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Antrag der Verwaltung:Der Kreistag nimmt Kenntnis von den familienfreundlichen Angeboten der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises und der Landkreisverwaltung. Sachverhalt/Begründung:Frau Kreisrätin Ulla Haußmann
hat in der Sitzung des Krankenhausausschusses vom 1. Dezember 2004
den Antrag gestellt, dass von der Verwaltung über familienfreundliche Angebote
der Klinik-Eigenbetriebe des Ostalbkreises und der Landkreisverwaltung ein
Situationsbericht erstellt wird. Die Förderung
familienfreundlicher Angebote spielt in der heutigen Zeit - insbesondere vor
dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und unter dem Vorzeichen des
gesellschaftlichen Wandels mit den gegebenen Veränderungen der
Familienstrukturen (z. B. fehlende Betreuungsmöglichkeiten durch die Großeltern
bedingt durch unterschiedliche Wohnorte, Auflösung der Großfamilienverbände,
Patchwork-Familienstrukturen) - eine zunehmende Rolle. In besonderem Maße gilt
dies für Einrichtungen, die bei ihren Beschäftigten einen hohen Frauenanteil zu
verzeichnen haben, da Frauen in der Regel für die Kindererziehung eine
Reduzierung ihrer Arbeitszeit vornehmen. Ziel des Ostalbkreises als
Arbeitgeber ist es, mit den knappen finanziellen Mitteln den Beschäftigten Angebote
zu unterbreiten, mit denen in der jeweils konkreten Situtation der
Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters eine deutliche persönliche Verbesserung
herbeigeführt werden kann. All diese Angebote sind in dem Bewusstsein
entstanden, dass eine gute Balance zwischen Familie und Beruf für die
Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für deren
berufliche Leistungsfähigkeiten enorm wichtig ist. In den Klinik-Eigenbetrieben
des Ostalbkreises und in der Landkreisverwaltung bestehen aus diesem Grund
derzeit folgende familienfreundliche Angebote: Teilzeitarbeit und
Elternzeit: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Klinik-Eigenbetriebe sowie der Landkreisverwaltung werden vielfältige Möglichkeiten der Teilzeitarbeit angeboten. Die Palette reicht von Teilzeitbeschäftigungen mit einem Beschäftigungsumfang von 25 bis zu 90 %. Auf diese Weise wird unter Ausnutzung größtmöglicher Flexibilität versucht, berufliche Anforderungen einerseits sowie familiäre Belange andererseits optimal unter einen Hut zu bringen. Hierbei beschränken sich die Angebote nicht nur auf den Beschäftigungsumfang. Soweit die betrieblichen Abläufe nicht entgegenstehen, wird auch im Bereich des Zeitmanagements für familienbedingte Belange Raum geschaffen: So sind beispielsweise flexible Regelungen bzgl. Arbeitsbeginn und -ende sowie flexible Pausenregelungen möglich. Es sind beispielsweise Pausen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in den festgelegten Zeitkorridoren sondern - in Abstimmung mit dem jeweiligen Geschäftsbereich und dem Arbeitsteam - auch außerhalb dieser Korridore möglich. Grundsätzlich gilt: Bei der Lage der täglichen Arbeitszeit wird immer versucht, den familiären Belangen so weit wie möglich entgegenzukommen. Nicht verschwiegen werden sollte, dass das Bemühen, den Interessen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenzukommen, in vielen Fällen zu Mehrkosten führt, die jedoch im Interesse familienfreundlicher Lösungen in Kauf genommen werden. Wird beispielsweise eine Stelle im Wege des Job-Sharings mit zwei Halbtagskräften besetzt, können diese oftmals nur vormittags arbeiten. Daraus resultiert immer ein Doppelbedarf an Räumen, Arbeitsplätzen sowie Arbeits- und PC-Ausstattung. Auch in der Elternzeit bieten wir Teilzeitbeschäftigungen an. Damit kann den Mitarbeiterinnen eine zusätzliche Möglichkeit in den wichtigen ersten drei Lebensjahren eines Kindes geboten werden, familiäre und berufliche Belange miteinander bestmöglichst zu vereinbaren. Hierbei gilt ebenfalls, dass die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen bzgl. Elternzeit und Beurlaubung sehr arbeitnehmerfreundlich angewandt werden. Im Einzelfall notwendige schnelle Verlängerungen oder Beendigungen von Beurlaubungen werden, wenn betriebsbedingt möglich, so rasch wie möglich in die Tat umgesetzt. Mittlerweile wurde begonnen, geeignete Arbeitsplätze ggf. nicht nur auf zwei, sondern auf drei oder sogar vier Beschäftigte zu verteilen. Dadurch kann z. B. Mitarbeiterinnen in der Familienphase die Möglichkeit gegeben werden, Kontakt zum Berufsleben zu halten. Zugleich wird die spätere Wiedereingliederung erleichtert. Heimarbeitsplätze:Derzeit werden im Verwaltungsbereich der Landkreisverwaltung für sechs Mütter im Ostalbkreis Heimarbeitsplätze angeboten. Die Mütter erhalten die notwendigen Arbeitsmittel und finden sich in der Regel einmal pro Woche am Dienstort zu einer „Lagebesprechung“ ein. Ansonsten können sie im vereinbarten Arbeitsumfang die zu erledigenden Arbeiten zu Hause erfüllen. Teilnahme am Extranet der Landkreisverwaltung: Nicht nur die aktiven, sondern auch die Beurlaubten oder die sich in Elternzeit befindenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung haben, selbstverständlich auch von zu Hause aus, die Möglichkeit, sich über das aktuelle Geschehen bei der Landkreisverwaltung im Extranet zu informieren. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält einen eigenen Zugangscode, mit dem von jedem Internet-Anschluss auf der ganzen Welt ein Zugang zum Extranet der Landkreisverwaltung möglich ist. Im Extranet finden sich immer die aktuellen Stellenausschreibungen, Personalveränderungen und Gesundheitsangebote. Dadurch erfolgt eine stets aktuelle Information „aus erster Hand“, die es den nicht aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, über Neuigkeiten und Veränderungen in der Landkreisverwaltung stets „up to date“ zu sein. Weitergabe interner Stellenausschreibungen: Zusätzlich zur Information über das Extranet werden aktuelle interne Stellenausschreibungen grundsätzlich auch an die Mütter und Väter zu Hause versandt, damit auch die „Daheimgebliebenen“ die Möglichkeit haben, sich fristgerecht auf interessante Stellen zu bewerben. Grundsätzlich besteht bei jeder Stellenausschreibung auch die Möglichkeit des Job-Sharings. Voraussetzung hierfür ist, dass sich auf die Ausschreibung zwei „passende Bewerber“ finden. Gewährung von Sonderurlaub: Für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder von Kindern im Anschluss an die Elternzeit wird auch außerhalb der gesetzlichen Regelungen Sonderurlaub gewährt. So besteht beispielsweise immer wieder die Problematik, dass nicht rechtzeitig nach Beendigung der Elternzeit ein bedarfsgerechter Kindergarten zur Verfügung steht. Teilnahme am Betriebsfest: Die Landkreisverwaltung bietet ferner allen Beurlaubten die Möglichkeit, am jährlich stattfindenden Betriebsfest teilzunehmen. Durch die Einladung eröffnet sich auch diesem Personenkreis die Chance, in lockerer Atmosphäre an verschiedenen attraktiven Veranstaltungsorten innerhalb des Ostalbkreises ein persönliches Gespräch mit aktiven Kolleginnen und Kollegen zu führen und Neuerungen und Neuigkeiten innerhalb der verschiedenen Geschäftsbereiche aus erster Hand zu erfahren sowie persönliche Kontakte zu pflegen. So stellt das Betriebsfest insbesondere nach der Eingliederung der verschiedenen unteren Sonderbehörden im Rahmen der Verwaltungsreform eine geeignete Plattform zum Kennenlernen neuer Kolleginnen und Kollegen dar. Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung/Treffen der
Beurlaubten: Seit dem 1. November 1999 sind bei der Landkreisverwaltung interne Richtlinien über Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung von beurlaubten Beschäftigten in Kraft. Mit diesen innerdienstlichen Regelungen ermöglicht es der Landkreis seinen Beschäftigten, die zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beurlaubt sind, sich für ihren Wiedereinstieg durch Teilnahme an internen und externen Fortbildungen fit zu machen. Durch die Wahrnehmung dieser Fortbildungen bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand und erhalten so außerdem die Möglichkeit, auch die Kontakte zu den „aktiven“ Kolleginnen und Kollegen zu pflegen. Um den Kontakt mit den Beschäftigten in Elternzeit oder Beurlaubung aufrecht zu erhalten, finden außerdem regelmäßig Informationsveranstaltungen (sogenannte „Treffen der Beurlaubten“) statt. Die Beurlaubten werden hierbei über räumliche, personelle und organisatorische Neuerungen bei der Landkreisverwaltung auf dem Laufenden gehalten. Die Treffen dienen auch dazu, den Fortbildungsbedarf zu ermitteln. Letztmals fand ein derartiges Treffen der Beurlaubten am 1. Juli 2004 statt. Um möglichst allen interessierten Müttern und Vätern die Teilnahme an diesem Treffen zu ermöglichen, wird eine Kinderbetreuung durch den Verein „PATE“ angeboten. Teilnahme an Kursen des Projekts
„Gesundheitsförderung“: Durch den Zugriff auf das Extranet haben beurlaubte Beschäftigte der Landkreisverwaltung die Möglichkeit, sich zu den Kursen des Projekts „Gesundheitsförderung“ anzumelden. Im Rahmen dieses Projekts werden vielfältige Angebote insbesondere in den Bereichen „Bewegung“ und „Ernährung“ angeboten. Besonders herauszuheben sind Kurse zum Thema „Kinder stark machen“, die in Zusammenarbeit mit dem Suchtbeauftragten des Landkreises, Herrn Berthold Weiß, angeboten werden. Natürlich werden auch verschiedene Kurse für die Förderung der körperlichen Fitness der Beschäftigten angeboten. Aus der beigefügten Tabelle (Anlage) ist ersichtlich, welche Maßnahmen in welchem Verwaltungszweig (Landkreisverwaltung/Klinik-Eigenbetriebe) angeboten werden. Finanzierung und Folgekosten:
Im Rahmen des Haushaltsplans bzw. der Wirtschaftspläne
der Klinik-Eigenbetriebe. Anlage:Sichtvermerke:Brandt Dezernat I _________________________________________________ Dezernat II _________________________________________________ Hubel Landrat _________________________________________________ Pavel |
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