Die Landkreisverwaltung
wird beauftragt, mit den Energieversorgern unter Beachtung der in Ziffer VI
festgelegten ökologischen Mindeststandards in weitere Verhandlungen zu treten
mit dem Ziel, Ökostrom in Höhe von 15 % des Gesamtstromverbrauchs der Landkreisverwaltung
zu beziehen.
Die Landkreisverwaltung
wird dem Kreistag nach Abklärung aller entscheidungsrelevanten Grundlagen
hierüber berichten und einen konkreten Vergabevorschlag unterbreiten.
16.10.2007 - Kreistag
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss
Der Antrag der Verwaltung wird einstimmig angenommen.