Antrag der Verwaltung: In der Sitzung vom 24. November 2006 hat der Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung folgende Empfehlung an den Kreistag beschlossen: Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten (Vorlage der Verwaltung = Anlage 5) wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in § 6 Abs. 1 Ziffer 3, 4 und 5 der Betrag von jeweils 32,00 € durch den Betrag von jeweils 31,00 € ersetzt wird.
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