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Vorlage - 154/07  

 
 
Betreff: Bezug von Ökostrom für die Gebäude des Ostalbkreises
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Gebäudemanagement   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
16.10.2007 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit den Energieversorgern unter Beachtung der in Ziffer VI festgelegten ökologischen Mindeststandards in weitere Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, Ökostrom in Höhe von 15 % des Gesamtstromverbrauchs der Landkreisverwaltung zu beziehen.

 

Die Landkreisverwaltung wird dem Kreistag nach Abklärung aller entscheidungsrelevanten Grundlagen hierüber berichten und einen konkreten Vergabevorschlag unterbreiten.

Sachverhalt/Begründung

I.      Sachverhalt/Begründung

 

        Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte am 21.11.2006 den Antrag gestellt, der Landkreis solle vor dem Hintergrund des Klimaschutzes zukünftig einen Anteil von 15 % seines Stroms aus Ökostrom beziehen. Auf die Kreistagsvorlage vom 22.05.2007 (Nr. 077/07) wird Bezug genommen.

 

        Die jährlich anfallenden Stromkosten für die Objekte der Landkreisverwaltung betragen insgesamt rund 600.000 €.

 

 

II.     Ausgangslage: Was ist Ökostrom?


Mit dem Begriff Ökostrom wird umgangssprachlich elektrische Energie bezeichnet, die auf ökologisch vertretbare Weise aus erneuerbaren Energiequellen hergestellt wird - in Abgrenzung insbesondere zur Energiegewinnung aus Kernkraft, Kohle und Öl. Im Sinne einer strengeren Definition kann jedoch nur dann von Ökostrom gesprochen werden, wenn er aus Anlagen stammt, durch deren Betrieb keine endlichen Ressourcen verzehrt werden und die keine schädlichen Abgase oder Abwässer verursachen.

 

        Zur Produktion von Ökostrom werden hauptsächlich Kleinwasserkraftwerke und Windenergie genutzt. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen werden Biogas, Biomasse, Photovoltaik, Solarthermie und Geothermie noch wenig genutzt, obwohl sie auch als „ökologisch“ bewertet werden. Manche Ökostromanbieter verwenden zum Teil große Wasserkraftwerke, Kraft-Wärme-gekoppelte, gasbetriebene Blockheizkraftwerke oder Kraft-Wärme-gekoppelte Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke, die keinen Ökostrom im engeren Sinne produzieren.


Im physikalischen Sinn gibt es keinen Ökostrom als separates Produkt. Alle Kraftwerksbetreiber speisen in das gleiche Netz ein, aus dem wiederum alle Verbraucher „ihren“ Strom entnehmen. Sinn und Effekt des Wechsels zu einem Ökostromproduzenten ist, den Mix der Energien, mit denen die stromerzeugenden Generatoren angetrieben werden (außer Photovoltaik), zugunsten eines geringeren Kohlenstoffdioxidausstoßes zu verändern.

 

        Aus Anlage 1 sind vertiefende Informationen zur Klassifizierung von Ökostrom zu ersehen.

 

 

III.    Bezugsmöglichkeiten von Ökostrom

 

        Aufpreismodell

        Bei diesem Modell bleibt man Kunde beim alten Stromversorger. Die anfallenden Mehrkosten (zusätzlich zum normalen Strompreis) werden vom Ökostromanbieter in den Bau und den Betrieb neuer Anlagen investiert.

 


        Durchleitungsmodell

        Der Kunde wechselt seinen Stromanbieter. Er wird vom neuen Anbieter mit Strom versorgt und bekommt dann auch nur noch von diesem seine Stromrechnung. Damit wird ausschließlich der neue Stromlieferant unterstützt und der Gewinn kann vom Ökostrom-Produzenten vollständig in neue Projekte investiert werden.

        Wie bei jedem Stromanbieter teilt sich die Rechnung in Energie- und Netzpreis. Den Netzpreis muss der neue Anbieter an den Netzbetreiber weiterleiten, der weiterhin für die Wartung der Stromleitungen etc. zuständig ist.

 

 

IV.    Möglichkeiten des Bezugs von Ökostrom bei der Landkreisverwaltung

 

        Der Landkreisverwaltung wurden auf Anfrage bei den jetzigen Energieversorgern EnBW, Stadtwerke Aalen und Stadtwerke Schwäbisch Gmünd Angebote für den Bezug von Ökostrom in Höhe von 15 % des jeweiligen jährlichen Gesamtstromverbrauchs unterbreitet. Nach Prüfung der Angebote sind zwei Wege des Bezugs von Ökostrom zu unterscheiden:

 

1.     Bezug von Ökostrom mit „Zertifizierung“

 

        Die Energieversorger bieten an, Ökostrom mit Zertifikat zu liefern. Für die schriftliche Garantie (Zertifizierung) des Bezugs von 15% Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen wird ein Aufpreis auf den normalen Strompreis berechnet. Der Bezug von Ökostrom wird durch stromanbieterspezifische Zertifikate (auch Gütesiegel oder Label genannt), welche bestimmte Mindestanforderungen (z.B. 100% Wasserkraftproduktion) enthalten, schriftlich belegt. Vom jeweiligen Energieversorger wird garantiert, dass es sich um einen 15 %-igen Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen handelt, d. h. es erfolgt keine Stromgewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplung.

 

a)     EnBW:

 

        Mögliche Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kommunalvertrag:

        Bestimmte Abnahmestellen werden zu 100 % mit Naturenergie beliefert, was einem Anteil von 15 % der Gesamtmenge (aller Abnahmestellen) entspricht. Der im bestehenden Kommunalvertrag festgelegte Durchschnittsarbeitspreis erhöht sich entsprechend. Deshalb wird für die Berechnung der Mehrkosten der jährliche Gesamtstromverbrauch zugrundegelegt und mit dem Aufpreis (€/kWh) multipliziert.

 

b)     Stadtwerke Schwäbisch Gmünd:

 

        Im Rahmenvertrag wird vereinbart, dass bestimmte Abnahmestellen mit zertifiziertem Ökostrom beliefert werden.

 


c)     Stadtwerke Aalen:

 

        Variante 1:

        Die durch die Stadtwerke Aalen erworbenen RECS-Zertifikate (siehe Anlage 2) werden auf den Kunden Stadtwerke Aalen entwertet. In Form von sogenannten „redemption declarations“ bestätigen die Stadtwerke Aalen dem Landratsamt Ostalbkreis schriftlich, dass die oben genannte Ökostrommenge dem Landratsamt zur Verfügung steht.

 

        Variante 2:

        Gleiches Verfahren wie bei Variante 1. Allerdings handelt es sich hierbei um ein TÜV-zertifiziertes Produkt. Der Aufpreis dieser Variante ist dadurch höher als bei Variante 1.

 

2.     Bezug von Ökostrom durch die Initiative „OstalbStrom energreen“

 

        Es besteht außerdem die Möglichkeit, von den Stadtwerken Aalen und Schwäbisch Gmünd Ökostrom im Rahmen der Initiative OstalbStrom energreen zu beziehen.

 

        Hierbei bezahlt der Kunde zusätzlich zu seinem normalen Strompreis einen vom jeweiligen Energieversorger festgelegten Aufpreis. Die gesamten Mehreinnahmen des Energieversorgers werden zu mindestens 80 % in die Förderung oder Errichtung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen investiert. Maximal 20 % werden für die Zertifizierung, zum Nachweis der Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen und zur Verbreitung der energreen-Idee verwendet. Energreen ist mit dem Grünen Strom Label Gold zertifiziert.

 

        Die EnBW bietet lediglich zertifizierten Ökostrom an.

 

 

V.     Finanzielle Auswirkungen:

 

        Um die jährlichen Mehrkosten je Anbieter zu erhalten, wurde jeweils folgende Berechnung zugrunde gelegt:

       

        15 % des gesamten jährlichen Stromverbrauchs in kWh x Aufpreis in €/kWh

        zzgl. 19 % MwSt.

 

1.     Bezug von Ökostrom mit „Zertifizierung“

 

        Die jährlich anfallenden Mehrkosten beim Stromverbrauch der Gebäude der Landkreisverwaltung belaufen sich auf der Basis der von den jetzigen Energieversorgern unterbreiteten Angebote bei dieser Variante auf ca. 5.500,00 €.

 

2.     Bezug von Ökostrom durch die Initiative „OstalbStrom energreen“ durch die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd und Aalen sowie Bezug von zertifiziertem Ökostrom durch die EnBW

 

        Die jährlich anfallenden Mehrkosten beim Stromverbrauch der Gebäude der Landkreisverwaltung belaufen sich auf der Basis der von den jetzigen Energieversorgern unterbreiteten Angebote bei dieser Variante auf ca. 18.300,00 €

 

 

VI.    Weiteres Vorgehen

 

Der Bezug von Ökostrom durch die Landkreisverwaltung ist sowohl im Hinblick auf die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen als auch auf die Förderung der Entwicklung umweltfreundlicher Technologien ein wichtiges Ziel, das mit Nachdruck verfolgt werden sollte. Um dieses Ziel tatsächlich auch in der Praxis zu erreichen, sollten beim Bezug von Ökostrom von den jeweiligen Energieversorgern unbedingt Mindeststandards gefordert werden, die von den Energieversorgungsunternehmen erfüllt werden müssen. Diese Mindeststandards werden in Baden-Württemberg beim Bezug von Ökostrom durch die Kommunen immer häufiger als Bedingungen in den Stromlieferverträgen verankert. Die Landkreisverwaltung legt insbesondere auf folgende Punkte wert:

 

1.     Die Erzeugungsanlagen müssen nachweislich physikalisch mit dem Netz, aus dem die anteilige Ökostromlieferung an der jeweiligen Abnahmestelle entnommen wird, verbunden sein (Nachweis der physikalischen Lieferung und netztechnische Verbindung).

 

2.     Mindestens die Hälfte des prognostizierten Ökostromanteils während der gesamten Vertragslaufzeit muss von einer Neuanlage stammen. Zu den Neuanlagen zählen alle Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, die zu Beginn eines jeden Lieferjahres nicht älter als sechs Jahre alt (Datum der erstmaligen Inbetriebnahme) sind. Diese Festlegung ist unabdingbar, da sonst beispielsweise Strom auch aus 100 Jahre alten Wasserkraftwerken geliefert werden kann. Dadurch würde Strom, der bis jetzt im normalen Strommix der Stromerzeuger bereits abgeschrieben ist, als umweltpositiv verkauft werden. Es bestünde dann keine Notwendigkeit, in neue Kraftwerke, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, zu investieren.

 

3.     Mit der Lieferung des Ökostromanteils aus erneuerbaren Energien muss eine konkrete CO2-Minderung im Lieferzeitraum von mindestens 50% (nur bezogen auf den Ökostromanteil) verbunden sein. Vergleichsmaßstab ist der CO2-Ausstoß bei der Stromerzeugung in Deutschland nach dem durchschnittlich nationalen Strommix (bundesdeutschen Kraftwerksmix) in Höhe von 514 g/kWh im Jahre 2005.

 

 

Die Abklärung, ob ein Bezug von Ökostrom nach Ziffer V dieser Vorlage tatsächlich den genannten Mindeststandards Rechnung trägt, konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass aus der Entrichtung eines Mehrbetrags für Ökostrom auch tatsächlich ein entsprechender Mehrwert für den Klimaschutz (z. B. CO2-Minderung, Investitionen in erneuerbare Energien und innovative Technologien etc.) resultiert. Hier sind noch Verhandlungen erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzierung und Folgekosten

 

Die für den Bezug von Ökostrom erforderlichen Mehraufwendungen werden über die Gruppierung 5400 in der Haushaltsplanung und -bewirtschaftung berücksichtigt.

Anlagen

Anlagen

 

Anlage 1:        Klassifizierung von Ökostrom

Anlage 2:        Erläuterung RECS-Zertifikat

 


 

 

Sichtvermerke

 

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Langer


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Dezernat II

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Hubel

Landrat

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Pavel