,95

272,17

4.

 

Asbesthaltige Abfälle; Dämmmaterialien mit gefährlichen Stoffen

279,80

447,68

5.

 

 

Gießerei- und Formsande, Kohlen­schlacke, Brandschutt und ähnliches

Material (feuchte Anlieferung)

244,95

136,08

6.

 

Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar

189,40

321,98

7.

Altgummireifen (ohne Felge)

452,90

82,43

8.

Altholz (unbehandelt)

88,50

17,70

9.

Flachglas

80,20

32,08

10.

 

Besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen)

155,60

46,68

 

Selbstanlieferer auf den von der GOA betriebenen Erdaushub- und Bauschuttdeponien (§ 32 Absatz 3 AWS)

 

a) mit Wiegeeinrichtung

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Tonne

6,30

7,00

 

 

b) ohne Wiegeeinrichtung

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Erdaushub

Euro

Gebührenfestsetzung

Bauschutt und

Straßenaufbruch

Euro

pro Kubikmeter

9,89

9,94

 

 

Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 AWS)

 

Abfälle (Absatz 1)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis   50 l

2,30

 

bis 100 l

4,60

 

bis 200 l

9,20

 

bis 1 cbm

20,70

 

bis 2 cbm

34,55

 

bis 3 cbm

45,95

 

 

Altreifen (Absatz 2)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

Pkw- u. a. Reifen ohne Felge

3,40/Stück

 

Pkw- u. a. Reifen mit Felge

5,50/Stück

 

Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge

18,90/Stück

 

 

 

Erdaushub- und Bauschutt (Absatz 3)

 

Gebührenbereich

Gebührenfestsetzung

Euro

 

bis 50 l (ca. 5 Eimer)

0,50

 

bis 0,5 cbm

4,90

 

 

II. Der Entwurf der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) wird als Satzung beschlossen.

 

 

   
    12.12.2006 - Kreistag
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss

Beschluss

 

Der Antrag der Verwaltung wird bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen.

Ö 12  
Feststellung der Jahresrechnung 2005 des Ostalbkreises einschließlich des Jahresabschlusses des Waldkrankenhauses Rainau-Dalkingen
169-1/06  
Ö 13  
Feststellung des Jahresergebnisses 2005 der Hospitalstiftung zum Hl. Geist
186/06  
Ö 14  
Annahme von Spenden und Sponsoring
184/06  
Ö 15  
Sonstiges / Bekanntgaben    
Ö 16  
Anfragen der Kreistagsmitglieder    
Ö 17  
Frageviertelstunde    
Ö 18  
Enthält Anlagen
Jahresrückschau 2006