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Antrag der Verwaltung:Antrag der Verwaltung I.Zur Gebührenkalkulation und zur Festsetzung der Gebühren werden folgende Beschlüsse gefasst: 1.Der Landkreis erhebt Gebühren für seine öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung. 2.Der beigefügten Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Die Gebührenkalkulation liegt dem Kreistag bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vor. 3.Die in der Gebührenkalkulation enthaltenen Prognosen und Schätzungen werden ausdrücklich akzeptiert. 4.Ab dem 01.11.2005 gelten folgende neue Abfallentsorgungsgebühren: Selbstanlieferer auf den Abfallentsorgungsanlagen Reutehau und Ellert (§ 32 Absatz 1 und 2 AWS) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung | Euro/t | Euro/m³ | 1. | Material aus Straßenunterbau, soweit nicht wiederverwertbar sowie kontaminierter Bauschutt und Straßenaufbruchmaterialien | 143,75 | 230,00 | 2. | Schlammförmige Stoffe (§ 5 Abs. 1 Ziff. 3 b) sowie Rechen- und Sandfanggut | 244,95 | 233,29 | 3. | Sortenreine Gewerbeabfälle zur Beseitigung; Schaumstoffe und Plastikabfälle zur Beseitigung; Shredderrückstände; Abfälle aus öffentlichen Anlagen und Veranstaltungen sowie vermischte Friedhofsabfälle | 244,95 | 272,17 | 4. | Asbesthaltige Abfälle | 279,80 | 447,68 | 5. | Gießerei und Formsande, Kohlenschlacke, Brandschutt und ähnliches Material (feuchte Anlieferung) | 244,95 | 136,08 | 6. | Kontaminierter Erdaushub, soweit nicht nachweislich dekontaminierbar | 189,40 | 321,98 | 7. | Altgummireifen (ohne Felge) | 452,90 | 82,43 | 8. | Altholz (unbehandelt) | 88,50 | 17,70 | 9. | Flachglas | 80,20 | 32,08 | 10. | besonders überwachungsbedürftiges Altholz (z. B. Altfenster, Türen) | 155,60 | 46,68 | 11. | Teerhaltige Abfälle | 244,95 | 153,09 |
Selbstanlieferung in Kleinmengen (§ 33 Abs. 1 und 2 AWS) Abfälle (Abs. 1) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | bis50 l | 2,30 | bis100 l | 4,60 | bis200 l | 9,20 | bis1 cbm | 20,70 | bis2 cbm | 34,55 | bis3 cbm | 45,95 |
Altreifen (Abs. 2) Gebührenbereich | Gebührenfestsetzung Euro | Pkw- u. a. Reifen ohne Felge | 3,40/Stück | Pkw- u. a. Reifen mit Felge | 5,50/Stück | Traktor- und Lkw-Reifen bis Durchmesser 1,25 m ohne Felge | 18,90/Stück |
5.Die übrigen Gebührensätze (§ 29, § 30, § 31, § 32 Abs. 3 und § 33 Abs. 3 AWS) bleiben unverändert. II.Der Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 16.12.2003/ 09.11.2004 wird als Satzung beschlossen.
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