Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung
1.
Der Kreistag stellt das Vorliegen eines
wichtigen Grundes zur Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 12
Absatz 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg von Frau Ilse Schmelzle,
Aalen, fest. Frau Schmelzle scheidet damit aus dem Kreistag des Ostalbkreises
aus. 2.
Der Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit von
Herrn Hans-Jörg Stützel, Aalen, nach § 12 Absatz 1 der Landkreisordnung für
Baden-Württemberg wird zugestimmt. 3. Als Nachfolger für Frau Ilse Schmelzle rückt Herr Johannes Thalheimer, Aalen, in den Kreistag des Ostalbkreises nach. Es wird festgestellt, dass gegen Herrn Thalheimer keine Hinderungsgründe im Sinne von § 24 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg vorliegen. Sachverhalt/Begründung
Frau Ilse Schmelzle teilte mit Schreiben vom 6. August 2007 mit, dass sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt ihr Kreistagsmandat niederlegen möchte. Insbesondere ihre Selbständigkeit als Apothekerin und der aus den Gesundheitsreformen resultierende Mehraufwand zwinge sie zu diesem Schritt. Neben den beruflichen Gründen liegt bei Frau Schmelzle aufgrund ihrer langjährigen Zugehörigkeit zum Gemeinderat der Stadt Aalen (1994 bis heute) ein „wichtiger Grund“ zur Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) vor. Der Kreistag hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 25 Absatz 1 in Verbindung mit § 12 Absatz 2 LKrO formal festzustellen. Frau Ilse Schmelzle wurde auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler Ostalbkreis im Wahlkreis I (Aalen) in den Kreistag des Ostalbkreises gewählt (Direktmandat). Als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler Ostalbkreis im Wahlkreis I wurde Herr Hans-Jörg Stützel, Bischof-Fischer-Straße 82, 73430 Aalen festgestellt. Herr Stützel hat die ehrenamtliche Tätigkeit als Kreisrat mit Schreiben vom 6. September 2007 abgelehnt. Sowohl seine ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Aalen von über 20 Jahren als auch sein Alter von über 62 Jahren stellen einen wichtigen Grund zur Ablehnung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 2 und 7 LKrO dar. Die nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der Freien Wähler Ostalbkreis im Wahlkreis I ist Herr Johannes Thalheimer, Kellersteige 27, 73432 Aalen. Herr Thalheimer ist bereit, das Amt als Kreisrat anzunehmen. Hinderungsgründe nach § 24 LKrO liegen nicht vor. SichtvermerkeGeschäftsbereich __________________________________________________ Ebert Dezernent __________________________________________________ Wolf Dezernat II __________________________________________________ Hubel Landrat __________________________________________________ Pavel |
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