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Vorlage - 137/05  

 
 
Betreff: Bericht über die Umsetzung der Verwaltungsreform
- Zwischenbericht
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t I   
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
18.10.2005 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung

Antrag der Verwaltung

 

Der Kreistag des Ostalbkreises nimmt Kenntnis vom Zwischenbericht der Landkreisverwaltung zur Umsetzung der Verwaltungsreform.

Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt/Begründung

 

Zum 1. Januar 2005 wurden im Zuge der Verwaltungsreform insgesamt zehn untere Sonderbehörden aufgehoben und ihre Aufgaben auf Landkreise und Stadtkreise übertragen. Zusätzlich wurden die Landeswohlfahrtsverbände aufgelöst. Ein Teil ihrer Aufgaben ging ebenfalls an die Kreise. Über die Umsetzung der Verwaltungsreform sowohl im Ganzen als auch in den einzelnen Aufgabenbereichen wurden der Kreistag des Ostalbkreises sowie seine Ausschüsse stets aktuell informiert.

 

Mittlerweile konnten - nach dem Einzug der Geschäftsbereiche Straßenbau sowie Flurneuordnung und Landentwicklung im August 2005 in das Verwaltungsgebäude Obere Straße 13 in Ellwangen - alle notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Verwaltungsreform planmäßig abgeschlossen werden. Für die räumliche Eingliederung waren in den Dienststellen des Landratsamts Ostalbkreis in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen seit Oktober 2004 ca. 400 Umzüge erforderlich, um eine aufgabengerechte räumliche Unterbringung aller Geschäftsbereiche zu gewährleisten. Durch die zügige Durchführung der Planungen war gewährleistet, dass die „neue“ Landkreisverwaltung bereits am ersten Arbeitstag des Jahres 2005 ihren Betrieb ohne Einschränkungen aufnehmen konnte. Den Bürgerinnen und Bürgern im Ostalbkreis konnte somit ohne Unterbrechung bereits Anfang Januar das komplette Aufgabenspektrum der „neuen“ Landkreisverwaltung geboten werden.

 

 

Inhaltliche Bewertung der Verwaltungsreform

 

Der Landkreistag ist derzeit dabei, eine erste Bewertung der Verwaltungsreform vorzunehmen. Hierzu wurden die Landratsämter aufgefordert, dem Landkreistag ihre Erfahrungen mitzuteilen. Die Stellungnahme des Landratsamts Ostalbkreis an den Landkreistag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Als wesentlicher Punkt ist festzuhalten, dass bereits jetzt, im ersten Jahr der Verwaltungsreform, absehbar ist, dass ihr oberstes Ziel - die Gestaltung einer noch effizienteren Verwaltung „aus einem Guss“ - voll erreicht werden kann. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Aufgabenerfüllung und Verwaltungsabläufe insgesamt fortschrittlicher, schlanker und transparenter gestaltet werden können und dass das Angebot optimal auf die Bedürfnisse sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Wirtschaft ausgerichtet wird. Auch ist bereits jetzt erkennbar, dass in vielen Bereichen Synergien zwischen den „alten“ und den „neuen“ Geschäftsbereichen der Landkreisverwaltung möglich sind.

 

Bei all den positiven Aspekten zeigt sich jedoch auch, dass mehrere Konstruktionsfehler das an sich sehr erfolgreiche Projekt „Verwaltungsreform“ unnötig belasten. Hierzu zählen insbesondere ungenügende finanzielle Regelungen wie z. B. im Bereich der Vermessungsverwaltung und die völlig unbefriedigende Lösung des dienstherrnrechtlichen Verbleibs der Beamten des höheren Dienstes beim Land. Vor allem aber sind bei der Flurneuordnungsverwaltung und bei der Straßenbauver-waltung dringend Korrekturen notwendig: Bei der Flurneuordnungsverwaltung ist eine Revision der missglückten Aufteilung in ein Grund- und mehrere Poolteams dringend geboten. Das gleiche gilt für die Straßenbauverwaltung: Auch hier ist eine integrierte Zuständigkeit der Landkreise und demzufolge eine vollständige Aufgabenübertragung für Planung, Bau und Unterhalt von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen dringend erforderlich.

 

Auch ist völlig unabdingbar, dass das Land in eine massive kontinuierliche und weitgehende Aufgabenkritik einsteigt. Die Effizienzrendite von 20 % in den nächsten sechs Jahren kann nur erreicht werden, wenn nicht mehr finanzierbare Standards über Bord geworfen und der immer noch bestehende zusätzliche Bürokratisierungstrend endlich gestoppt werden. Auch sollte das Land durch seine entsprechende Einflussnahme alles versuchen, um die fortschreitende Regelungswut auf Bundes- und EU-Ebene zu bremsen.

 

 

Kostenregelung Verwaltungsreform - jetziger Stand

 

Die Landkreise erhalten zur Deckung ihrer Personal- und Sachkosten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (FAG) eine pauschale Erstattung, die nach dem Betrag bemessen ist, den das Land für die übergehenden Aufgaben bislang aufgewandt hat. Im Hinblick auf das Erreichen der Effizienzrendite werden die finanziellen Ausgleichs-beträge innerhalb von sieben Jahren bis 2011 um insgesamt 20 % vermindert. Um finanzielle Transparenz zu gewährleisten, wurde die Landkreisverwaltung beauftragt, in den Haushaltsplänen der Jahre 2005 bis 2012 die durch die Verwaltungsreform verursachten Einnahmen und Ausgaben gesondert auszuweisen (Sitzung des Kreistags des Ostalbkreises vom 23. März 2004).

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2004 der Raumkonzeption für die Umsetzung der Verwaltungsreform das Einvernehmen erteilt und die Landkreisverwaltung des Weiteren ermächtigt, die in diesem Zusammenhang erforderlichen baulichen Maßnahmen durchzuführen (Vorlage 208/04). Diese Investitionskosten beliefen sich nach den Planungen Stand September 2004 auf 576.500 €. Größte Einzelmaßnahmen waren der Ausbau des Dachgeschosses im Gebäude
Oberbettringer Straße 166 in Schwäbisch Gmünd (Geschäftsbereich Schulen und Bildung) sowie die Schaffung passender Räumlichkeiten für den Geschäftsbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Medizinischen Dienstleistungszentrum beim Ostalb-Klinikum in Aalen (Kälblesrain).

 

Durch die Strategie, die neuen Bereiche in eigenen Räumlichkeiten des Ostalbkreises unterzubringen (statt in Räumlichkeiten des Landes, für die Miete bezahlt werden müsste), wird eine Amortisation der Investitionsaufwendungen durch FAG-Mittel nach rund 2 Jahren erreicht.

 

Nach einer ersten Hochrechnung werden diese Investitionskosten deutlich niedriger ausfallen als noch im Jahr 2004 veranschlagt: Wurde 2004 noch von einem Investitionsbetrag von 576.500 € ausgegangen, so liegt der tatsächlich notwendige Betrag voraussichtlich unter 500.000 €. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass einige kleinere Anpassungsarbeiten noch ausstehen. Dennoch ergibt sich gegenüber der ursprünglichen Planung ein deutlicher Einsparbetrag. Die Gründe liegen vor allem in sehr günstigen Preisen für Baumaßnahmen - bedingt vor allem durch eine sehr schleppende Baukonjunktur -, vor allem aber in einem sehr stringenten Kostenmanagement und dem ständigen Bemühen, Einsparpotenziale zu nutzen.

 

Beim Landratsamt Ostalbkreis wurde die Verwaltungsreform mit großem Engagement aller Beteiligter bereits sehr erfolgreich in die Tat umgesetzt. Auch in der Zukunft werden wir uns den erforderlichen Veränderungsprozessen für eine zukunftsgerichtete öffentliche Verwaltung stellen.


 

Anlagen:

Anlage

 

Stellungnahme des Landratsamts Ostalbkreis an den Landkreistag vom 26. September 2005

 

 

 

Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Brandt

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel