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Vorlage - 124/07  

 
 
Betreff: Änderung der Landkreisgrenze im Bereich der Gemeinden Jagstzell und Stimpfach im Zuge der Flurbereinigung Stimpfach
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kommunalaufsicht   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
16.10.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

1.       Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen Jagstzell (Ostalbkreis) und Stimpfach (Landkreis Schwäbisch Hall) im Zuge der Flurbereinigung Stimpfach zu.

 

2.       Ein Geldausgleich zwischen den Landkreisen unterbleibt.

 

3.       Das Landratsamt Schwäbisch Hall - Flurneuordnungsamt - wird gebeten, im Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Stimpfach das Erforderliche zu veranlassen.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

In der Gemeinde Stimpfach im Landkreis Schwäbisch Hall findet derzeit ein Flurneuordnungsverfahren statt. Im betroffenen Gebietsteil verläuft die Gemeindegrenze zwischen Stimpfach und Jagstzell. Die Gemeindegrenze ist in diesem Bereich identisch mit der Kreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Kreis Schwäbisch Hall.

 

In Anlehnung an das neue Wege- und Gewässernetz hält die Flurneuordnungsverwaltung eine Verlegung der Kreisgrenze (unbewohnte Gebietsteile) für zweckmäßig. Die Kreisgrenze soll demnach von der Mündung des Sulzbachs in die Jagst bis zur B 290 das nördliche Ufer des Sulzbachs bilden. Für die Gemeinde Jagstzell bzw. den Ostalbkreis ergibt sich aus dieser Änderung eine Mehrzuteilung von 12 Ar.

 

Nach § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes können durch den Flurbereinigungsplan Gemeinde- und Kreisgrenzen geändert werden, soweit es wegen der Flurneuordnung zweckmäßig ist. Die Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenze bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Die betroffenen Gemeinden Jagstzell und Stimpfach haben mittels Gemeinderatsbeschluss der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung bereits zugestimmt.

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

keine

Anlagen

Anlagen

 

Lageplan

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Strobel


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel