Bürgerinformationssystem

Vorlage - 146/07  

 
 
Betreff: Abfallwirtschaftskonzeption des Ostalbkreises
a) Müllgemeinschaften
b) Bioabfallsammlung
c) 30 l - Müllsparersäcke
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Kämmerei Beteiligt:GOA
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung Vorberatung
Kreistag Entscheidung
16.10.2007 
Sitzung des Kreistags geändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Ab 01.01.2008 werden für Müllgemeinschaften mit 2, 3 und 4 zusammengeschlossenen Haushalten eigenständige Gebührensätze eingeführt.

Der Beschluss zum Thema Bioabfallsammlung (Bio-Beutel oder Bio-Tonne) erfolgt nach vorangegangener Diskussion im Kreistag.

 

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Das Diskussionspapier "Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis" zur Überprüfung der Abfallwirtschaftskonzeption wurde am 13.2.2007 im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung eingebracht. Der Kreistag hat daraufhin in seiner Sitzung vom 27.2.2007 bereits beschlossen,

-          die Entsorgungspflicht für die im Ostalbkreis im Rahmen der Selbstanlieferung anfallenden Abfälle (Gewerbeabfälle und Erdaushub/Bauschutt) ab 1.1.2008 auf die GOA zu übertragen und

-          ab 01.01.2008 in der Kleinmengenregelung des § 33 (1) der Abfallwirtschaftssatzung Anlieferungen auf bis zu 1 cbm zu begrenzen. Ab diesem Zeitpunkt entfallen die Gebührentatbestände für Anlieferungen bis 2 cbm und bis 3 cbm. Als Kleinanlieferungen werden somit nur noch An­lieferungen bis zu 1 cbm abgerechnet. Anlieferungen über 1 cbm werden verwogen.

 

Zur Vorbereitung der Abfallwirtschaftssatzung 2008 und der endgültigen Abfallge­bührenkalkulation ist noch ein Grundsatzbeschluss des Kreistags über die künftige gebührenmäßige Behandlung von Müllgemeinschaften erforderlich. Weiterhin sollte im Rahmen der Abfallwirtschaftskonzeption zumindest für die nächsten 5 Jahre fest­gelegt werden, ob die Bio-Abfallsammlung weiterhin mit Bio-Beuteln oder über eine Bio-Tonne erfolgen soll.

 

Nachdem Anfang Februar 2007 noch nicht alle Abfallmengen und finanzielle Auswir­kungen festgestellt werden konnten, wurden diese jetzt aktualisiert. Diese Aktualisierung betrifft insbesondere die Mengenentwicklung der Haushaltsabfälle (Anlage 1) und die Entwicklung der Behälterveranlagungen zur Jahresgebühr (Anlage 3). Die aufgelaufenen Fehlbeträge im Abfallgebührenhaushalt sind auf Seite 8 der Sitzungsvorlage neu dargestellt.

 

Auf Grundlage dieser Aktualisierung und unter Berücksichtigung der bisherigen Be­schlüsse des Kreistags sowie der ausführlichen Diskussion im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 11.09.2007, in welcher keine Beschlussempfehlung für den Kreistag abgegeben, jedoch die Verteuerung von Müllgemeinschaften allgemein befürwortet wurde, ist auch die Gebührenübersicht in Anlage 4 neu überarbeitet und ergänzt worden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich hierbei lediglich um eine Grobkalkulation handelt und die einzelnen Gebührensätze sich noch geringfügig verändern können. Im Einzelnen kann in Ergänzung des vorliegenden Diskussionspa­piers, das in der Anlage 2 nochmals beigefügt ist, Folgendes ausgeführt werden:

 

Die in den Haushalten angefallenen Abfälle und damit auch die mit der Entsorgung verbundenen Kosten haben in den letzten Jahren wieder zugenommen, ohne dass sich diese Zunahme adäquat bei den Abfallgebühren niederschlägt, die seit 3 Jahren nicht erhöht wurden. Der Trend zu kleineren Müllgefäßen und Müllgemeinschaften hält unvermindert an. Per 1.7.2007 sind 18.715 Haushalte mit der 30 l-Müllsparerlösung veranlagt, weiterhin haben sich 6.560 Müllgemeinschaften aus 2 – 4 Haushalten gebildet. Insofern haben sich zwischenzeitlich etwa 25 % (!) aller Haushalte im Ostalbkreis vom Regelfall der Abfallentsorgung verabschiedet. Alle diese Haushalte nutzen das vorgehaltene Gesamtangebot der Abfallwirtschaft bzw. können dieses nutzen. Die Mengenzunahme bei den Abfällen dürfte diese Annahme bestätigen; es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass es sich bei allen der über 30.000 Haushalte nur um so genannte Müllsparer handelt. Die hohe Anzahl an Zusatzsäcken für Restmüll deutet ebenfalls darauf hin, dass einige Haushalte mit ihrer derzeitigen Gefäßgröße nicht auskommen.

 

Die 30 l-Hausmüllsäcke und die Zulassung von Müllgemeinschaften, die ursprünglich als Ausnahmefall und Sonderregelung für strikte Müllsparer gedacht waren, entwickeln sich immer mehr zum Regelfall. Bei Umstellung dieser Haushalte auf die Regelentsorgung mit einem 60 l MGB wäre mit Gebührenmehreinnahmen im Abfallhaushalt von rd. 1 Mio. € zu rechnen. Gebühren sind nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu kalkulieren. Wenn immer mehr Haushalte auf diese Sonderlösungen ausweichen, werden sich zwangsläufig die Gebührensätze hierfür verteuern.

 

Der Bürger im Ostalbkreis kann über das Abfallwirtschaftssystem im Wesentlichen folgende Serviceleistungen in Anspruch nehmen:

 

§         Hausmülleinsammlung

§         Bio-Abfallsammlung

§         Sperrmüll- und Schrottsammlung, Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

§         Grünabfallsammlung / Christbaumsammlung

§         Problemstoffsammlung

§         Altpapiererfassung

§         Wertstoffsammlung DSD (Gelber Sack)

§         Kleinmengenanlieferung

§         Wertstoffhofsystem

Die hierfür nach derzeitigem Stand entstehenden Kosten von rd. 16,5 Mio. € sind großteils Fixkosten, die auf alle Haushalte umgelegt werden müssen und Bestandteil der Jahresgebühr sind.

 

1. Eigenständiger Gebührensatz für Müllgemeinschaften

 

Nach § 13 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Ostalbkreises können Haushalte, deren Wohnungen sich auf denselben oder benachbarten Grundstücken befinden, eine Müllgemeinschaft bilden und gemeinsam einen Abfallbehälter nutzen. Der ge­meinsam genutzte Abfallbehälter muss in diesen Fällen so bemessen sein, dass pro Haushalt mindestens 60 l Füllraum entfallen. Dies bedeutet, bei 2 Haushalten muss mindestens die Jahresgebühr für einen 120 l MGB (2 x 60 l) und bei 4 Haushalten muss mindestens die Jahresgebühr für einen 240 l MGB (4 x 60 l) bezahlt werden. Auf Antrag kann jedoch ein kleinerer Müllbehälter zur Leerung bereitgestellt werden. Da­durch können dann zusätzlich zur Jahresgebühr nochmals Leerungsgebühren gespart werden.

 

Neben dem Trend hin zu den 30 l-Säcken ist in den letzten Jahren verstärkt zu beo­bachten, dass sich immer mehr Haushalte für eine solche Müllgemeinschaft ent­scheiden. Waren es im Jahr 2000 noch 4.714 Müllgemeinschaften, so ist die Anzahl zwischenzeitlich angestiegen auf 5.500 im Jahr 2005, 6.198 im Jahr 2006 und aktuell (1.7.2007) auf 6.560. Diese stetige Zunahme von Müllgemeinschaften ist durch die deutlich geringere Jahresgebühr zu erklären, welche die zusammengeschlossenen Haushalte im Vergleich zu einer Einzelveranlagung zu zahlen haben.

 

Das nachfolgende Beispiel (anhand der derzeit gültigen Gebühren) macht dies nochmals rechnerisch deutlich:

 

Beispiel:  2 Haushalte, die eine Müllgemeinschaft mit einem 120 l MGB bilden:

 

Jahresgebühr für einen 120 l MGB                  =       159,10 €

 

bei getrennter Veranlagung zu zahlen:

Jahresgebühr für 2 x 60 l MGB zu je 134,10 €  =       268,20 €

 

finanzieller Vorteil bei Müllgemeinschaften        =       109,10 €

d. h. 54,55 € pro Haushalt

 

Bei 4 Haushalten, die eine Müllgemeinschaft mit einem 240 l MGB bilden, beläuft sich der finanzielle Vorteil für die Müllgemeinschaft gegenüber einer Einzelveranlagung der 4 Haushalte gar auf 327,25 € (d. h. 81,81 € je Haushalt).

 

Ein Gebührenvorteil in dieser Größenordnung ist allein durch die gemeinsame Nut­zung einer Restmülltonne nicht mehr zu rechtfertigen. Denn in die Jahresgebühr sind neben der Restmüllentsorgung sämtliche Vorhaltekosten der Abfallwirtschaft und sonstige Leistungen wie die Sperrmüll- und Schrotterfassung, die Altpapiersammlung, die Bioabfallsammlung, die Grünabfuhr, die Christbaumsammlung, das Problem­stoffmobil, die Nutzung von Wertstoffhöfen, die Abfallberatung etc. einkalkuliert. Diese Leistungen stehen allen an einer Müllgemeinschaft beteiligten Haushalten glei­chermaßen zur Verfügung bzw. werden in der Regel auch von allen in Anspruch ge­nommen. Die gesamten Vorhaltekosten in der Abfallwirtschaft werden in der Ge­bührenkalkulation voll über die Jahresgebühren abgedeckt und zwar zu 80 % über eine allgemeine Sockelgebühr, die für alle Behältergrößen gleich hoch ist. Die rest­lichen 20 % der Kosten werden gestaffelt nach der jeweiligen Behältergröße. An diesen Vorhaltekosten werden somit die Haushalte, die in einer Müllgemeinschaft or­ganisiert sind, nicht in angemessenem Umfang beteiligt. Denn zwei bzw. vier Haus­halte zahlen im Rahmen der Müllgemeinschaft die gleiche Jahresgebühr wie ein ein­zelner Haushalt, der sich für einen 120 l bzw. 240 l Behälter entscheidet. Die oben aufgeführten Leistungen werden jedoch von den Müllgemeinschaften in viel stärkerem Maße in Anspruch genommen.

 

Durch diesen Gebührenvorteil ist bei derzeit 6.560 Müllgemeinschaften im Abfall­haushalt ein Ausfall bei der Jahresgebühr in Höhe von rd. 790.000 € zu verzeichnen. In Anbetracht der hohen jährlichen Fehlbeträge im Hausmüllbereich erscheint es an­gebracht, hier Korrekturen vorzunehmen.

 

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit der GOA deshalb vor, ab 1.1.2008 in der Abfallwirtschaftssatzung speziell für Müllgemeinschaften eigene Gebührentatbestände einzuführen, wobei der Gebührensatz deutlich höher liegen muss als die reguläre Jahresgebühr für einen 120 l bzw. 240 l MGB.

 

Um die Kosten der Vorhalteleistungen in der Abfallwirtschaft gerechter zu verteilen, sollte die Müllgemeinschaft für jeden teilnehmenden Haushalt in der Kalkulation mit dem allgemeinen Sockelbetrag belastet werden. Diesem Betrag sollte noch der niedrigste Anteil aus der Staffelung nach Behältergröße (entspricht dem 30 l Müllsparersack) zugerechnet werden. Damit wird dem Einspareffekt durch Müllgemeinschaften, die ja nur einen Behälter zur Abfuhr bereitstellen, Rechnung getragen.

 

Mit diesem Vorschlag ergäbe sich für eine Müllgemeinschaft mit 2 Haushalten (bei derzeit gültigen Gebührensätzen) eine Jahresgebühr von ca. 229 € und somit noch eine Ersparnis von rd. 39 € (pro Haushalt 19,50 €) gegenüber der Einzelveranlagung mit je einem 60 l-MGB.

 

Die Jahresgebühr bei Müllgemeinschaften mit 3 Haushalten würde bei ca. 337 € liegen (Ersparnis gegenüber der Einzelveranlagung rd. 65 €, pro Haushalt 21,66 €), mit 4 Haushalten bei ca. 445 € (Ersparnis rd. 91 €, pro Haushalt 22,75 €).

 

Auch wenn sich die Gebühren für die Müllgemeinschaften damit massiv erhöhen, werden die Kosten für die Leistungen in der Abfallwirtschaft gerechter verteilt. Den teilnehmenden Haushalten in den Müllgemeinschaften verbleibt immer noch ein Gebührenvorteil in jetzt zu rechtfertigender Größenordnung.

 

2. Bio-Abfallsammlung

 

Zur getrennten Bio-Abfallerfassung darf zunächst auf die Ausführungen im Diskussi­onspapier "Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis" (Seiten 6 – 11) verwiesen werden. Die privaten Gesellschafter der GOA befürworten die Einführung einer Bio-Tonne an­stelle der seitherigen Bio-Beutel als zukunftsfähiges Sammelsystem für die organischen Abfälle. Eine weitere Steigerung der Abschöpfung von organischem Material erscheint mit der Bio-Beutel-Sammlung kaum mehr möglich, obwohl im Restmüll noch über 20 % kompostierbare Bestandteile vorhanden sind.

 

Die Bio-Abfall-Sammelfahrzeuge der GOA müssen nach über 10-jährigem Einsatz Ende 2007/Anfang 2008 ausgetauscht werden. Für die Auswahl der Technik der neu zu beschaffenden Fahrzeuge ist eine Festlegung des Sammelsystems erforderlich, wobei allerdings die Sammlung von Bio-Beuteln grundsätzlich auch in Fahrzeugen mit Drehtrommelaufbau möglich ist.

 

Unabhängig von der Entscheidung des Kreistags, ob die Bio-Abfälle künftig in Tonnen oder weiterhin in Beuteln eingesammelt werden sollen, wird darauf verwiesen, dass ab 2008 bei der Bio-Abfallsammlung keine Restmüllsäcke mehr mit eingesammelt werden können. Die neu zu beschaffenden Fahrzeuge können aus Kostengründen nicht mehr mit einer zweiten Kammer ausgestattet werden. Aufgrund der 14-tägigen Abfuhr des Restmülls ist es auch nicht mehr erforderlich, wöchentlich die Abholung von Restmüll in Säcken mit anzubieten. Darüber hinaus ist ab 01.01.2008 vorgesehen, die 60 l Zusatzsäcke für Restmüll aus Gründen der Lastenhandhabung abzuschaffen und nur noch die 30 l Zusatzsäcke anzubieten.

 

Die Einführung einer Bio-Tonne unter den im Diskussionspapier genannten Vorausset­zungen (Anschluss- und Benutzungszwang mit Befreiungsmöglichkeit für Eigenkompo­stierer, 14-tägige Abfuhr, angedachte Anschlussquote etwa 35.000 Haushalte, also ca. 25 – 30 %) kann im Abfallgebührenhaushalt des Ostalbkreises etwa kostenneutral erfolgen. Den voraussichtlichen Mehrkosten von rd. 300.000 € bei der Bio-Abfall-Entsorgung stehen Kostenreduzierungen in etwa gleicher Höhe bei der Grünabfall­entsorgung, Hausmüllsammlung und –verbrennung gegenüber. Bei den Gebühren­einnahmen ergibt sich – bedingt durch die größeren Volumina der Bio-Tonnen – eine Mehreinnahme gegenüber den Gebühreneinnahmen mit Bio-Beuteln von rund 800.000 € (bei Variante 3) bzw. 100.000 € (bei Variante 4). Dieser Betrag vermindert die Kosten, die über die Jahresgebühren abge­deckt werden müssen. Bei Variante 4 muss deshalb beachtet werden, dass sich durch die Verringerung der Leerungsgebühren für die Bio-Tonne höhere Jahresgebühren ergeben.

 

Bei Variante 3 der Gebührenübersicht in Anlage 4 ist man bei der Kalkulation der Leerungsgebühren für die Bio-Tonne davon ausgegangen, dass die Gebühr pro Liter gleich hoch ist wie beim Bio-Beutel. Die Leerung einer 60 l Bio-Tonne beträgt deshalb 2,00 €, die einer 120 l Bio-Tonne 4,00 €. Als Alternative hierzu wurde in Variante 4 die Leerungsgebühr für die Bio-Tonne niedriger angesetzt, um die Bio-Tonne für mehr Nutzer attraktiver zu machen, so dass eine höhere Anschlussquote erzielt wird. Allerdings gilt es zu beachten, dass die finanzielle Differenz zwischen den Kosten für die Leerung einer Bio-Tonne und den Leerungskosten für die Restmülltonne nicht zu hoch ausfallen sollte. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass dies zu Fehlwürfen verleitet und Hausmüll über die kostengünstigere Bio-Tonne entsorgt wird.

 

Im Ausschuss für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 11.09.2007 wurde diesbezüglich angeregt, einen Gebührenvergleich mit anderen Landkreisen vorzunehmen, die die Bio-Tonne bereits eingeführt haben. Der Gebührenvergleich ist als Anlage 5 neu beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass ein direkter Vergleich auf Grund der unterschiedlichen Gebührensysteme sehr schwierig ist. Teilweise erheben verschiedene Landkreise zusätzlich zu den Jahresgebühren gesondert Gebühren unter anderem für die Sperrmüll- und Schrottentsorgung, die Abholung von Kühlgeräten und sonstigen Elektrogeräten sowie die Anlieferung von Grünabfällen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für den einzelnen Haushalt die Nut­zung einer Bio-Tonne nicht zu einer Reduzierung seiner Abfallgebühr führt. Insgesamt werden die Kosten jedoch verursachergerechter verteilt: Der Nutzer einer Bio-Tonne zahlt Gebühren für die von ihm beanspruchten Leistungen – und hat dafür auch einen Komfortvorteil (Zeitersparnis für Wege zum Grünabfallcontainer oder Wertstoffhof, ggfs. weniger Benzinkosten und weniger verschmutzter Kofferraum etc.). Der Haushalt, der seine organischen Abfälle selbst kompostiert und somit keine Bio-Tonne braucht, profitiert bei der Jahresgebühr mehr als bisher.

 

Die Einführung der Biotonne kann aus organisatorischen Gründen und wegen des benötigten zeitlichen Vorlaufs frühestens ab 01.05.2008 erfolgen.

 

3. 30 l-Müllsparersäcke

 

Die Veranlagung mit den 30 l-Müllsparersäcken zu einer Jahresgebühr von derzeit 121,60 € stellt im Ostalbkreis die günstigste Veranlagungsmöglichkeit dar. Hierbei erhalten die Haushalte 9 Berechtigungsscheine, die sie zum Kauf von neun 30 l-Säcken zu einer Gebühr von 1,20 € berechtigen. Was ursprünglich als Sonderregelung für strikte Müllsparer und Senioren (wegen der leichteren Handhabung der Säcke) gedacht war, entwickelt sich immer mehr zum Regelfall. Zwischenzeitlich haben sich bereits 18.715 Haushalte für diese Lösung entschieden. Bei Abschaffung der 30 l-Säcke und Umstellung aller Haushalte auf einen 60 l Müllbehälter würde dies bei derzeitiger Gebührenhöhe zu Mehreinnahmen von rd. 234 T€ im Abfallgebührenhaushalt führen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Kreisentwicklung am 11.09.2007 wurde über Möglichkeiten diskutiert, die 30 l-Müllsparersäcke unattraktiver zu machen, um so die stetige Zunahme der Sacknutzer zu begrenzen. Die folgenden Lösungen wurden hierbei angedacht:

 

a)       Verteuerung der 30 l-Säcke:

Die Jahresgebühr für die 30 l-Säcke wurde bereits bei der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2005 überproportional angehoben (Erhöhung um 41 %). Der Unterschied zwischen der Jahresgebühr für die 30 l-Säcke (121,60 €) und der Jahresgebühr für einen 60 l MGB (134,10 €) beträgt derzeit gerade noch 12,50 €. Der finanzielle Anreiz auf die 30 l-Säcke umzustellen ist somit bereits heute nur noch in begrenztem Umfang gegeben. Von einer weiteren Angleichung der Jahresgebühren ist abzuraten. Die derzeitige Kostenverteilung im Verhältnis 80:20 (80 % der Gesamtkosten werden auf die Jahresgebühren und 20 % auf die Leerungsgebühren umgelegt) spiegelt das tatsächliche Verhältnis Fixkosten zu variablen Kosten wider und wurde erst kürzlich in zwei anhängigen Rechtsstreitigkeiten vom Verwaltungsgericht Stuttgart als rechtmäßig bestätigt. Ebenso wurde die vom Gesetzgeber gewollte Anreizwirkung zur Abfallvermeidung und -trennung bei einer Gebührendifferenz von 12,50 € als noch gegeben angesehen.

 

b)       Abrechnung von 9 Pflichtsäcken

Derzeit erhalten die Nutzer der 30 l-Müllsparersäcke neun Berechtigungsscheine zum Kauf von neun 30 l-Säcken. Ob die Berechtigungsscheine eingelöst werden und wenn ja in welcher Stückzahl bleibt den jeweiligen Haushalten überlassen. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zeigen, dass durchschnittlich pro Haushalt nur 6 Berechtigungsscheine eingelöst werden, die Haushalte also mit sechs 30 l-Säcken im Jahr auskommen. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass in der Statistik auch Haushalte inbegriffen sind, die überhaupt keine Säcke erwerben und ihren Müll anderweitig (z. B. über den Arbeitgeber, im Abfallbehälter von Familienmitgliedern oder im Gewerbecontainer) entsorgen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Pflichtleerungen einzuführen bzw. eine bestimmte Mindestleerungszahl abzurechnen. Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es allerdings rechtlich nicht zulässig, Pflichtleerungen ausschließlich für die Nutzer der 30 l-Müllsparersäcke zu beschließen. Sofern dies gewollt ist, müssten einheitlich für alle Behältergrößen Pflichtleerungen eingeführt werden.

 

 

c)        Begrenzung auf eine bestimmte Personengruppe

In Frage käme, die 30 l-Säcke beispielsweise nur für Senioren über 65 Jahre oder nur für 1- oder 2-Personenhaushalte zuzulassen. Rechtliche Voraussetzung für eine solche „Lenkung“ ist allerdings, dass ein sachlicher Grund vorhanden ist, der eine derartige Einschränkung auf einen bestimmten Personenkreis rechtfertigt. Ein sachlicher Grund könnte bei Seniorenhaushalten darin gesehen werden, dass der Umgang mit einer Mülltonne für ältere Personen schwieriger in der Handhabung ist. Ein sachlicher Grund für eine Begrenzung auf 1- oder 2-Personenhaushalte scheint jedoch nicht gegeben, denn auch Mehrpersonenhaushalte können bei bewusster Lebensweise durchaus als Müllsparerhaushalte eingestuft werden. Eine Auswertung der Haushaltsgröße aller derzeitiger Nutzer der 30 l-Müllsparersäcke hat zudem ergeben, dass die Säcke tatsächlich zu über 80 % von der nach Satzung vorgesehenen müllärmeren Zielgruppe (Single-, 2-Personenhaushalte) genutzt wird. Eine Einschränkung der Zulassungsvoraussetzungen würde daher keinen nennenswerten Vorteil für den Landkreis bringen.

Als einzig gangbare Alternative verbliebe, die 30 l-Säcke ganz abzuschaffen. Eine Abschaffung der 30 l-Säcke würde aber bei der Bevölkerung erhebliche Verärgerung hervorrufen, insbesondere die Seniorenräte würden wohl stark dagegen ankämpfen. Außerdem wäre zu befürchten, dass die betroffenen Haushalte verstärkt auf Müllgemeinschaften umstellen und somit erneut mit Einnahmeausfällen zu rechnen wäre.

 

Die Grundsatzentscheidung, ob die 30 l-Müllsparersäcke beibehalten oder abgeschafft werden sollen, kann jedoch zum 01.01.2008 nicht mehr getroffen werden. Eine Umstellung käme wegen des benötigten zeitlichen Vorlaufs erst ab 01.01.2009 in Betracht.

 

4. Abdeckung Fehlbeträge

 

Der Fehlbetrag des Jahres 2006 im Abfallgebührenhaushalt (Hausmüll- und Selbstanliefererbereich) beläuft sich auf 4.096.706,94 €. Der Bereich Erdaushub und Bauschutt hat mit einem leichten Überschuss in Höhe von 30.413,09 € abgeschlossen. Zusammen mit den noch abzudeckenden Fehlbeträgen aus den Vorjahren ergibt sich ein momentaner Gesamtstand von 8.294.157,60 €. Auch für das Jahr 2007 zeichnet sich nach derzeitiger Hochrechnung ein weiterer Fehlbetrag im Abfallgebührenhaushalt, allerdings in geringerem Ausmaß von ca. 1 Mio. €, ab.

 

Der Fehlbetrag 2006 resultiert im wesentlichen aus Gebührenausfällen im Selbstanliefererbereich (rd. 2,3 Mio. €), Ausfällen bei den Hausmüllgebühren (rd. 0,7 Mio. €), fehlender Gewinnausschüttung der GOA (rd. 1,0 Mio. €) und höheren Verbrennungskosten von rd. 1,4 Mio. €. Dem stehen Wenigerausgaben bei den Behandlungskosten in der Gewerbeabfallaufbereitungsanlage (rd. 1,0 Mio. €) wegen ausgebliebener Gewerbemüllmengen und ein vermindertes Entgelt an die GOA (rd. 0,2 Mio. €) gegenüber. Die in der Gebührenkalkulation 2006 vorgesehene Gewinnausschüttung der GOA in Höhe von 1,0 Mio. € konnte wegen des mit hohen Kosten verbundenen Deponiebrandes nicht realisiert werden. Die gegenüber der Planung höheren Verbrennungskosten resultieren insbesondere aus Mehrmengen im Haus- und Sperrmüllbereich.

 

Es wird vorgeschlagen, die Abdeckung der bisher aufgelaufenen Fehlbeträge in den Abfallgebührenkalkulationen wie folgt vorzusehen:

 

 

Entstehungsjahr

(Rest) Fehl­betrag €

Kalkulation 2008

Kalkulation 2009

Kalkulation 2010

Kalkulation 2011

2003

537.946

537.946

-

-

-

2004

1.421.992

710.996

710.996

-

-

2005

2.267.926

755.975

755.975

755.976

-

2006

4.066.294

1.016.574

1.016.574

1.016.573

1.016.573

 

8.294.158

3.021.491

2.483.545

1.772.549

1.016.573

 

Damit kann nach der für 2008 bereits angekündigten und notwendigen Anpassung der Abfallgebühren auch bei Berücksichtigung des ab 2009 evtl. abzudeckenden Fehlbetrags aus dem Jahr 2007 mit stabilen Gebühren über 3 weitere Jahre gerechnet werden.

 

5. Entsorgungswege Gewerbeabfälle

 

In der Sitzung des Kreistags am 24. Juli 2007 wurde von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen darum gebeten, aufzuzeigen, wohin die Gewerbeabfallströme, die z. B. für die Gewerbeabfallaufbereitungsanlage (GAA) der GOA nun fehlen, gehen.

 

Es muss daran erinnert werden, dass ein solcher "Abfallmangel" vor nicht allzu langer Zeit, nämlich vor der Schließung der Deponien zum 1. Juni 2005, ebenfalls geherrscht hat. Damals versuchte jeder Deponiebetreiber zu Spottpreisen seine Deponien noch zu verfüllen. Nach dem 1. Juni 2005 wurden die Entsorgungs- und Verwertungsbetriebe mit Gewerbeabfällen geradezu zugeschüttet, worüber auch in den zuständigen Gremien des Landkreises immer wieder berichtet wurde.

 

Ursache für diesen Müllboom war, dass alle, vor allem im Osten liegende „Löcher“ geschlossen wurden. Plötzlich fehlten Entsorgungskapazitäten. Es war sogar zu erwarten, dass die Auslegung der GAA nicht ausreichend sein wird. Folge dieses Booms war natürlich auch ein gewaltiges Ansteigen der Entsorgungspreise. Auch im Ostalbkreis wurden mit Beschluss des Kreistags vom 18.10.2005 die Selbstanlieferergebühren erhöht. Aufgrund dieser Preise suchten verschiedene Entsorger und Makler, aber auch Anlagenbetreiber, erneut nach Billiglösungen. So wurden schwerpunktmäßig in den neuen Bundesländern von den Verwaltungen zur Verfüllung der Resttagebaulöcher und Tongruben Ablagerungsgenehmigungen nach Bergrecht – nicht nach Abfallrecht – erteilt. Dort gibt es z. B. eine Abfallschlüsselnummer, nach der vermischte Abfälle abgelagert werden dürfen. An die Ablagerung werden jedoch auch entsprechende Qualitätskriterien gestellt. Diese Kriterien wurden anfangs von den Anlagenbetreibern auch eingehalten. Heute, so hat man den Eindruck, werden sie leider nicht immer beachtet. So wird einfach Abfall so lange kleingehäckselt und mit Sand vermischt, bis z. B. ein einziger Ablagerungswert eingehalten wird.

 

Auf diese illegale Weise verschwinden nach Schätzungen der Fachleute zwischen 1 – 4 Mio. Tonnen wieder in Billiglöchern. So stellt sich schon die Frage, warum wesentlich bessere Deponien geschlossen werden mussten. Dieses Verhalten hat nun der bvse (Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. mit ca. 600 Mitgliedern), in dem die GOA durch den Geschäftsführer als Vizepräsident vertreten ist, zum Anlass genommen, alle Ministerien der Länder auf diese Missstände hinzuweisen. Erste Reak­tionen dieser Ministerien liegen vor. Am schnellsten hat das Ministerium in Bayern reagiert. Auch dort wurde ein Fall illegaler Ablagerungen festgestellt. Auch Rheinland-Pfalz teilte mit, dass dort illegale Ablagerungen auf einer Deponie festgestellt wurden.

 

Schwerpunktmäßig sind diese Deponien jedoch in den neuen Bundesländern. Alleine der Geschäftsführer der GOA hat dem bvse sieben solcher zweifelhafter Anlagen ge­nannt. Auch das Umweltministerium des Bundes wurde über den bvse darüber infor­miert. Es liegen Zusagen vor, sich umgehend um diese Thematik zu kümmern und für den Fall, dass über den Weg des Bergrechts eine Gesetzeslücke vorliegt, diese so schnell als möglich zu schließen. Vor allen Dingen wird das Ministerium jedoch darauf dringen, dass wenigstens bei Genehmigungen nach Bergrecht die Ablagerungswerte eingehalten werden müssen.

 

Bei einem persönlichen Gespräch des GOA-Geschäftsführers mit dem Vorsitzenden der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), in der jedes Bundesland vertreten ist und deren Beratungsergebnisse in der Regel von allen Ländern angewandt werden, wurde zugesagt, sich auf der nächsten Sitzung, die in diesen Tagen stattfindet, mit dem Thema intensiv zu be­fassen. Einigkeit herrschte bei diesem Gespräch darüber, dass umgehend dieser Halb- oder Illegalentsorgung ein Riegel vorgeschoben werden muss. Sehr dankbar wurde dort aufgenommen, dass die GOA teilweise auch Ross und Reiter genannt hat.

 

Wie auch den Medien zu entnehmen war, wurde im Land Brandenburg bereits eine Deponie kontrolliert, bei der 300.000 m³ gesetzeswidrig abgelagerte Abfälle gefunden wurden.

 

Die positiven Reaktionen, vor allem auch bei der LAGA sowie die Reaktionen der mei­sten Ministerien, lassen darauf hoffen, dass die Überwachungsbehörden zu verstärkten Kontrollen aufgefordert werden. Vor allem muss aber Maklern - die auch in Baden-Württemberg über Land ziehen und erklären, wir nehmen alles an, aber nicht bereit sind, ihre Verwertungswege offenzulegen - das Handwerk gelegt werden.

 

Nicht verschwiegen werden soll jedoch, dass die Suche nach solchen Billigentsor­gungswegen auch dadurch verursacht wird, dass bei Ausschreibungen nur noch auf den Preis geachtet wird und sich die Entsorger gegenseitig mit nicht mehr nachvoll­ziehbaren Entsorgungspreisen unterbieten.

 

Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten zunehmend der geschilderten Billigentsorgung durch polizeiliche Maßnahmen ein Riegel vorgeschoben wird. Dadurch werden die Verwertungspreise sicher ansteigen und es besteht die Hoffnung, dass die GOA bei der GAA wieder mit Mengen rechnen kann.

 

Finanzierung und Folgekosten

Finanzierung und Folgekosten

 

Die Kosten und Erlöse werden in die Kalkulation der Abfallgebühren eingestellt. Als Anhalt für das Ergebnis können die grob kalkulierten Gebühren der einzelnen Vari­anten in Anlage 4 zugrunde gelegt werden.

Anlagen

Anlagen

 

1. Entwicklung Menge der Haushaltsabfälle

 

2. Diskussionspapier „Abfallwirtschaftssystem im Ostalbkreis“

 

3. Entwicklung der Behälterveranlagungen

 

4. Gebührenübersicht

 

5. Gebührenvergleich: Bio-Tonne in anderen Landkreisen

 

 


 

 

Sichtvermerke

 

 

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Egetemeyer                      ppa. Schneider

 

 

 


/Geschäftsleitung

_________________________________________________

 

Hubel                         Roth

 

 

 

 

Landrat

_________________________________________________

 

Pavel