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Vorlage - 139/05  

 
 
Betreff: Situationsbericht der Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (abo) und finanzielle Auswirkungen des Sozialgesetzbuches - SGB II auf den Ostalbkreis
Status:öffentlich  
Federführend:D e z e r n a t V Beteiligt:Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis (ABO)
Beratungsfolge:
Kreistag Vorberatung
18.10.2005 
Sitzung des Kreistags zur Kenntnis genommen   

Antrag der Verwaltung:

 

Kenntnisnahme

I

Situationsbericht der abo:

 

I. Ausgangslage

 

Zum 01.01.2005 trat das neue Gesetz „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ – besser bekannt als „Hartz IV“ oder „Alg II“ in Kraft.

 

Der Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit Aalen errichteten zur Umsetzung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit dem Namen „Arbeitsgemeinschaft zur Beschäftigungsförderung im Ostalbkreis“ (abo) mit Dienststellen in Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen. Die abo ist für die Integration und Betreuung sowie die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von aktuell (Stand: 15.09.2005) 6.629  Bedarfsgemeinschaften, mit 8.897 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) und 3.821 Sozialgeldempfängern (insgesamt: 12.718 Personen), nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II im Ostalbkreis zuständig.

 

Die Mitarbeiter der abo setzen sich aus Beschäftigten beider Träger, Mitarbeitern der Stadt Ellwangen, ehemaligen Mitarbeitern der Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung (G.O.B.) und Mitarbeitern aus der sogenannten Amtshilfe von Post, Bahn und Telekom zusammen. Der Ostalbkreis und die Agentur für Arbeit stellen je einen Geschäftsführer/in die sich die Zuständigkeit nach den Bereichen Markt & Integration und Leistung teilen.

 

Der ARGE-Vertrag wurde am 17.11.2004 unterzeichnet. Da an keinem der drei Standorte sofort Räume zur Verfügung standen, konnte die abo erst Ende März 2005 ihre Tätigkeit in geeigneten Räumlichkeiten aufnehmen. Basis der abo-Planung bildeten die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) herausgegebenen Schätzzahlen, die auch Grundlage der Zuteilung für das Verwaltungskosten-/ und Integrationsbudget 2005 waren, jedoch erheblich von den tatsächlichen Zahlen abwichen (siehe Abbildung 1).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 1


II. Startaufstellung/erste Zielsetzung

 

Ausgehend von den geschätzten Fallzahlen und dem zugeteilten Budget hat die abo mit 91,5 Mitarbeiter/innen einschließlich des Anteils für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)  ihre Tätigkeit aufgenommen. Etwa je zur Hälfte wurde das Personal von der Agentur für Arbeit (einschließlich Amtshilfe) und dem Ostalbkreis gestellt. Die Startaufstellung entsprach damit  der von der BA in Absprache mit dem BMWA vorgegebenen „Solldimensionierung“ für Arbeitsgemeinschaften.

 

Erste Ziele der abo waren die Sicherstellung des Lebensunterhalts der Anspruchsberechtigten und die Betreuung und Integration der Jugendlichen. Die Betreuung und Integration Erwachsener sollte aber nicht vernachlässigt werden.

In der Startaufstellung wurde der Leistungsbereich gegenüber dem Vermittlungsbereich   übergewichtet. Dies entsprach auch der Erfahrung aus dem Umstellungszeitraum von Ende 2004 bis März 2005, die gezeigt hat, dass ohne schnelle und ordentliche Abwicklung der Leistungszahlung ein vernünftiges Arbeiten des Vermittlers/Fallmanagers mit dem Kunden nicht möglich ist. 

 

 

III. Erfahrungen in den ersten Monaten

 

Der Start der abo wurde von allen Seiten, insbesondere den beiden Trägern gut unterstützt.

Auch die von den Trägern ausgewählten Mitarbeiter/innen haben ihre Tätigkeit motiviert aufgenommen; jedoch:

 

Im Leistungsbereich und allgemein

 

  • führten die tatsächlichen Fallzahlen zu einer erheblichen Zunahme der Belastung je Team
  • bereits im ersten Monat (April 05) war die erste Fortzahlungsantragswelle aus den umgestellten BA-Fällen (vom Okt./Dez. 2004 über 5000) zu bearbeiten
  • die Technikausstattung erschwerte den Start. Eine Vielzahl der gelieferten PC funktionierte nicht oder nur kurze Zeit. Die Telefoneinrichtung konnte vor Ort nicht an die Bedürfnisse der Organisation angepasst werden
  • die Einarbeitung in die im ARGE-Vertrag vereinbarten Programme gestaltete sich wesentlich langwieriger als angenommen. Zusammen mit den Technik-Problemen führte das im Vergleich zum früheren EDV-Programm des Ostalbkreises unkomfortable A2LL-Programm zu erheblichen Reibungsverlusten in der Einarbeitungsphase. Auch die Anbindung an andere BA-Programme  sorgte für manchen Frust, da z. B.  A2LL nur sehr umständlich mit dem Finanzprogramm der BA gekoppelt ist

 

Der Rückstand an unerledigten Anträgen verdoppelte sich dadurch innerhalb kurzer Zeit.


Im Bereich Vermittlung

 

  • ergaben die tatsächlichen Fallzahlen erheblich höhere Betreuungsschlüssel
  • für die Vermittler und Fallmanager die nicht von der BA kamen, war eine langwierige Einarbeitung in die vermittlungsunterstützenden Programme erforderlich.

 

 

IV. Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation

 

Der unbefriedigenden Entwicklung wurde mit folgenden Maßnahmen entgegengewirkt:

 

Im Leistungsbereich

 

  • Personaleinstellungen. Das Personal der abo wurde, vorwiegend im Leistungsbereich, unmittelbar nach dem Start, innerhalb von zwei Monaten um ca. 20 % im Rahmen des Budgets aufgestockt.
  • Verbesserung der Raumorganisation/-ausstattung durch Änderungen am Belegungskonzept, Schaffung von ansprechenden Wartezonen (Licht, Spielzone), Entzerrung von Publikumsmassierungen, Erhöhung der Sicherheit z. B. durch Verbindungstüren.
  • Einrichtung von Sonderleistungsstellen an den großen Standorten Aalen und Schwäbisch Gmünd mit dem Ziel der Einarbeitung der neuen Mitabeiter bei gleichzeitiger Erledigung gleichartiger Anträge.
  • Festlegung von Prioritäten, also klaren Anweisungen an die Mitarbeiter, welche Aufgaben mit Erlaubnis der Geschäftsführung zurückgestellt werden können.

 

Im Vermittlungsbereich

 

  • Verbesserung der Dienstleistung Vermittlung an einem weiteren Standort (Bopfingen)  zur Vermeidung langer Fahrwege der dortigen Kunden.

 

Was die abo von Anfang an bewusst vermieden hat, war die Einbeziehung der Arbeitsvermittler und Fallmanager in die Bearbeitung der Leistungsanträge.

 

Der Bereich Markt & Integration wurde, da ohnehin mit seiner Personalausstattung noch weit von den Betreuungsschlüsseln in Erwachsenenbereich entfernt, eigenständig fortentwickelt.

 

All diese Maßnahmen haben, zusammen mit vielen anderen Dingen, wie interne Gesprächskreise, Einschaltung der Führungskräfte vor Ort in Problemsituationen, Schaffung eines Klimas gegenseitiger Wertschätzung und Transparenz u.v.m. dazu beigetragen, dass innerhalb weniger Monate der Bearbeitungsrückstand bei den unerledigten Anträgen wieder gesenkt werden konnte. Dies hat zu einem deutlichen Anstieg der Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit geführt und die abo ihren ursprünglichen Zielen wieder erheblich näher gebracht.

Nicht lösen kann die abo derzeit die Problematik:

 

  • A2LL
  • dass nach wie vor gehäuft PC-Ausfälle auftreten
  • die im derzeitigen Stadium kontraproduktive Bewilligung für nur sechs Monate
  • dass noch keine Budgetklarheit für 2006 besteht

 

 

V. Bewertung der abo von außen

 

Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg wurde zum Ende des 1. Halbjahres 2005 (Stand: Juni 2005) der Leistungsstand der Arbeitsgemeinschaften in ganz Deutschland verglichen.

Die abo kam bei dieser Bewertung bundesweit unter die 25 „besten“ Arbeitsgemeinschaften (von insgesamt 375 bewerteten). In Baden-Württemberg lag sie, zusammen mit zwei weiteren auf Platz eins (von insgesamt 39 bewerteten).

Die Geschäftsführung der abo, Martina Häusler und Alwin Schuster, sieht sich dadurch in ihrem eingeschlagenen Weg der Umsetzung, der auch im Arbeitsprogramm 2005 festgelegt ist, bestätigt.

 

Bewertungskriterien:

 

Infrastrukturelle Arbeitsfähigkeit

 

Die Träger der abo (Ostalbkreis und Agentur für Arbeit Aalen) verständigten sich in intensiven, frühzeitigen Gesprächen auf den Aufbau einer Struktur, die integrativ die vorhandenen regionalen Gegebenheiten nutzt. Auch die Erfahrungen, die mit der Gesellschaft des Ostalbkreises für Beschäftigungsförderung (G.O.B.) gGmbH seit 1998 gemacht wurden, fließen in das Arbeitsprogramm ein und werden der „neuen“ Zielsetzung entsprechend weiterentwickelt.

Sie entschieden sich für zwei Geschäftsführer, die zusammen arbeiten bzw. sich ergänzen können und sollen und dies auch tun. Eine Fachfrau des Landkreises für den Bereich Markt & Integration (vormals Geschäftsführerin der G.O.B.) und ein Fachmann aus dem Bereich Leistung der Agentur für Arbeit Aalen.

Die Räumlichkeiten an den vorgesehen Standorten wurden zum Ende März 2005 vollständig bezogen.

 

Umsetzung des operativen Handlungsprogramms

 

In der abo gelten die Grundsätze: Wir arbeiten alle an einem gemeinsamen Ziel. Das entscheidende Kapital sind die Mitarbeiter/-innen – sie sind diejenigen, die flexibel, dynamisch und schnell agieren sollen, können und müssen.

Nach diesen Grundsätzen wurden und werden die Mitarbeiter/-innen geschult, informiert, motiviert, mit dem notwendigen „Handwerkszeug“ ausgestattet und in die Gesamtentwicklung des Dienstleistungsangebotes aus einer Hand einbezogen und eingebunden.

 

„Das FORDERN wurde mit Hartz IV zum 01.01.2005 eingeführt – das FÖRDERN beginnt im Ostalbkreis mit der abo“ so in der Einladung zur zentralen Eröffnung der drei Standorte der abo Ende März 2005. Dass dies immer mehr gelingt, zeigen die bewerteten Zahlen. 

 

Die der abo zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel  für die Arbeitsmarktintegration waren Ende Juni schon bis zu über 50 % gebunden. Die im Arbeitsprogramm der abo festgelegten Maßnahmen zur Integration in den (sogenannten) 1. Arbeits- und/oder Ausbildungsmarkt (z. B. Lohnkostenzuschüsse, Arbeitsgelegenheiten/1,00 €-Jobs, Sonderprojekte…) werden zügig umgesetzt, konkrete Vermittlungen bzw. Maßnahmen stehen hinter den Zahlen. Desweiteren ist die aktive Arbeitsförderung mit sozialintegrativen Leistungen gut verzahnt und für einzelne/spezielle Zielgruppen (z.B. Jugendliche) wurden und werden Konzepte (weiter)entwickelt und realisiert.

 

Ein weiteres Resultat dieser positiven Bewertung war der Besuch von Herrn Staatssekretär Rudolf Anzinger (BMWA) am 14.09.2005. Er nahm sich zwei Stunden Zeit für ein Arbeitsgespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Trägerverantwortlichen. Dabei bestärkte er die abo auf ihrem eingeschlagenen Weg, selbständig, flexibel und zielgruppenorientiert, Neues und Innovatives ein- und umzusetzen.

 

 

VI. Entwicklung der Widersprüche

 

Bis zum 31.08.2005 lagen bei der Widerspruchsstelle insgesamt 913 Widersprüche vor, von denen 567 abschließend bearbeitet werden konnten (261 Stattgaben, 258 Rückweisungen und 48 sonstige Erledigungen/Rücknahmen. Dies entspricht bei ca. 6.700 bearbeiteten Anträgen in der Zeit von April bis August  rd. 13,6 % der bearbeiteten Fälle. Beim Sozialgericht sind insgesamt 51 Klagen anhängig.

 

Die meisten Widersprüche und auch Klagen drehen sich um die Unterkunftskosten. Dabei sind sowohl die Grundmieten, Nebenkosten als auch die eigentlichen Mietverträge oder „Nichtmietverträge“ Gründe für das Einlegen von Rechtsbehelfen.  265 Widersprüche wurden allein im Monat Juni eingelegt, als der erste 6-Monatsbewilligungszeitraum abgelaufen war und ab diesem Termin nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden konnten.

 

Viele  Widersprüche betreffen auch die Anrechnung von Einkommen von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaften. Durch die Neuregelungen ab 01.10.2005 werden sich hier Änderungen ergeben. Im Bereich „Vermögen und Vermögenseinsatz“ liegen kaum Widersprüche vor.

 

 


VII. Informationen zu einzelnen neuen Maßnahmen und innovativen Projekten

 

Schon mit und seit der Gründung der G.O.B. 1998 hat der Landkreis Ostalbkreis bewiesen, dass er  innovative, neue, (ja) modellhafte Wege bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit gehen will und gehen kann.

 

Erfolgreich und sinnvoll war und ist dabei

 

-          der flexible Blick auf das zu betreuende Klientel, die (langzeitarbeitslosen) Menschen (wo stehen sie, was sind die Probleme/Fragestellungen wie soll, kann, muss man diesen begegnen),

-          der Kontakt und die (zielgerichteten) Absprachen und Kooperationen mit  potentiellen Arbeitgebern (des 1. Arbeitsmarktes)

-          die Auswahl „geeigneter“ Projektträger bzw. –partner (wer kann was mit wem) und die enge Zusammenarbeit mit diesen.

 

Auch in und mit der abo wird dieses Vorgehen, dieses Prinzip fortgeführt. Drei dieser Maßnahmen bzw. Projekte sind:

 

1. Vermittlungscoaching:

 

In dieser Maßnahme können und sollen sich erwerbsfähige Hilfebedürftige 38,5 Stunden pro Woche – qualifiziert begleitet – um die Suche nach „ihrem“ Job/Arbeitsplatz kümmern. Im Mittelpunkt steht die Vision des Arbeitssuchenden – „Menschen können das am Besten, was sie mit Begeisterung tun und was sie wirklich tun wollen“.

Methodisch angewandt werden Einzel- und Gruppencoaching.

In Kooperation mit der Arbeitslosenselbsthilfe (A.L.S.O.) e.V. und dem Service für berufliche Perspektiven und betrieblichen Potentiale (SBP) GmbH, werden an zwei Standorten (in Aalen seit 01.03.05 und in Schwäbisch Gmünd seit 01.04.05) Gruppen mit jeweils 75 zugewiesenen Alg II-Empfänger/-innen – 2/3 Erwachsene und 1/3 Jugendliche - angeboten.

 

2. Arbeitsgelegenheiten (AGH):

 

In Zusammenarbeit u.a. mit Kommunen, sozialen Institutionen, Vereinen und Beschäftigungsgesellschaften wurden 694 AGH als Zusatz-/1,00 €-Jobs (§ 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) bewilligt.

Plan (mit Start der abo):505 Plätze als AGH (hier: Plätze nicht gleich Teilnehmer)

Die Plätze wurden bisher, mit Stand 15.09.2005, mit 1.037 Teilnehmer/-innen besetzt.

Aktuelle Teilnehmerzahl:627 Menschen

Durch Zusatz-/1,00 €-Jobs sollen Langzeitarbeitslose vor allem (wieder) an Berufstätigkeit gewöhnt und/oder durch („richtige“) Arbeit qualifiziert und bei der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt (AM) unterstützt werden.

Die Zusatz-/1,00 € Jobs sollen (und müssen) eine Brücke in den 1. AM sein.

Die bisherigen Erfahrungen führen zu einer konkreteren Differenzierung der Arten bzw. Stufen von AGH´s die mit dem neuen (Arbeits-)Jahr eingeführt und weiterentwickelt werden sollen.

 

3. Theaterprojekt „HERDMANN2“: 

 

„Hilfe die Herdmanns kommen 1“ war 1999 ein überaus erfolgreiches und vor allem nachhaltiges Theaterprojekt für Jugendliche im Sozialhilfebezug. Damals konnten alle Jugendliche, die dem Projekt bis zum Ende treu geblieben waren, in eine realistische und langfristige berufliche Perspektive vermittelt werden. Die Erfahrungen aus diesem Projekt wurden weiterentwickelt und entsprechend konzipiert. Verbunden mit einer diagonalen Struktur über die Generationen hinweg – jung lernt von alt und umgekehrt – bekommen in „HERDMANN2“ in Schwäbisch Gmünd bis zu 50 Jugendliche und 12 Anleiter im Alg II-Bezug die Chance auf einen (Wieder-)Einstieg in den Arbeits- und/oder Ausbildungsmarkt.

 

Am 9. September erfolgte der offizielle Startschuss durch Landrat Klaus Pavel, Vorsitzender der Trägerversammlung der abo und Schwäbisch Gmünds Oberbürgermeister Wolfgang Leidig. Am 1. Advent 2005 wird Premiere gefeiert.

Projektträger bzw. –partner der abo ist die Projektgruppe NewLimes e.V.

 

 

VIII. Ausblicke, weitere Vorhaben/Entwicklung

 

  • Verbesserung der Betreuungsschlüssel durch Einstellung weiterer Vermittler
  • Weiterentwicklung der Arbeitsgelegenheiten (AGH); vier Arten bzw. Stufen und AGH im gewerblichen Bereich nach der Entgeltvariante (§ 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II)
  • Sondervermittlungsstelle:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) empfiehlt im Rahmen der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch Sondervermittlungsstellen einzurichten. Diese Stellen sollen sich sofort um Neukunden (ohne vorherigen Leistungsbezug) kümmern (Unterbreitung von Sofortangeboten wie Trainingsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, Belehrungen über Rechte und Pflichten usw.. Die abo möchte ab (spätestens) 01.11.2005 in Aalen und Schwäbisch Gmünd je eine Sondervermittlungsstelle einrichten.

  • Änderung des Raumkonzepts (bessere Anbindung Arbeitsvermittlung/Leistung durch Zusammenlegung von Arbeitsvermittler und Fallmanager mit seinem Leistungsbereich?)
  • Weitere Stärkung des ländlichen Raumes
  • Intensivierung der Mitarbeiterschulungen/Fortbildung
  • Aufbau eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch

 

 

 

gez.gez.

 

Martina HäuslerAlwin Schuster

Finanzielle Auswirkungen des Sozialgesetzbuches - SGB II auf den Kreishaushalt

 

I. Ausgangssituation und Allgemeines

 

Bereits vor Inkrafttreten des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), besonders jedoch seit der praktischen Umsetzung des neuen Leistungsgesetzes, stehen die Finanzierungsfolgen für die Kreishaushalte im Mittelpunkt zahlreicher Gespräche zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Bundeswirtschaftsministerium. Auch auf örtlicher Ebene der Stadt- und Landkreise ist die Finanzierung von „Hartz IV“ ein Dauerthema.

 

Das SGB II weist der kommunalen Seite u.a. die Kostenträgerschaft für Leistungen der Unterkunft und Heizung zu. Nach dem das SGB II zu einer Entlastung der kommunalen Ebene um 2,5 Milliarden Euro führen soll, wurde in § 6 des SGB II eine Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 29,1 % festgelegt. Eine Revisionsklausel soll sicherstellen, dass mit der Bundesbeteiligung eine kommunale Entlastung in der o.a. Höhe erreicht wird.

 

 

II. Grundproblematik der Revisionsklausel und Verwerfungswirkungen

 

Die konkrete Abfassung der Revisionsklausel in § 46 SGB II stellt nicht nur auf die realen Belastungen der Kreise und kreisfreien Städte durch die Kosten für Unterkunft und Heizung ab, sondern auch auf deren Entlastungen bei der Sozialhilfe und der Länder beim Wohngeld. Seit der Ankündigung der Bundesregierung, den Kommunen die 2,5 Milliarden Euro umfassende Entlastung zukommen zu lassen bis zum Inkrafttreten des SGB II, sind die Nettobelastungen aus der Sozialhilfe weiter deutlich angestiegen. Diese Kosten wurden bislang bei der Umsetzung des Reformprojektes nicht berücksichtigt.

 

Der Bund ging bei der Festlegung des kommunalen Entlastungsbetrages von einer gleichmäßigen Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte in finanzieller Hinsicht aus. Diese Annahme wird jedoch nicht eintreten. Nach mehreren Finanztableaus des Bundeswirtschaftsministeriums schwanken die länderdurchschnittlichen Entlastungswerte sehr stark. Zudem basieren diese Werte darauf, dass die Länder die bei ihnen anfallenden Entlastungen aus der Wohngeldreform in vollem Umfang an die Kommunen weiterleiten sollen. Über die Höhe des Entlastungsbetrages des Landes gibt es bis heute keine endgültige Einigkeit. Das Land hatte in der Diskussion mit den Kommunalen Landesverbänden deutlich gemacht, dass es durch den Wegfall des Wohngeldes für Arbeitslosengeld II-Empfänger zwar eine Entlastung erfahre, durch eine Umschichtung von rund 1 Milliarde Euro Umsatzsteuer von den Ländern auf den Bund jedoch belastet werde. Dieser Betrag werde in Form von Bundessonderergänzungszuweisungen an die neuen Länder weitergeleitet. Nach Berücksichtigung des kommunalen Finanzausgleichs werde Baden-Württemberg dadurch mit 99 Millionen Euro belastet.

 

Der Ministerrat hatte in seiner Sitzung am 28. Juni 2005 das Ministerium für Arbeit und Soziales beauftragt, den Stadt- und Landkreisen bereits im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung auf Landesebene insgesamt 33 Millionen Euro als Abschlagszahlung anzuweisen. Der Ostalbkreis hat in diesem Zusammenhang eine Zuweisung des Landes in Höhe von 853.307,17 € erhalten.

 

Gemessen am bisherigen Datenmaterial fallen die im Zuge des SGB II eingetretenen Entlastungen kommunal - individuell gänzlich unterschiedlich aus. Grund dafür ist die ausschließliche Bemessung der Bundesbeteiligung an den Ausgaben für Unterkunft und Heizung. Bei den einzelnen Kommunen zeigt sich dadurch eine weite Bandbreite an Ent- bzw. Belastungswirkungen.

 

Kommunen, die bisher hohe Sozialhilfeausgaben je Einwohner hatten, werden überdurchschnittlich entlastet. Umgekehrt gilt: Je geringer die Vorbelastung des jeweiligen Kommunalen Trägers mit Aufwendungen für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger ist, umso geringer ist das künftige Entlastungspotenzial und umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, mit der neuen Aufgabe netto stärker be- als entlastet zu werden.

 

Der Bund nimmt bei seinen Betrachtungen einen bundesdurchschnittlichen Entlastungswert je Einwohner von rund 30 € an. Mit Abstand am Schlechtesten schneiden bei dieser Betrachtung mit durchschnittlich 5,70 € je Einwohner die Kreise und kreisfreien Städte in Bayern ab, was auf die im Bundesvergleich relativ geringen Entlastungen bei der Sozialhilfe und dem gegenüber hohen Belastungen mit der neuen Leistung des SGB II zurückzuführen ist. Ein Ausgleich dieser unterschiedlichen Wirkungen zwischen den einzelnen Ländern - und innerhalb der Länder zwischen den einzelnen Kreisen - ist bislang nicht vorgesehen. Wegen der in § 46 SGB II getroffenen Entlastungsregelung für die kommunale Seite insgesamt, trifft das Risiko einer finanziellen Mehrbelastung aus einer weitaus geringeren Ablehnungsquote bei Anträgen auf Leistungen des SGB II wie ursprünglich angenommen und damit einer deutlich erhöhten Bezieherzahl der neuen Leistung den Bund. Bei Mehrausgaben müsste die bisher vorgesehene Bundesbeteiligung in Höhe von 29,1 % über diesen Satz angehoben werden, um die zugesagte Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro zu erreichen.

 

 

III. Stand des Revisionsverfahrens

 

Die Revisionsbestimmungen des § 46 SGB II sehen im Jahr 2005 zum 01. März und zum 01. Oktober zwei Überprüfungstermine vor. Aufgrund der bundesweiten „Startschwierigkeiten“ des SGB II wurde in Verhandlungen zwischen den Kommualen Spitzenverbänden und dem Bundeswirtschaftsministerium Anfang 2005 die erste Revision vertagt. Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen über die Revision durch Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums belastet, das eine Absenkung des (gesetzlich verankerten) Bundeszuschusses zu den kommunalen Kosten von 29,1 % auf erst 4,5 % und dann 7,3 % forderte.

 

Nach Mitteilung des baden-württembergischen Landkreistages vom 26.09.2005 wird auch der zweite im Jahr 2005 vorgesehene Revisionstermin (1. Oktober) nicht wie geplant stattfinden. Es seien nach wie vor auf Bundesebene keine belastbaren Zahlen vorhanden, die eine verlässliche Revision zuließen.

 


Finanzierung und Folgekosten

 

In der Anlage 11 a des Kreishaushaltes 2005 hatte die Verwaltung auf der Grundlage des im August 2004 verfügbaren Zahlenmaterials die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des SGB II aufgezeigt. Im Vertrauen auf die Zusage des Bundes, eine deutliche kommunale Entlastung herbeizuführen, wurden die Auswirkungen von „Hartz IV“ in Abstimmung mit dem Kreistag im Haushalt 2005 auch unter Berücksichtigung ersparter Sozialhilfe- und Personalaufwendungen finanzneutral dargestellt. Kreistag und Kreisverwaltung waren sich des damit verbundenen Risikos bewusst.

 

Die neueste Hochrechnung des Geschäftsbereiches Soziales weist als Netto- Zuschussbedarf im Bereich des SGB II einen Betrag von 1,1 Mio. € aus. In dieser Hochrechnung sind die zu erwartenden Leistungsausgaben des Ostalbkreises abzüglich der 29,1 % umfassenden Erstattungsleistung des Bundes, die Erstattungsleistung des Landes aus erspartem Wohngeld und der Wenigeraufwand des Ostalbkreises für Sozialhilfe und Personal berücksichtigt.

Anlagen:

Anlagen

 

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Sichtvermerke

 

Geschäftsbereich__________________________________________________

Traub

Dezernent__________________________________________________

Rettenmaier

Dezernat I__________________________________________________

Wolf

Dezernat II__________________________________________________

Hubel

Landrat__________________________________________________

Pavel