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Vorlage - 087/04  

 
 
Betreff: Nahverkehrsentwicklungsplan für den Ostalbkreis
- Änderung des Finanzierungsmodells
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsbereich Nahverkehr   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
18.10.2005 
Sitzung des Kreistags ungeändert beschlossen   

Antrag der Verwaltung:

Antrag der Verwaltung:

 

1.Vorbehaltlich des Abschlusses entsprechender Verträge zur kreisweiten Fahrpreiskooperation wird der vorgeschlagenen Streichung der Fahrpreisbezuschussung nach Ziffer 5.2 des Nahverkehrsentwicklungsplanes zugestimmt.

 

2.Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelungen zur kreisweiten Fahrpreiskooperation werden die Zustimmungen zur Kostenbeteiligung des Landkreises zurückgenommen bzw. entsprechende Verträge aufgehoben.

 

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

1.Beschlusslage

 

Der Kreistag des Ostalbkreises beschloss in seiner Sitzung vom 13. September 1999 einstimmig den Nahverkehrsplan und den Nahverkehrsentwicklungsplan. Der Kreistag beauftragte die Landkreisverwaltung, die im Nahverkehrsentwicklungsplan aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.

 

Zum Finanzierungsmodell der verschiedenen Maßnahmen wurde unter Ziffer 5.2 (Seite 12 des Nahverkehrsentwicklungsplanes) festgelegt: "Sofern Städte und Gemeinden selbst zusätzliche, über das durch den Ostalbkreis zur Verfügung zu stellende Angebot hinausgehende Verbesserungen eigene Mittel für Maßnahmen im Tarifbereich einsetzen, beteiligt sich der Ostalbkreis mit dem Ziel einer gerechten Lastenverteilung finanziell an derartigen Maßnahmen und zwar in Höhe von 50 % der von der Stadt/Gemeinde jährlich eingesetzten Mittel."

 

Im Haushaltsplan 2005 sind als Landkreisanteil für diese Fahrpreismaßnahmen 360.000 € (2004 = 473.000 €) vorgesehen. Dem Umweltausschuss wurde regelmäßig über die ÖPNV-Maßnahmen von Städten und Gemeinden im Fahrpreisbereich und die Höhe der Kostenbeteiligung des Landkreises berichtet. Diese Mittel werden künftig zu Gunsten der kreisweiten Fahrpreiskooperation umgeschichtet. Hierauf wurde in verschiedenen Sitzungsvorlagen (z. B. 051/05) bereits hingewiesen. 

 

2.Bestehende vertragliche Regelungen

 

Die vertraglichen Regelungen umfassen insbesondere Fahrpreisreduzierungen für kurze  und mittlere Entfernungen im Schul- und Ausbildungsverkehr (sog. Schulwegsicherheitskarten), Netzkarten für Erwachsene, Kurzstreckeneinzelfahrscheine  und Kindergartenkarten. Eine Übersicht für die Maßnahmen der Städte und Gemeinden liegt als Anlage 1 bei.

 

Gegenüber den Städten und Gemeinden (außer der Stadt Aalen), die Fahrpreismaßnahmen in ihrer Gemeinde unterstützen und bei denen der Landkreis die Hälfte der Aufwendungen übernimmt, wurde eine einseitige Zusage zur anteiligen Kostenübernahme gegeben. Mit der Stadt Aalen wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Kostenbeteiligung geschlossen. Sollte sich die Grundlage der Zusage bzw. des Vertrages wesentlich ändern, so ist eine Lösung der Zusage bzw. eine Kündigung des Vertrages möglich. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die bestehende Förderung aufgegeben und eine völlig neue Regelung durch das Kreisgremium festgelegt wird.

 

3.Vorschlag zur künftigen Regelung

 

Die Einführung eines landkreisweit gültigen und einheitlichen neuen Fahrpreises erfordert ein hohes finanzielles Engagement des Landkreises. Bei der Finanzierung der Fahrpreiskooperation müssen vorrangig vorhandene Finanzmittel herangezogen und die Einstellung zusätzlicher Kreismittel möglichst vermieden werden.

 

Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, Ziffer 5.2 des Nahverkehrsentwicklungsplanes zum Zeitpunkt der Einführung der kreisweiten Fahrpreiskooperation mit seinen einheitlichen und durchtarifierten Fahrpreisen zu streichen.

 

Für die Städte und Gemeinden besteht auch weiterhin die Möglichkeit, mit ihren eigenen Finanzmitteln im jeweiligen Gemeindebereich Fahrpreismaßnahmen durchzuführen. Ausgangspunkt derartiger zusätzlicher Verbilligungen ist dann stets der im Zuge der Co-Finanzierung von Landkreis und Land bereits harmonisierte Abgabepreis. Je nach Höhe des kreisweiten Abgabepreises und der Beförderungsentgelte der Busunternehmen wirkt sich dieser Wegfall des Landkreisanteils unterschiedlich auf die möglichen künftigen Abgabepreise in den einzelnen Gemeinden aus.

 

Die betroffenen Städte und Gemeinden wurden über die Kernelemente der Fahrpreiskooperation informiert und bereits darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Bezuschussungspraxis vorgesehen ist. Im Rahmen einer umfassenden Besprechung am 13. Oktober 2004 wurden den Gemeinden detaillierte Informationen zu dieser Thematik und Hinweise zu den möglichen Konsequenzen gegeben. Darüber hinaus wurde aufgezeigt, welche Änderungsmöglichkeiten in der Bezuschussungspraxis sich ergeben, um die Auswirkungen für die Fahrgäste möglichst zu minimieren.

 

Weitere Änderungen des Nahverkehrsentwicklungsplans sind nach Auffassung der Landkreisverwaltung nicht erforderlich.

Finanzierung und Folgekosten:

Finanzierung und Folgekosten:

 

Die durch die oben genannte Änderung des Finanzierungsmodells des Nahverkehrsentwicklungsplanes künftig eingesparten Haushaltsmittel sind in die Finanzmasse zur Finanzierung der kreisweiten Fahrpreiskooperation einzubinden.


Anlagen:   1

 

 

 

Sichtvermerke:

 

Fachamt__________________________________________________

Maier

 

Fachdezernent__________________________________________________

Götz

 

Hauptamt__________________________________________________

Wolf

 

Kämmerei__________________________________________________

Hubel

 

Landrat__________________________________________________

Pavel