Bürgerinformationssystem
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Antrag der Verwaltung1. Der Kreistag stimmt der Änderung der Kreisgrenze zwischen Jagstzell (Ostalbkreis) und Stimpfach (Landkreis Schwäbisch Hall) im Zuge der Flurbereinigung Stimpfach zu. 2. Ein Geldausgleich zwischen den Landkreisen unterbleibt. 3. Das Landratsamt Schwäbisch Hall - Flurneuordnungsamt - wird gebeten, im Flurbereinigungsplan der Flurbereinigung Stimpfach das Erforderliche zu veranlassen. Sachverhalt/BegründungIn der Gemeinde Stimpfach im Landkreis Schwäbisch Hall findet derzeit ein Flurneuordnungsverfahren statt. Im betroffenen Gebietsteil verläuft die Gemeindegrenze zwischen Stimpfach und Jagstzell. Die Gemeindegrenze ist in diesem Bereich identisch mit der Kreisgrenze zwischen dem Ostalbkreis und dem Kreis Schwäbisch Hall. In Anlehnung an das neue Wege- und Gewässernetz hält die Flurneuordnungsverwaltung eine Verlegung der Kreisgrenze (unbewohnte Gebietsteile) für zweckmäßig. Die Kreisgrenze soll demnach von der Mündung des Sulzbachs in die Jagst bis zur B 290 das nördliche Ufer des Sulzbachs bilden. Für die Gemeinde Jagstzell bzw. den Ostalbkreis ergibt sich aus dieser Änderung eine Mehrzuteilung von 12 Ar. Nach § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes können durch den Flurbereinigungsplan Gemeinde- und Kreisgrenzen geändert werden, soweit es wegen der Flurneuordnung zweckmäßig ist. Die Änderung der Gemeinde- und Kreisgrenze bedarf der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Die betroffenen Gemeinden Jagstzell und Stimpfach haben mittels Gemeinderatsbeschluss der vorgeschlagenen Gemeindegrenzänderung bereits zugestimmt. Finanzierung und Folgekostenkeine AnlagenLageplan
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